§ 3 - Aussetzung der Umsetzung der Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr in 2020/2021 - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.02.2020 (§ 11/1, öffentlich) und 04.03.2020 (§ 33, öffentlich) wurde im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden:
  • Als Einstiegsmodell für das Kindergartenjahr,

    • beginnend ab 01.09.2020,

    • das letzte Betreuungsjahr Ü3,

    • in der Regelbetreuung für die Kernzeit von sechs Stunden,

in Höhe der Gebühren bezuschusst werden.

  • Die Gebührenbezuschussung soll im Doppelhaushalt 2022/2023 neu beraten werden.

Hierfür wurden für das Haushaltsjahr 2020 um 80.000 € geringere Einnahmen (eigene Einrichtungen) und 40.000 € Mehrausgaben (nichtstädtische Träger) veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2021 summieren sich die veranschlagten Haushaltsverschlechterungen auf insgesamt 350.000 €.

Angesichts der dramatischen Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie musste mit Entscheidung vom 25.05.2020 (§ 91, nichtöffentlich) eine Haushaltssperre nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung verhängt werden.

Allein im Bereich der Tageseinrichtungen ergaben sich von März bis Juni Beitragsausfällen in Höhe von 375.871 €. Hinzu kommen noch Mehraufwendungen für Ausgleichszahlungen an die nichtstädtischen Träger in Höhe von 240.573 €. Ein Ausgleich des Landes aus dem Soforthilfeprogramm hierfür ist bisher nur zum Teil erfolgt.

Zur Entscheidung über die Umsetzung der Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr in der Regelbetreuung wurde am 17.06.2020 (§ 72, öffentlich) im Gemeinderat beraten und die Aussetzung der Gebührenfreiheit sowie die Beratung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes im Herbst 2020 beschlossen.

Trotz der dramatischen Mindereinnahmen aus Steuern im Haushaltsjahr 2020 ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes aufgrund der noch vorhandenen Rücklagen sowie der Ausgleichszahlungen von Bund und Land nicht erforderlich. Das bisherige Haushaltsdefizit 2020 in Höhe von 84 T€ (Gesamtergebnis) wird sich aus heutiger Sicht nicht signifikant erhöhen.

In Anbetracht der zu erwartenden Ergebnisse für das Haushaltsjahr 2020 wäre somit die Umsetzung der Gebührenbezuschussung in 2020 möglich.

Für das Jahr 2021 ist aufgrund der zweiten COVID-19 Welle von einer weiteren Verschlechterung der bisherigen Einschätzungen zu Einnahmen und Ausgaben auszugehen. Aus heutiger Sicht gehen wir von einen Gesamtdefizit für 2021 in Höhe von ca. 20 Mio. € aus. Auch in der Mittelfristigen Planungsperiode werden Defizite in zweistelliger Millionenhöhe erwartet.

Die Verwaltung hält die Umsetzung der Gebührenbezuschusssung der Regelbetreuung für das letzte Betreuungsjahr Ü3 weder im Haushaltsjahr 2021 noch in den Haushaltsjahren der mittelfristigen Finanzplanungsperiode finanziell umsetzbar.

Daher wäre die einmalige Gebührenbezuschusssung für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 ein falsches Signal, da dadurch der Eindruck erweckt wird, dass diese Zuschüsse auch in der Zukunft gewährt werden könnten.

Die Verwaltung hält es für gerechtfertigt den Beschluss für 2020 auszusetzen und im Rahmen des Nachtraghaushaltes 2021 zu beraten. Eine Umsetzung des Beschlusses zum Kindergartenjahr 2021/2022 könnte mit einer Entscheidung zu Jahresbeginn erfolgen.

Als Anlage ist eine Richtlinie angefügt, die nach Beschluss ab 01.09.2021 gelten könnte.

Anlage: Richtlinie zur Bezuschussung der Beiträge und Gebühren in Kindertageseinrichtungen

 

Stadtrat Schorpp stellt namens seiner Fraktion einen Änderungsantrag in Abweichung zum ursprünglichen Antrag der SPD vom 17.06.2020 (§ 72, öffentlich) dahingehend, dass der sofortige rückwirkende Einstieg zum 01.09.2020 in die Gebührenbefreiung analog der Richtlinie zur Bezuschussung der Beiträge und Gebühren in Kindertageseinrichtungen (Anlage) erfolgen soll.

 

Beschluss:

a) Beschlussantrag der Verwaltung:

Die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung für das letzte Kindergartenjahr in der Regelbetreuung sechs Stunden im Kindergartenjahr 2020/21 wird ausgesetzt. Über die Einführung der Gebührenbefreiung wird im im Rahmen des Nachtraghaushaltes 2021 entschieden.
(Der Beschlussantrag der Sitzungsvorlage bleibt ohne Abstimmung.)

b) Änderungsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion:

Die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung für das letzte Kindergartenjahr in der Regelbetreuung sechs Stunden im Kindergartenjahr 2020/21 erfolgt rückwirkend zum 01.09.2020.
(13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
D. h. der Antrag ist angenommen.

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