§ 5/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Unterjährige Programmentscheidung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2020 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 23. Februar 2021, 12:17 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im August 2020 die unterjährige Programmentscheidung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) 2020 bekannt gegeben.

Die Entscheidung einer unterjährigen Antragsmöglichkeit aus dem Schwerpunkt Grundversorgung sowie für gewerbliche Projekte traf Minister Peter Hauk, MdL, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Besonderheit ist außerdem, dass eingeplante Projekte auf Risiko des Antragstellers ausnahmsweise schon vor Bewilligung begonnen werden dürfen.

Im Stadtgebiet Schwäbisch Hall wurde der gestellte Antrag im Förderschwerpunkt Arbeiten mit der Höchstsumme berücksichtigt:

- Rolf Weidner, Zuschussbetrag 250.000,- €
  Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungsgebäude zur Vermietung an die Firma  Weidner Reinigungssysteme GmbH am Standort In der Eich 15 im Solpark, Hessental

Im Förderjahr 2020 wurde in Schwäbisch Hall regulär bereits im Februar ein Antrag im Förderschwerpunkt Arbeiten mit 67.090,-- EUR  Zuschussbetrag in das Förderprogramm aufgenommen:

- Dieter Eichenbrenner, Brückäckerstraße 13
  Betriebserweiterung durch Anbau und Aufstockung eines bestehenden Geschäftsgebäudes zur Schaffung neuer Büroräume der Firma Wärme Service Süd

Beschluss:

Die unterjährige Programmentscheidung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge