§ 3 - Ortsdurchfahrt Tüngental (Altenhausener Straße und Oststraße) - Grundhafte Sanierung; hier: Genehmigung der Vorplanung und Antrag zum Vergabeverfahren - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. Juli 2021, 10:21 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Ortsdurchfahrt (OD) in Tüngental ist in einem baulich schlechten Zustand. Die Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen werden erneuert. Im Nachgang dazu sollen die beiden Straßen Altenhausener Straße und Oststraße saniert werden. Dabei sind die Anforderungen zu den Aspekten Nachhaltigkeit, Ökologie, Barrierefreiheit, ÖPNV usw. umzusetzen.

Um den Verkehr durch Tüngental zu verlangsamen, sollen verkehrsberuhigende Verschwenkungen an den Ortseinfahrten analog zu Bibersfeld gebaut werden. Die beiden Bushaltestellen Tüngental Hirtenwiesen und Tüngental Schule sollen barrierefrei umgebaut werden. Der bereits 2015 genehmigte Löschwasserbehälter an der Altenhausener Straße 8 soll gebaut werden, um den Löschwasserbedarf zu decken, der nicht durch das Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke gedeckt werden kann. Die Beleuchtung ist bereits auf LED umgestellt, allerdings entspricht die Ausleuchtung des Gehweges nicht den aktuellen Anforderungen. Deshalb sollen neue Standpunkte und neue Masten angeordnet werden.

Zur Zeit sind im Baufeld der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und die Stadtwerke mit dem Leitungsbau tätig. Die Arbeiten werden im Mai 2021 abgeschlossen. Anschließend beginnt der Straßenbau. Die Baumaßnahme soll zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen werden.

Die Planung der verkehrsdämpfenden Maßnahmen mit den Verschwenkungen wurden im Ortschaftsrat vorgestellt und befürwortet. Die abschließende Vorplanung wird im Ortschaftsrat am 12.11.2020 beraten.

Im geringen Umfang wird ein Grunderwerb benötigt und wegen der Verschwenkungen wird die OD-Grenze verschoben.

Kosten:
Die Kosten einschließlich der Baunebenkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 2.740.000 €.

Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2020/21 wurden für die Baumaßnahme über die Jahre 2020 bis 2022 folgende Mittel eingestellt:

HH 2020 :    265.000 €
HH 2021 : 1.000.000 €
HH 2022 : 1.500.000 €
Summe :   2.765.000 €

Die Haushaltsmittel decken die geplanten Baukosten ab. Um die Maßnahme ausschreiben und in 2021 abschließen zu können, müssen die für den Haushalt 2022 geplanten Mittel im Nachtragshaushalt 2020/21 mit einer Verpflichtungsermächtigung versehen werden.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 mehrheitlich zugestimmt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

1. Die notwendigen Haushaltsmittel werden für die Jahre 2020 mit 265.000 €, im Jahr 2021 mit 1.000.000 € und mittels einer Verpflichtungsermächtigung über 1.500.000 € für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.

 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung abzuschließen und das Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung) bei der Vergabestelle einzuleiten.
 

 (einstimmig  - 16)

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