§ 157 - Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2021; hier: Fristen, Termine und Ausschreibungstext (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Wahltag

 
Die Amtsperiode des derzeitigen Oberbürgermeisters endet am 31. Mai 2021. Nach § 47 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens ein Monat vor Freiwerden der Stelle - also in der Zeit vom 1. März 2021 bis zum 30. April 2021 - durchzuführen. Da die Wahl gemäß § 2 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) an einem Sonntag stattfinden muss, muss die Wahl zwischen Sonntag, dem 7. März 2021, und Sonntag, dem 25. April 2021, stattfinden.

Als Wahltag wird der Sonntag, 18. April 2021, und für eine eventuelle notwendige Neuwahl, Sonntag, 2. Mai 2021, vorgeschlagen.

2. Ausschreibung

Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, sie in der Ausgabe des Staatsanzeigers am Freitag, den 5. Februar 2021, zu veröffentlichen.

Nach § 10 KomWG darf das Ende der Frist für die Einreichung und die Rücknahme der Bewerbungen frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Als letzter Tag für die Einreichung der Bewerbungen wird Montag, 22. März 2021, vorgeschlagen.

3. Berechnung der Fristen (Hauptwahl)

  • Freiwerden der Stelle Dienstag, 1. Juni 2021

  • Frist für die Wahl
    frühestens drei Monate Montag, 1. März 2021
    spätestens ein Monat Freitag, 30. April 2021

  • Die Wahl ist möglich
    frühestens am Sonntag, 7. März 2021
    spätestens am Sonntag, 25. April 2021

  • Wahltag Sonntag, 18. April 2021
    evtl. Neuwahl Sonntag, 2. Mai 2021
    spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl Sonntag, 16. Mai 2021

  • Ausschreibung der Stelle
    spätestens zwei Monate vor dem Wahltag Mittwoch, 17. Februar 2021
    Vorschlag: Freitag, 5. Februar 2021

  • Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist der Bewerbungen,
    frühestens am 27. Tag vor der Wahl Montag, 22. März 2021
    spätestens am 16. Tag vor der Wahl (3. Freitag vor dem Wahltag) Freitag, 2. April 2021 (Karfreitag)
    Vorschlag: Montag, 22. März 2021

  • Beschluss über die Zulassung der Wahl-
    vorschläge durch den Gemeindewahlausschuss
    spätestens am 16. Tag vor der Wahl Freitag, 2. April 2021
    Vorschlag: Montag , 29. März 2021

  • Bekanntmachung der zugelassenen
    Bewerbungen, spätestens am 15. Tag
    vor der Wahl Samstag, 3. April 2021
    Vorschlag: Donnerstag, 1. April 2021 (Gründonnerstag)

4. Berechnung der Fristen (eventuelle Neuwahl)

  • Tag der Neuwahl
    (frühestens zwei Wochen nach der Erstwahl) Sonntag, 2. Mai 2021

  • Frist für weitere Bewerbungen und die Zurücknahme von Bewerbungen
    Beginn:
    frühestens am Tag nach der Wahl Montag, 19. April 2021
    Ende:
    frühestens am 3. Tag nach der ersten Wahl Mittwoch, 21. April 2021
    spätestens am 9. Tag vor der Neuwahl Freitag, 23. April 2021
    Vorschlag: Mittwoch, 21. April 2021

  • Beschluss des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen
    spätestens am 9. Tag vor der der Neuwahl,
    also in der Regel am 2. Freitag vor dem
    Tag der Neuwahl Freitag, 23. April 2021
    Vorschlag: Donnerstag, 22. April 2021

  • Öffentliche Bekanntmachung der
    zugelassenen Bewerbungen
    spätestens am 8. Tag vor dem Tag
    der Neuwahl Samstag, 24. April 2021
    Vorschlag: Samstag, 24. April 2021

5. Ausschreibungstext

siehe Anlage: Überarbeiteter Ausschreibungstext (Tischvorlage)

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag über den Ablauf des Wahlverfahrens und dem Ausschreibungstext zu.
(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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