§ 230 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-02/01 „Herdweg 29“ in Sulzdorf; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die EJW Grundbesitz GmbH, Schwäbisch Hall, ist im letzten Jahr auf die Stadt zugekommen, da sie plant künftig alle Betriebsteile an ihrem Standort Herdweg 29 (Anlage 1 + 2) in Sulzdorf zusammenzuführen. Damit können unproduktive Wege zwischen den Einheiten entfallen und die logistischen Anforderungen in diesem Zusammenhang verbessert werden. Neben dem eigenen Flurstück 1391 plant die EJW Grundbesitz GmbH Teile der städtischen Flächen (Flst. 2874, 2905, 2906/1) zu erwerben. Vorgespräche dazu fanden bereits statt.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche größtenteils als Gewerbefläche festgesetzt. Im östlichen Bereich befindet sich diese allerdings im Außenbereich (Anlage 3). Ein Bebauungsplan für das Gebiet ist nicht vorhanden.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger EJW Grundbesitz GmbH aus Schwäbisch Hall als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich der geplanten Zentralisierung der verschiedenen Standorte und der damit verbundenen sinnvolleren Verkehrsabwicklung besteht ein öffentliches Interesse.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 4 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers EJW Grundbesitz GmbH aus Schwäbisch Hall und der beigefügten Planungsüberlegung, Anlage 5, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 27.10.2020 stattzugeben.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die EJW Grundbesitz GmbH als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für die Grundstücke, welche das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.

Der Ortschaftsrat behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 15.12.2020.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 4: Antrag auf Planungsermächtigung, EJW Grundbesitz GmbH, 27.10.2020
Anlage 5: Übersichtsplan und Geländeschnitte, LW, 21.09.2020

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vorhabenträger EJW Grundbesitz GmbH aus Schwäbisch Hall - vorbehaltich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan, Anlage 2, dargestellt.
(16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge