§ 21 - Entwicklung der Gewerbegebiete in Schwäbisch Hall; hier: Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 12.02.01

Oberbürgermeister Pelgrim berichtigt die Aufzählung der unzulässigen Nutzungsarten unter Punkt 2 a), wo es statt Pharmazeutika „Arzneimittel“ heißen muss.

Beschluss:

Die Änderung der im Sachvortrag genannten Bebauungspläne wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend sind die Lagepläne des Stadtplanungsamts vom 02.02.2001 im Maßstab 1:2.500 sowie die textlichen Festsetzungen gleichen Datums. Die Verwaltung wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt.

(30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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