§ 15 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für das Jahr 2001 und Mittelfristige Finanzplanung 2000 - 2004 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Dem Gemeinderat liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2001 der Stiftung und die Mittelfristige Finanzplanung 2000 - 2004 vor.

Der Plan wurde am 24.01.2001 öffentlich eingebracht. Die Vorberatung fand in der nichtöffentlichen Sitzung des Hospitalausschusses vom 08.02.2001 statt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans war in der Zeit vom 29.01. bis 06.02.2001 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Davon hat jedoch niemand Gebrauch gemacht. Bis zum 13.02.2001 konnten Einwendungen gemäß § 81 Abs. 1 GemO erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist der Auffassung, dass das Rechnungswesen dringend modernisierungsbedürftig sei. Er bemängelt die fehlende Vermögensbewertung der Stiftung und warnt vor zweckentfremdeter Verwendung des Stiftungsvermögens. So lange man den Vermögenswert nicht kenne, sollte man den Hospital nicht mit weiteren Schulden belasten, da die zum Jahre 2004 ausgewiesene Endverschuldung bei 17,8 Mio. DM liege, was 2 Mio. DM mehr als Ende 2001 seien.

Er fordert auch deutliche eigenständige Strukturen für die Stiftung, da sie nicht so einfach in der Verwaltung mitlaufen sollte.

Stadtrat Schorpp weist darauf hin, dass bereits mit der Vermögensbewertung des Hospitals begonnen wurde. S. E. sei es wichtig, dass Wirken der Stiftung als Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege mehr in den Vordergrund zu rücken.

Die begonnene Sanierung des Altenwohnheims Kreuzäcker und der Wohnanlage Stadtheide bezeichnet er als längst überfällig. Die Mietpreiserhöhungen sollten im Rahmen bleiben.

Er plädiert dafür, mehr bauliche Instandsetzungsarbeiten nach außen zu vergeben, was kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute käme und den Werterhalt sichere. Er fordert ferner das strikte Einhalten der Baukosten für das Solebad von 11,2 Mio. DM und bittet um Informationen über die Einnahmen durch die Eintrittspreise für das Solebad und über dessen Pachtentwicklung.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen wendet sich ausdrücklich gegen „Schwarzmalerei“ beim Hospitalhaushalt. Die Investitionsraten von 1 Mio. DM im Jahre 2000 und von 2,4 Mio. DM im Etat 2001, die dem Vermögens- aus dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden, garantierten Solidität.

Im Jahre 2001 würden 5 Mio. DM investiert und nur 2 Mio. DM Schulden aufgenommen. Die bis 2004 ausgewiesenen Investitionen von über 10 Mio. DM bei einer Erhöhung der Gesamtverschuldung von lediglich 2 Mio. DM seien Vermögensaufbau und würden keinesfalls eine unglückliche Situation für die Stiftung darstellen.

Stadtrat Preisendanz sieht die bereits begonnene Bewertung des Stiftungsvermögens positiv. Von der Solbaderweiterung verspreche man sich eine Aufwertung der Stadt als Kultur- und Tourismuszentrum.

Dieses Projekt stellt er in Zusammenhang mit der Fachhochschule, der Museumserweiterung, der Eröffnung der Kunsthalle und dem JVA-Gelände.

Gemeinderat und Verwaltung seien keine „Zauderer“, wenn es um die Zukunft der Stadt gehe.

Stadträtin Herrmann fordert, dass die Erweiterungsmaßnahmen für das Solebad und das Hotel Hohenlohe zeitgleich ablaufen.

Sie bittet um Auskunft darüber, wofür die vom Hospital an die Fachhochschule gegebenen Mittel verwendet werden.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt daraufhin zu, im Hospitalausschuss über die Verwendung des Betrages von 550.000 DM zu berichten.

Er weist darauf hin, dass das Sachvermögen des Hospitals über die Jahrhunderte hinweg erhalten worden sei. Die Bewertung des Geldwertvermögens der Sachwerte sei von den allgemeinen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft abhängig. Daraus dürfe jedoch nicht geschlossen werden, dass die Vermögenssituation bei der Stiftung nicht in Ordnung wäre.

Abschließend teilt er mit, dass die größten Baumaßnahmen des Hospitals im Jahre 2001 die Modernisierung des Seniorenwohnheims Kreuzäcker mit 600.000 DM, die Erweiterung des Solebads mit 5,6 Mio. DM und die Sanierung der Wohnanlage Stadtheide mit 1,5 Mio. DM seien, da die 117 Wohnungen in den 11 Gebäuden nicht mehr dem heutigen Standard entsprächen.

Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung des Stiftung „Hospitals zum Heiligen Geist“ für das Rechnungsjahr 2001 wird in der vorgelegten Fassung erlassen.
  2. Der Gemeinderat nimmt von der Mittelfristigen Finanzplanung 2000 bis 2004 zustimmend Kenntnis.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Kreditermächtigung - Kredite je nach Bedarf aufzunehmen.

(21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 9 Enthaltungen)

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