§ 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0141-06 "Im Lehen"; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit Anfang letzten Jahres steht fest, dass das ursprüngliche städtebauliche Konzept für die Nachnutzung des ehemaligen Polizeigeländes nicht mehr umgesetzt werden kann. Das am 14.12.2016 im Gemeinderat beschlossene Konzept sah eine Umnutzung der Bestandsgebäude und eine Nachverdichtung für eine Wohnnutzung vor. Mit dem Verkauf des Grundstücks an die Stauch Projektbau GmbH aus Kupferzell erfolgte eine Neubetrachtung der  Rahmenbedingungen, die in Folge eine Neuplanung des gesamten Areals erforderlich machte. Es folgte eine enge Abstimmung mit der Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen zur Entwicklung des Areals „Im Lehen“.

Aufgrund der topographischen Verhältnisse des Areals, der Schnittstelle zu den Bestandsquartieren und der Lage an der „Crailsheimer Straße“ ist eine intensive städtebauliche Prüfung zur künftigen Bebauung des Grundstücks notwendig. Hierfür lobte die Stauch Projektbau GmbH in enger Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung eine Mehrfachbeauftragung Mitte des Jahres 2019 aus, an der fünf renommierte Stadtplanungsbüros teilnahmen. Am 06.12.2019 tagte das Preisgericht, das sich aus externen Fachleuten wie auch Vertretern der Fraktionen des Gemeinderates und der Verwaltung zusammensetzte. Mit einer Zustimmung von 6:1 empfiehlt das Preisgericht den Beitrag - siehe Anlage 4 - des Büros Yonder - Architektur und Design BDA, Stuttgart, in Zusammenarbeit mit PEYKER Landschaftsarchitektur, Schönaich, als Grundlage für die Entwicklung des Areals zu verfolgen.

Nachfolgend die Beurteilung des Preisgerichtes und die Punkte zur Überarbeitung in der weiteren Planung:

„Den Verfassern der Arbeit gelingt die Ausformung eines städtebaulich insgesamt robusten Gesamtkonzepts. Die städtebauliche Körnung erscheint für Ort und Lage im Stadtraum angemessen.

Es bilden sich vier kompakte, eigenständige Quartiere jeweils gruppiert um sogenannte Wohnhöfe. Die Quartiere lassen somit eine eigene Identitäts- und Adressbildung erwarten. Kritisch wurde insgesamt die Orientierung für mögliche Besucher im Gebiet angesehen. Diese sollte bei einer möglichen Überarbeitung verbessert werden.

Die fußläufige Durchwegung des Gebietes erfolgt stimmig zentral von den jeweiligen umgebenden Quartiersstraßen her. Die Geländemodulation ist nicht ausreichend durchdacht und muss besonders im Bereich der zentralen Achse vom Quartierszugang weiter konkretisiert werden.

Die Idee des zentralen Quartiersplatzes als verbindendes Element wird erkannt, aber hinsichtlich der Lage direkt im Umfeld der „Crailsheimer Straße“ vom Preisgericht kontrovers diskutiert.

Die Ausbildung des Hochpunkts als Gebietsauftakt an der Zufahrt Ecke „Im Lehen“ / „Crailsheimer Straße“ ist städtebaulich richtig positioniert, sollte aber hinsichtlich der Geschossigkeit überprüft werden.

Der Hochpunkt im Kreuzungsbereich Ecke „Gräterweg“ / „Crailsheimer Straße“ wird im Hinblick auf die bestehende Umgebungsbebauung als zu hoch empfunden. Eine Verschiebung des zweiten Hochpunkts hinsichtlich seiner Lage sollte überprüft werden.

Die Baukörper zeigen insgesamt eine hohe Vielfalt an möglichen Wohnformen (Wohnungsmix) und Bebauungstypologien. Vom Preisgericht wurde die Unterbringung eines möglichen Seniorenwohnens im Gebiet angeregt. Die Ausrichtung der Gebäude wurde sensibel angeordnet mit überwiegend gut belichteten Wohnräumen. Insgesamt sollte die bauliche Dichte in einem weiteren Schritt überprüft werden.

Die Idee des Wechselspiels der Dachformen wurde kontrovers diskutiert. Der stadträumliche Umgang im Bereich „Gräterweg“ wurde von den Verfassern gut gelöst. Sowohl das Zurückspringen der Gebäude im Zusammenspiel mit der relativ geringen Gebäudehöhe unter Berücksichtigung des Erhalts des beeindruckenden, raumprägenden Baumbestands überzeugt. Die Idee der Schaffung eines Besucherparkplatzes in diesem Bereich wird begrüßt, allerdings wurde insgesamt die Anzahl an öffentlichen Parkplätzen im Gesamtgebiet als zu gering angesehen.

