§ 143 - Jahresabschluss der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ zum 31.12.2019 (ungeprüfte Fassung) (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Gehrke nimmt um 17.11 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Der Jahresabschluss der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für das Rechnungsjahr 2019 ist aufgestellt und liegt in ungeprüfter Fassung vor. Er umfasst 96 Seiten und ist wie folgt gegliedert:

    • Rechenschaftsbericht gemäß § 54 GemHVO,
    • Gesamtergebnisrechnung,
    • Gesamtfinanzrechnung,
    • Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen mit Erläuterungen der Abweichungen,
    • Bilanz gemäß § 52 GemHVO,
    • Anhang gemäß § 53 GemHVO,
    • Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses gemäß Anlage 20 zu § 95b Abs. 1 GemO.

Vermögensrechnung (Bilanz):
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2019 weist mit einer Bilanzsumme in Höhe von 88.581 T€ (VJ 86.712 T€) eine Erhöhung um 1.869 T€ auf.

Eine detaillierte Darstellung über die Entwicklung der Bilanzpositionen ist im Jahresabschluss auf den Seiten 70 ff. zu finden.

Ergebnisrechnung:
Seit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen ist die Ergebnisrechnung für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hospitalstiftung ausschlaggebend.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2019 beträgt 569 T€    (VJ 565 T€) und ist gegenüber dem geplanten ordentlichen Ergebnis von 13 T€ um 556 T€ besser ausgefallen.

Das Sonderergebnis beträgt 7 T€. Der Planansatz wurde um 291 T€ verfehlt, da die vorgesehenen Immobilienveräußerungen nicht realisiert werden konnten.

Eine detaillierte Darstellung über die Entwicklung des Ergebnishaushaltes ist im Jahresabschluss auf den Seiten 17 (Gesamtfinanzrechnung) sowie den Seiten 39-69 (Teilfinanzrechnungen) wiedergegeben.

Finanzrechnung:
Durch die erzielten Ergebnisse konnte ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.798 T€ (Vorjahr 1.518 T€) in der Finanzrechnung verbucht werden, das sind 689 T€ mehr als im Haushaltsplan veranschlagt waren.
Diese standen zusammen mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Veräußerungserlöse und Rückflüsse von Ausleihungen) in Höhe von 928 T€ für Investitionen und Darlehenstilgungen zur Verfügung.

Auszahlungen für Investitionen (Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichem Sach- und Finanzvermögen, Investitionsförderungsmaßnahmen) wurden in Höhe von  2.939 T€ getätigt.

Im vergangenen Jahr wurden neue Kredite zur Finanzierung der Investitionsvorhaben in Höhe von 1.895 T€ aufgenommen (VJ 0 T€). Die planmäßigen Tilgungen betrugen 747 T€ (VJ 564 T€).

Der Schuldenstand aus Kreditaufnahmen betrug am Ende des Haushaltsjahres 15.268 T€ (VJ 14.120 T€).

Die Finanzrechnung ist im Jahresabschluss auf den Seiten 18-69 erläutert.

Anlagen: 
Anlage 1: Der Jahresabschluss der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für das Jahr 2019
Anlage 2: Präsentation (Tischvorlage)

 

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert den Jahresabschluss der Stiftung 2019 anhand beiliegender Präsentation. Als Ergebnis wird festgestellt, dass das Haushaltsjahr 2019 als gut zu bezeichnen ist, da ein erheblicher Überschuss erwirtschaftet wurde und in jeglichen Bereichen der Stiftungszweck erfüllt werden konnte. Derzeit erfolge die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Fachbereich Revision.

- Stadtrat Krauß nimmt um 17.20 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt vermisst bei den Ausführungen Informationen, wie die Stiftung die Erträge aus Vermögen für soziale Zwecke verwendet habe. Ferner interessiert in Bezug auf den „Defizitbringer“ Fachhochschule mit -226 T€, wie es hier weiter gehen könne.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber informiert, dass die Rücklagen der Fachhochschulstiftung in den nächsten vier bis fünf Jahren aufgebraucht sein werden. Finanzielle Risiken werden nicht gesehen. Es gebe mehrere Möglichkeiten der Kapitalauffüllung für die Unterstiftung „Fachhochschule“. Zum einen käme eine Kapitalzuführung aus SHB-Mitteln in Frage, zum anderen seien ausreichend Rücklagen im Bereich des ordentlichen Ergebnisses oder des Sonderergebnisses vorhanden, um zweckgebundene Rücklagen für die Fachhochschulstiftung zu bilden.
Wunschgemäß wird über die Verfolgung des Stiftungszwecks im sozialen Bereich unter Bezugnahme auf die Seiten 46/47 des Jahresabschlusses berichtet.

Stadtrat Härtig und Stadtrat Kaiser sehen mit den Jahresabschluss 2019 den Stiftungszweck erfüllt.

Auf die Frage von Stadtrat Kaiser, was der Grund dafür sei, dass 100.000 € im Gesundheitsbereich nicht abgerufen wurden, informiert Fachbereichsleiter Finanzen Gruber, dass die Mittel aufgrund des Antrags des Diakoneo Diak Klinikums in 2019 eingestellt, jedoch nicht in Anspruch genommen wurden. Hierfür wurde eine Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2020 gebildet und das Diak hat die Mittel im 1. Quartal 2020 abgerufen.

Auf die Frage von Stadträtin Schumacher-Koelsch informiert Fachbereichsleiter Finanzen Gruber über die nicht realisierte Immobilienveräußerung und den Grund der Verzögerung bei Bauvorhaben.

Auf die weitere Frage von Stadträtin Schumacher-Koelsch, was man für die Prävention in der Forstwirtschaft tun könne, informiert Leitender Forstdirektor Schüller, dass die Forstwirtschaft aufgrund der bekannten Widrigkeiten sehr hilfsbedürfig sei (Stürme, Borkenkäfer, Trockenheit) und damit auch auf finanzielle Hilfen des Landes angewiesen.

Auf die Bitte von Erster Bürgermeister Klink stellt sich der Nachfolger von Dr. Wickel, Leitender Forstdirektor Schüller, kurz vor.

Auf die Frage von Stadtrat Preisendanz, ob der Diakonieverband mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für das Frauen- und Kinderschutzhaus auch an die Stadt herangetreten sei, informiert Fachbereichsleiter Finanzen Gruber, dass ein entsprechendes Schreiben heute bei der Verwaltung eingegangen ist und dieses erst intern aufgearbeitet werde.

Erster Bürgermeister Klink stellt fest, dass kein weiterer Beratungsbedarf besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Jahresabschluss der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ zum 31.12.2019 wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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