§ 23 - Ausbau der B 19 im Bereich Gaildorfer Dreieck/ Gottwollshäuser Steige; hier: Information und weiteres Vorgehen (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 12.02.01

Stadtrat Denz spricht sich dafür aus, die Fußgängerunterführung von vorn herein behindertengerecht herzustellen.

Außerdem müsse sich der Gemeinderat dringend mit der neuen Unterbringung für den Club alpha 60 e. V. beschäftigen.

Nach weiterer kurzer Aussprache erläutert Tiefbauamtsleiter Scheper auf Frage von Stadträtin Striebel-Döring, dass ein Aufzug statt Treppen bzw. einer Rampe rd. 100.000 DM mehr kosten würde. Dies komme lt. Straßenbauverwaltung hier nicht in Frage. Ein Aufzug wäre im Übrigen auch nur in Kombination mit einer Treppe zulässig. Dies sei an dieser Stelle aus Platzgründen ebenfalls nicht machbar, weshalb eine sog. Treppenrampe (also eine Treppe mit seitlicher Rad- und Kinderwagenspur) vorgesehen werden solle.

Behindertengerechte Lösungen wären bei der Haller Topographie naturgemäß leider nicht überall möglich.

Beschluss:

Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat nimmt

  1. vom Ausbau der B 19 zwischen dem Bauende und dem Weilertor einschließlich der Stützmauern und der Fußgängerunterführung Gottwollshäuser Steige und
  2. vom Abbruch der Gebäude neben der B 19 (Stuttgarter Straße)

zustimmend Kenntnis. (30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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