§ 1 - 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Behandlung von eingegangenen Anregungen und Bedenken während der öffentlichen Auslegung und Feststellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Unterlagen zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes lagen vom 29.07.2019 bis 29.08.2019 gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 22.05.2019 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Da Seiten der Träger öffentlicher Belange Fristverlängerungen eingingen, konnte die Behandlung der Stellungnahmen nicht wie geplant für den Gemeinderat am 13. November 2019 erfolgen. Weiterhin wurde nach gesonderter Aufforderung das Regierungspräsidium Tübingen mit einer 1-monatigen Frist nachträglich am Verfahren beteiligt, um die Belange im Bereich von Waldflächen nochmals genau zu prüfen.

Von Seiten der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gingen einige Bedenken und Anregungen ein. Diese werden in der beigefügten Tabelle in der linken Spalte aufgeführt. In der rechten Spalte befinden sich die jeweiligen Abwägungsvorschläge (siehe Anlage 1).

Die Beratungsfolge für die Behandlung der Anregungen und Bedenken sowie für den Feststellungsbeschluss fanden in den jeweiligen Gremien wie folgt statt:

  • Ortschaftsratssitzungen Schwäbisch Hall im Umlaufverfahren
  • Bau- und Planungsausschuss Schwäbisch Hall am 25.11.2019
  • Gemeinderatssitzung Schwäbisch Hall am 04.12.2019
  • Gemeinderatssitzung Michelfeld und Rosengarten am 09.12.2019
  • Gemeinderatssitzung Michelbach an der Bilz am 18.12.2019
  • Gemeinsamer Auschuss VVG SHA am 08.10.2020

Folgende geringfügige Anpassungen wurden in den Unterlagen zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eingarbeitet – siehe Anlage 2 und 3:

  • Bereich Sha 13: Der Golfplatz wurde auf Anregung des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Regionalverbands Heilbronn-Franken um weitere 1,6 ha Sonderbaufläche „Golfplatz“ erweitert von 3,4 ha auf insgesamt 5,0 ha und damit an die tatsächliche Nutzung.

  • Bereich Mife 1: Nachrichtlich wurden das Landschaftsschutzgebiet im Bereich Forst- und Koppelinshof angepasst.

  • Bereich Sha 10: Hier wurde der Schutzstreifen der Stromleitungstrasse angepasst.

  • Roga 24: Hier wurde das Umspannwerk Schelmenwasen auf Anregung aktualisiert.

Alle Pläne, die Gegenstand dieser Beratung sind, befinden sich im Planteil des beigefügten Erläuterungsberichts.

Die Ortschaftsräte von Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Gelbingen, Sulzdorf, Tüngental und Weckrieden wurden im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens am 19.11.2019 informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Tabelle mit Abwägungsvorschlägen, Büro Käser Ingenieure GbR, Schwäbisch Hall vom 23.10.2019
Anlage 2: Erläuterungsbericht mit Legende zum Planteil, Büro Käser Ingenieure GbR, Schwäbisch Hall vom 23.10.2019
Anlage 3.1: Planteil Stadt Schwäbisch Hall, Büro Käser Ingenieure GbR, Schwäbisch Hall
Anlage 3.2: Planteil Gemeinde Rosengarten, Büro Käser Ingenieure GbR, Schwäbisch Hall
Anlage 3.3: Planteil Gemeinde Michelfeld und Michelbach an der Bilz, Büro Käser Ingenieure GbR, Schwäbisch Hall

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

  1. Den Abwägungsvorschlägen, entsprechend der beiliegenden Abwägungstabelle, vom 23.10.2019 des Büro Käser Ingenieure GbR aus Schwäbisch Hall wird zugestimmt.
  2. Die 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Erläuterungsbericht mit Legende zum Planteil und dem Planteil 1 bis 3 des Büro Käser Ingenieure GbR, Schwäbisch Hall vom 23.10.2019, wird in der vorliegenden Form festgestellt.
  3. Die Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde der VVG beauftragt, den Flächennutzungsplan beim Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.

(einstimmig - 16)

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