§ 151 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 Mittelhöhe - Änderung Krone Areal; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 13.05.2020 (§ 62, öffentlich) die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0318-01/07 „Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“; bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 06.04.2020 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 15.05.2020 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 25.05.2020 bis einschließlich 25.06.2020 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.05.2020.

Von der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgeben. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 10). Neun Stellungnahmen wurden ohne Bedenken vorgebracht. Einige redaktionelle Hinweise von Trägern öffentlicher Belange wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Hierzu zählen Anpassungen in der Planzeichnung zu besseren Lesbarkeit, Ergänzung der Bruttowohndichte in der Begründung, Aufnahme zu Hinweisen zum Flugplatz Schwäbisch Hall, Aufnahme des Kulturdenkmals in der Planzeichnung, Hinweise zum Thema Boden und Grundwasser.

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0318-01/07 „Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ wird vor dem Satzungsbeschluss mit der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag abgeschlossen (vgl § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB). 

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 Mittelhöhe - Änderung Krone Areal im Maßstab 1 : 500, Stand 03.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 2: Begründung, Stand 03.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 3: Planungsrechtliche Festsetzung, Stand 03.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 4: Örtlichen Bauvorschriften, Stand Stand 03.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 5: Anlage 1 der Begründung: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Stand 06.04.2020 (Traub Landschaftsarchitektur, Schwäbisch Hall)
Anlage 6: Anlage 2 der Begründung: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung für Bebauungsplan 0113 02/02, Stand: 11.04.2001 (ARP Architekten Partnerschaft Stuttgart)
Anlage 7: Anlage 3 der Begründung: Geräuschimmissionsprognose für den VEP, Stand 03.12.2019 (rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbH&Co. KG, Schwäbisch Hall)
Anlage 8: Anlage 4 der Begründung: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand 19.09.2018 (GEKOPLAN, Oberrot)
Anlage 9: Anlage 5 der Begründung: Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan, Stand 02.09.2020, (Architekturbüro Rothacker, Michelbach/Bilz)
Anlage 10: Tabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 03.09.2020

 

Stadträtin Herrmann sieht sich unzureichend informiert und beantragt eine Begehung des Areals.

Stadtrat Sakellariou erinnert an die mehrfache Beratung dieser Planung und den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu erklärt, dass die ursprüngliche Planung einen engeren Baurahmen hatte, jedoch der Grundsatz des städtebaulichen Konzepts geblieben sei. Die drei zusätzlichen Baufelder wurden auf Empfehlung der Verwaltung an den Vorhabenträger aus Gründen der Verfahrensökonomie mit in das aufwendige Bebauungsplanverfahren aufgenommen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bemängelt das Fehlen eines Konzepts für Alt-Hessental.

Da der Antrag von Stadträtin Herrmann auf Durchführung einer Ortsbegehung von Seiten des Gremiums mehrheitlich angenommen wird, sichert Oberbürgermeister Pelgrim eine Einladung hierzu zu.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 10 beschlossen.

  2. A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 „Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“
    Der Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 „Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro KrischPartner, Tübingen im M 1:500 vom 03.09.2020 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

  3. B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 „Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 „Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büro KrischPartner, Tübingen vom 03.09.2020. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0318-01/07 „Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

        (12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
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