§ 19 - Aufstellung des Bebauungsplans „Stadterweiterung ehem. Gelände JVA“ im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

siehe BPA vom 12.02.01

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0113-05 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts vom 01.02.2001 im Maßstab 1:500.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auslegung) beauftragt. (30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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