§ 2 - Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule; hier: Stellungnahme zum Antrag der FDP auf erneute Abstimmung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 04. November 2020 den Antrag gestellt, erneut über die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule abzustimmen (siehe Anlage 1).

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 (§ 92, öffentlich)den Beschluss gefasst, im Schulzentrum West eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, bestehend aus der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und der Leonhard-Kern-Realschule, einzurichten. Die Gemeinschaftsschule startete ihren Betrieb zum Schuljahr 2015/16. Die beiden Vorgängerschulen - Thomas-Schweicker-Werkrealschule und Leonhard-Kern-Realschule - wurden mit dem Schuljahr 2019/20 durch Abgang des letzten Jahrgangs beendet.

Die Einführung einer gymnasialen Oberstufe war konstitutiver Bestandteil der Beschlussfassung der Leonhard-Kern-Realschule zur Fusion mit der Thomas-Schweicker-Werkrealschule.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. April 2019 (§ 107, öffentlich) entschieden, an dem Beschluss vom 15. Mai 2013 festzuhalten und einen Antrag auf Einrichtung der gymnasialen Oberstufe an der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule zu stellen.

Der frühestmögliche Zeitpunkt, um einen Antrag auf Einrichtung einer Oberstufe zu stellen, ist nach Vorliegen der Halbjahresergebnisse der ersten Jahrgangsstufe 9 der neugebildeten Gemeinschaftsschule. Der Antrag wurde deshalb am 30. Januar 2020 gestellt.

Bei der Durchführung der Regionalen Schulentwicklungsplanung hatten die Städte Gaildorf und Ilshofen, die Kommunen Bühlertann, Kupferzell und Rosenberg, die Freie Waldorfschule, die Schulstiftung der evang. Landeskirche Württemberg (als Schulträgerin des Evangelischen Schulzentrums Michelbach) sowie der Gesamtelternbeirat Schwäbisch Hall keine Einwände bzw. positive Rückmeldung zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe gegeben. Der Landkreis, die Gemeinde Mainhardt und die Gemeinde Neuenstein haben gegen die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe votiert. Aufgrund der Einwände hat das Regierungspräsidium ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Dies wurde aufgrund der Pandemie schriftlich durchgeführt. Nachdem Einwände nicht zurückgezogen wurden, liegt der Antrag zur Entscheidung nun beim Kultusministerium.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 3. November 2020 beschlossen, den Gemeinderat aufzufordern, den Antrag auf Einrichtung der gymnasialen Oberstufe zurückzuziehen. Der Landkreis fürchtet um die Existenz von Profilen an den Beruflichen Gymnasien in Schwäbisch Hall (siehe Anlage 3).

Die FDP-Fraktion bittet ebenfalls um Rücknahme des Antrags. Die Begründung ist der Anlage zu entnehmen.

Die Verwaltung ist in ihrer Sitzungsvorlage 2019 (§ 107, öffentlich)ausführlich auf die Gründe, Auswirkungen und Prognosen eingegangen. Neue Sachverhalte haben sich seither nicht ergeben. Die Anmeldezahlen an der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule sind aktuell, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe, erheblich gestiegen. Die Schülerzahlentwicklung aller Jahrgänge an der Gemeinschaftsschule war Bestandteil des Antrags.

Für die Erstellung der Schülerzahlprognose für die gymnasiale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule hat das Kultusministeriums klare Kriterien vorgegeben, die bei der Antragstellung zugrunde gelegt wurden.

Prognoseberechnung in der Antragstellung:

siehe Grafik

Bei den anzurechnenden Übergangszahlen besteht ein Ermessensspielraum. Das Regierungspräsidium hat die Prognose deshalb neu erstellt unter der Annahme der Mindestzahlen bei den umliegenden Gemeinden. Somit verringert sich die Prognose von 86,9 auf 66,5. Die erforderlichen 60 Schülerinnen und Schüler werden trotz der o.g. minimalsten Annahme dennoch erreicht (siehe Anlage 3 Seite 7-9 Schlichtungsverfahren).

Die Nachfolgerin des ehemaligen Schulleiters Herr Kuhn - Frau Fürle - hat sich mit Blick auf die geplante Einführung der Oberstufe als Schulleiterin beworben.

Viele Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern haben sich bewusst für die Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule mit Aussicht auf eine mögliche Oberstufe entschieden. Es ist wichtig, dass sich die Schule und Betroffenen auf die im Gemeinderat getroffenen Entscheidungen verlassen können.

Eine Stellungnahme der Schulleitung der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule ist beigefügt (siehe Anlage 2).

Aus den oben genannten bereits bekannten Gründen sieht die Verwaltung keine Veranlassung den Antrag auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule zurück zu nehmen.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag FDP-Fraktion
Anlage 2: Stellungnahme der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule
Anlage 3: Stellungnahme Landkreis

Beschluss:

a) Beschlussantrag der Verwaltung:

Der Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2020 wird abgelehnt.
(Der Beschlussantrag der Verwaltung bleibt ohne Abstimmung.)

b) Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2020 (analog Antrag des Kreistags vom 03.11.2020):

Der Gemeinderat zieht den Antrag der Stadt beim Regierungspräsidium/Kultusministerium auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Johannes-Brenz-Gemeinschaftsschule zurück.
(10 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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