§ 148/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Beschaffung eines gebrauchten Mercedes-Benz Sprinters für die Feuerwehr; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Feuerwehr Schwäbisch Hall, Abteilung Ost, verfügt über einmen Werkstattwagen, Transporter, Fabrikat Mercedes. Dieser wird für Transportfahrten des täglichen Bedarfs zwischen den Wachen Ost und West genutzt. Das Fahrzeug ist Baujahr 2000 und bereits sehr in die Jahre gekommen. Bei der Besichtigung des Fuhrparks durch Oberbürgermeister Pelgrim am 23.06.2020 zusammen mit Herrn Kommandant Schneider und Herrn Harpfer, Mitarbeiter KFZ-Werkstatt, wurde ihm dieses Fahrzeug präsentiert und er konnte sich vom schlechten Zustand selbst überzeugen. Herr Harpfer teilte außerdem mit, dass er bereits zahlreiche Stunden mit Reparaturen zugebracht habe.

Seit Mitte Juli ist dieses Jahrzeug nun endgültig nicht mehr einsatzfähig; das Getriebe ist defekt, Fahrbereitschaft besteht nicht mehr. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 6.500 €. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und befindet sich in der Wache West.
Die Feuerwehr benötigt dringend Ersatz. Vorgesehen ist eine freihändige Vergabe für ein Gebrauchtfahrzeug. Fünf Vergleichsangebote wurden eingeholt. Kommandant und Fachbereichsleitung haben sich für das Fahrzeug „Mercedes-Benz Sprinter 316 CDI, Kasten, Hochdach, Lang Klima PTS“ bei einem Händler in Mannheim, angeboten bei mobile.de, mit 26.200 km zum Preis von 27.608 € brutto entschieden.

Hinzu kommen Beschriftung mit ca. 3.000 € und die Signalanlage (wird selbst montiert) zum Preis von 5.817,55 €.

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung; die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch nicht in Anspruch genommene Mittel Brandschutz, Produkt 12600000, Sachkonto 78312000, Maßnahme 18041 (Anschaffung von zwei Wechselladerfahrzeuge), verfügbare Mittel 281.000 €. Eine Förderung durch Dritte erfolgt nicht.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 30.07.2020 folgende Eilentscheidung:

Das Fahrzeug wird beschafft, Mittel werden wie erläutert zur Verfügung gestellt.
Mit der Beschaffung kann nicht bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes gewartet werden, das das vorübergehen genutzte Fahrzeug der Feuerwache West wieder für deren Zweck eingesetzt werden muss.

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

Anlage: Eilentscheidung vom 30.07.2020

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