§ 208 - Bebauungsplan Nr. 1217-11 “2. Erweiterung Steigäcker“, Gottwollshausen; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauflächen in Schwäbisch Hall und der Wunsch aus den Ortschaften, der ansässigen Bevölkerung eine Entwicklung am Ort anbieten zu können, verlangt eine weitere Ausweisung von geeigneten Flächen im siedlungsnahen Außenbereich. Nach der vollständigen Vermarktung der Flächen im Neubaugebiet Breiteich und im Baugebiet Langäcker in Bibersfeld besteht weiterhin Nachfrage an Wohnbauplätzen im Schwäbisch Haller Westen.

Wie bereits 2008 im städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan "An der Breiteich" vom Büro Wick und Partner angedacht, bietet es sich an, die Flächen „Am Steinbruch“ in Gottwollshausen zu entwickeln, die in der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bereits in Erwägung gezogen wurden.

Der Geltungsbereich (Anlage 3) umfasst etwa 3,95 ha. Abhängig vom städtebaulichen Entwurf können rund 16 bis 20 Bauplätze entstehen.

Aufgrund der Lage im Übergang zum Landschaftsschutzgebiet (rd. 6000 m² des Planungsgebietes) und aufgrund der exponierten Lage zum Kochertal, gilt es ausreichend Abstand zur Hangkante zu halten und einen großzügigen Übergang zur Landschaft zu entwickeln. Hierfür soll als nächstes ein städtebaulicher Entwurf ausgearbeitet werden, der dann als Grundlage für die baurechtlichen Festsetzungen dient.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1217-11 “2. Erweiterung Steigäcker“ ist in der rechtskräftigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der vorliegende Geltungsbereich ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB anzupassen. Teile des Landschaftsschutzgebietes und vorhandenen Biotope werden in diesem Zuge auch auf Bebauungsplanebene gesichert.

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Auftrag gegeben.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde im Rahmen des schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes, ohne Maßstab, Stand 15.10.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Bebauungsplan Nr. 1217-11 “2. Erweiterung Steigäcker“, Stand 15.10.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 15.10.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)

 

Stadträtin Niemann mahnt für ihre Fraktion erneut einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der Lage für die Erweiterung des Wohngebiets an. Die Fraktion möchte dies im Gesamtkonzept zur Gestaltungsentwicklung in Gottwollshausen sehen.

Stadtrat Kaiser scheint die Anzahl der Bauplätze auf dem Gebiet von 4 Hektar zu niedrig.

- Stadtrat Dr. Döring verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Erster Bürgermeister Klink verweist auf den Inhalt der Sitzungsvorlage: Teile des Geltungsbereichs liegen im Landschatzschutzgebiet und sollen im Verfahren weiter geschützt werden.

- Stadtrat Dr. Döring nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Auf die Frage von Stadträtin Schumacher-Koelsch bestätigt Oberbürgermeister Pelgrim, dass das Baugebiet - anlehnend an der bestehenden Bebauung in Gottwollshausen und dem Wohngebiet An der Breiteich - für Einfamilienhäuser ausgewiesen wird.

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss

A) Bebauungsplan Nr. 1217-112. Erweiterung Steigäcker“
Die Bebauungsplan Nr. 1217-11 “2. Erweiterung Steigäcker“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Stadt Schwäbisch Hall im M 1:500 vom 15.10.2020.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1217-112. Erweiterung Steigäcker“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1217-11 “2. Erweiterung Steigäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 1217-11 “2. Erweiterung Steigäcker“.

(21 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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