Die Zufahrten zu den Tiefgaragen im Norden und Süden des Gebietes erscheinen sinnvoll angeordnet Allerdings sollte die Zufahrt im Bereich „Gräterweg“ funktional überprüft werden.

Insgesamt zeichnet sich die Arbeit durch eine hohe Tiefenschärfe in der Bearbeitung aus und liefert durch ihr robustes städtebauliches Quartierssystem, verbunden mit Ihrer Qualität im Freiraum, einen wertvollen Beitrag.“

Um den baurechtlichen Rahmen für die geplante Entwicklung zu schaffen, soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“ aufgestellt werden - siehe Anlage 1 und 2. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stauch Projektbau GmbH aus Kupferzell durchgeführt werden. Grundlage bildet der weiter entwickelte städtebauliche Entwurf des Büros Yonder - Architektur und Design BDA, Stuttgart, und PEYKER Landschaftsarchitektur, Schönaich, welcher als Vorhaben- und Erschließungsplan Teil des Bebauungsplanes wird.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3  beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Stauch Projektbau GmbH aus Kupferzell, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 19.12.2019 stattzugeben.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Stauch Projektbau GmbH aus Kupferzell als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Areal - siehe Anlage 2 - durchzuführen.

Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall vom 13.01.2020
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall vom 13.01.2020
Anlage 3: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren, Stauch Projektbau GmbH vom 19.12.2019
Anlage 4: Wettbewerbsbeitrag Mehrfachbeauftragung „Im Lehen“, Yonder - Architektur und Design BDA, Stuttgart und PEYKER Landschaftsarchitektur, Schönaich vom 06.12.2019

Die nachfolgende Präsentation ist rechtlich geschützt. Einer Verwendung muss der Urheber bzw. der Rechteinhaber zustimmen.
Präsentation: Teil 1, Teil 2

 

Oberbürgermeister Pelgrim sieht in dem Projekt der Firma Stauch Projektbau GmbH eine gute Chance für die Quartiersentwicklung in dem Gelände und begrüßt den Geschäftsführer der Firma sowie das Siegerstadtplanungsbüro Yonder - Architektur und Design aus Stuttgart.

Geschäftsführer der Firma Stauch Projektbau GbmH, Kupferzell, Dorsch stellt sich kurz vor, bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung der Stadt Schwäbisch Hall und für die Möglichkeit, gemeinsam eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung auf den Weg zu bringen.

Architektin, Yonder - Architektur und Design, Stuttgart, Knaus stellt sich und das Stadtplanungsbüro sowie die Zusammenarbeit mit dem Büro PEYKER Landschaftsarchitektur, Schönaich, kurz vor und erläutert auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den Planungsentwurf für das Quartiers „Im Lehen“.

Architekt, Yonder - Architektur und Design, Stuttgart, Bosch macht ergänzende Ausführungen zur Präsentation.

Stadträtin Jörg-Unfried befürwortet namens der Gemeinderatsfraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgestellten Siegerentwurf. Innerhalb der Fraktion bestünden jedoch bei einem Teil Bedenken wegen der hohen Bebauungsdichte und wegen der Höhe einzelner Gebäude. Der andere Teil sehe die Notwendigkeit der Wohneinheiten, die geschaffen werden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht im Namen der CDU-Gemeinderatsfraktion und hält das verdichtete Bauen in dem stadtnahen Quartier für ein gutes Konzept, um genügend Wohnraum zu schaffen und um die Ansiedlung von Infrastruktur zu erleichtern.

Erster Bürgermeister Klink teilt mit, dass die Arbeiten der Stadtplanungsbüros, die an der Mehrfachbeauftragung teilgenommen haben, ab 27.01.2020 in den Fluren der Bauverwaltung in der Gymnasiumstraße 4 in Schwäbisch Hall von der Öffentlichkeit besichtigt werden können. Bei Fragen stehe das Team der Bauverwaltung zur Verfügung.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass die zu treffende Entscheidung noch keine Entscheidung über die tatsächliche Realisierung sei und es hier erst um die Ermächtigung gehe, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen zu lassen. Danach erfolge die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung zur Bürgerbeteiligung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat ermächtigt den Vorhabenträger Stauch Projektbau GmbH aus Kupferzell, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(einstimmig - 18)

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