§ 191 - Ortsdurchfahrt Tüngental (Altenhausener Straße und Oststraße) - Grundhafte Sanierung; hier: Genehmigung der Vorplanung und Antrag zum Vergabeverfahren - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Ortsdurchfahrt (OD) in Tüngental ist in einem baulich schlechten Zustand. Die Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen werden erneuert. Im Nachgang dazu sollen die beiden Straßen Altenhausener Straße und Oststraße saniert werden. Dabei sind die Anforderungen zu den Aspekten Nachhaltigkeit, Ökologie, Barrierefreiheit, ÖPNV usw. umzusetzen.

Um den Verkehr durch Tüngental zu verlangsamen, sollen verkehrsberuhigende Verschwenkungen an den Ortseinfahrten analog zu Bibersfeld gebaut werden. Die beiden Bushaltestellen Tüngental Hirtenwiesen und Tüngental Schule sollen barrierefrei umgebaut werden. Der bereits 2015 genehmigte Löschwasserbehälter an der Altenhausener Straße 8 soll gebaut werden, um den Löschwasserbedarf zu decken, der nicht durch das Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke gedeckt werden kann. Die Beleuchtung ist bereits auf LED umgestellt, allerdings entspricht die Ausleuchtung des Gehweges nicht den aktuellen Anforderungen. Deshalb sollen neue Standpunkte und neue Masten angeordnet werden.

Zur Zeit sind im Baufeld der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und die Stadtwerke mit dem Leitungsbau tätig. Die Arbeiten werden im Mai 2021 abgeschlossen. Anschließend beginnt der Straßenbau. Die Baumaßnahme soll zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen werden.

Die Planung der verkehrsdämpfenden Maßnahmen mit den Verschwenkungen wurden im Ortschaftsrat vorgestellt und befürwortet. Die abschließende Vorplanung wird im Ortschaftsrat am 12.11.2020 beraten.

Im geringen Umfang wird ein Grunderwerb benötigt und wegen der Verschwenkungen wird die OD-Grenze verschoben.

Kosten:
Die Kosten einschließlich der Baunebenkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 2.740.000 €.

Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2020/21 wurden für die Baumaßnahme über die Jahre 2020 bis 2022 folgende Mittel eingestellt:

HH 2020 :    265.000 €
HH 2021 : 1.000.000 €
HH 2022 : 1.500.000 €
Summe :   2.765.000 €

Die Haushaltsmittel decken die geplanten Baukosten ab. Um die Maßnahme ausschreiben und in 2021 abschließen zu können, müssen die für den Haushalt 2022 geplanten Mittel im Nachtragshaushalt 2020/21 mit einer Verpflichtungsermächtigung versehen werden.

Der Ortschaftsrat Tüngental berät über das Vorhaben in seiner Sitzung am 12.11.2020.

Anlage: Lageplan

 

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser erläutert die wesentlichen Planungselemente der grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt:

1. Verschwenkte Fahrbahn mit Mittelinsel an den beiden Ortseinfahrten zur Dämpfung der Geschwindigkeit.

2. Die Fahrbahnbreite wird von derzeit 5,50 m bis 7 m auf 6 m, mit 2 m nördlichem und 1 m südlichem Gehweg, ausgebaut.

3. Die Bushaltestellen „Hirtenwiesen“ und „Schule“ werden barrierefrei umgebaut. Ein entsprechender Förderantrag wurde beim Ministerium eingereicht.

4. Auf Wunsch der Stadtplanung werden die Innerortszufahrten über die Ramsbacher Straße und Otterbacher Straße durch eine Pflasterung optisch hervorgehoben.

 

Stadtrat Reichert bittet um Klärung folgender Detailfragen:

  1. Wurde bei der Pflasterausführung zu den Innerortszufahrten an den Winterdienst bzw. Schwerlastverkehr (lt. Mitteilung im Ortschaftsrat 300 LKW/Tag) gedacht?
  2. Ist die Fahrbahnbreite von 6 m ausreichend? Nach eigener Recherche sei dies für den Stadtbus ausreichend, jedoch benutzen LKW bei Begegnungsverkehr oft die Gehwege, welche entsprechend ausgebaut werden sollten.

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser informiert, dass die Pflasterung im Kreuzungsbereich durch entsprechende Einfassung gesichert sein wird. Die Straße ist mit der Belastungsklasse 3,2 bemessen, was für den Schwerlastverkehr kein Problem darstellt.

Auf Wunsch von Stadträtin Niemann informiert Abteilungsleiter Tiefbau Goisser, dass das gültige Radverkehrskonzept im Bereich Ramsbacher Straße/Altenhausener Straße/ Vogtsweg in die Ortsdurchfahrt Tüngental einfließe und hier der Radweg aufgrund der nicht ausreichenden Fläche mittels Piktogramme auf der Fahrbahn aufgezeichnet werden wird. Gespräche mit dem ADFC und auch mit dem Seniorenrat wurden geführt, welche keine Einwände gegen die Planungen haben. Auch der Blinden- und Sehbehindertenverband werde noch gehört.

Stadtrat Reichert bittet, bei Realisierung der grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt eine andere Umleitungsstrecke als die derzeitige, direkt an der Schule vorbeiführende Umleitung, auszuweisen.

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser informiert, dass die Sanierung der Ortdurchfahrt in sechs bis sieben kurzen Bauabschnitten innerhalb der Ferien erfolgen soll, jedoch der Hauptteil der Sanierung außerhalb der Ferien durchgeführt werden wird. Eine andere Umleitungsmöglichkeit als über die Veinauer Straße (Schule) ist nicht gegeben.

Statrat Dr. Graf von Westerholt bittet um Prüfung, ob die Ortsdurchfahrt durch eine Tonnagenbegrenzung für den von Sulzdorf kommenden Schwerlastverkehr gesperrt werden kann.

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser sagt dies zu.

- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Schorpp spricht den sehr schlechten Internetausbau in Tüngental an und fragt, ob bei den Tiefbauarbeiten auch an einen Glasfaserausbau gedacht sei.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass das schlechte Internet nur für Telekom-Kunden gelte; für Unitymedia-Kunden gebe es keine Probleme.

Stadträtin Niemann signalisiert für ihre Fraktion Zustimmung zur Reduzierung des Schwerlastverkehrs in Tüngental.

- Stadträtin Walter nimmt wieder ihre Platz am Ratstisch ein -

- Stadtrat Baumann verlässt kurzfristig den Sitzungssaal -

Erster Bürgermeister Klink erinnert an den Wunsch, die Ortsdurchfahrt von Tüngental aufzuwerten. Er moniert die verkehrslastige Diskussion im Gremium und bittet, die Ortsdurchfahrt nicht als Verkehrsachse sondern auch als einen Straßenraum, wie der Ort wahrgenommen werde, zu sehen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur weiteren Aus­sprache besteht und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die notwendigen Haushaltsmittel werden für die Jahre 2020 mit 265.000 €, im Jahr 2021 mit 1.000.000 € und mittels einer Verpflichtungsermächtigung über 1.500.000 € für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung abzuschließen und das Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung) bei der Vergabestelle einzuleiten.

(einstimmig  - 16)

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadträtin Niemann verlässt kurzfristig den Sitzungsraum -

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