§ 165 - Weiterentwicklung Bahnhofsareal Nord; hier: Einbringung eines (Teil)Grundstücks in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Errichtung eines Parkhauses (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall überplant und ordnet das Bahnhofsareal neu. Im aktuellen Bebauungsplanentwurf ist im nördlichen Bereich, vom Bahnhof her gesehen in Richtung Steinbach, der Bau einer Tiefgarage vorgesehen. Diese soll von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH errichtet werden. Am 14. Juli 2020 hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH diesem Vorhaben unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die hierfür benötigte Grundstücksfläche, die sich im Eigentum der Stadt befindet, von dieser zur Verfügung gestellt wird.

Benötigt werden nach aktuellem Stand ca. 4.474 m². Zur Ermittlung des Grundstückswerts werden 125,- €/pro m² zugrunde gelegt. Dies entspricht dem aktuellen Verkehrswert eines sich in der Nähe befindenden Grundstücks. Somit ergibt sich ein rechnerischer Verkaufserlös in Höhe von 559.250,- €. Dieser wird der Kapitalrücklage der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zugeführt. Eine Zahlung ist somit von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH nicht zu leisten.

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Unterlagen Aufsichtsratssitzung Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (nichtöffentlich)

 

Stadtrat Tette informiert, dass er den Neubau eines Parkhauses in der Innenstadt und die vorgelegte Planung für nicht zukunftsfähig und sinnvoll halte.

Stadträtin Schumacher-Koelsch fordert die Durchsetzung der Autofreiheit in der Innenstadt.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert an den Beschluss des Gemeinderats, zur Reduzierung der Parkmöglichkeiten auf dem Haalplatzes eine Alternative anzubieten und ein adäquates Park- & Ride-System (auch für Fahrräder) für die Anlieger dieses Bereichs und die Reisenden der Bahn zu schaffen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur weiteren Aus­sprache besteht und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

  1. Die Stadt Schwäbisch Hall überträgt eine Fläche von ca. 4.474 m² für 125 €/m² an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zum Bau eines Parkhauses.
     
  2. In gleicher Höhe erfolgt eine Zuführung in der Kapitalrücklage der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH.
     
  3. Die beiden Vorgänge werden im städtischen Haushalt verrechnet. Auf Maßnahme 15022 (Kapitaleinlage Stadtwerke) werden die Grundstückserlöse, die auf Maßnahme 12028 (Grundstücksverkehr) in gleicher Höhe entstehen, außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

(22 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (Grünen-Fraktion, Schumacher-Koelsch, Finger), 3 Enthaltungen (Grünen-Fraktion))

Meine Werkzeuge