§ 142 - Antrag der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schwäbisch Hall e.V. (AWO) auf Aufnahme als Gesellschafter in das Stationäre Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schwäbisch Hall e. V. bittet die Gesellschafterversammlung des Stationären Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH in einem Schreiben vom 03.02.2020 gemäß § 4 Nr. 5 des Gesellschaftervertrages um Aufnahme als Gesellschafter in die Stationäre Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH.

Gesellschafter des stationären Hospizes Schwäbisch Hall gGmbH sind:

    a) Evangelisches Diakoniewerk Schwäbisch Hall e. V.,
    b) Landkreis Schwäbisch Hall KdöR,
    c) Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ öR,
    d) Krebsverein Schwäbisch Hall e. V.,
    e) Evangelischer Kirchenbezirk Schwäbisch Hall KdöR,
    f) Katholisches Dekanat Schwäbisch Hall KdöR.

Die Gesellschafter sind sich in folgenden Prinzipien gemäß § 2 Nr. 3 des Gesellschaftervertrages, welche die Arbeit des Hospizes bestimmen, einig:

    a) Die gesamte Tätigkeit des Hospizes ist darauf ausgerichtet Sterbende auf ihrem letzten  Weg zu begleiten. Es soll ihnen helfen bis zum Tod so aktiv wie möglich zu leben.
    b) Die Gesellschafter betonen den Wert des Lebens und betrachten das Sterben als einen  zum Leben gehörigen Prozess.
    c) Der Tod wird weder beschleunigt noch hinausgezögert. Aktive Sterbehilfe bzw. Tötung  auf Verlangen sowie Beihilfe dazu, ist ausgeschlossen.
    d) Das Hospiz ist auf palliative Versorgung ausgerichtet. Deshalb werden bei Schmerzen  oder anderen Symptomen mannigfache Erleichterungen angeboten.
    e) In die Fürsorge sind psychologische und spirituelle Aspekte integriert.
    f) Die Angehörigen erfahren Hilfe bei der Bewältigung der sie belastenden Situation.

Die Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schwäbisch Hall e. V. erklärt sich in ihrem Schreiben vom 03.02.2020 einem humanistischen Menschenbild verpflichtet, die oben beschriebenen Prinzipien spiegelten die Werte der Arbeiterwohlfahrt wieder.

Die Gesellschafterversammlung befürwortet am 26.08.2020 den Antrag der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schwäbisch Hall e.V. auf Aufnahme als Gesellschafter in die Stationären Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH zum 01.01.2021 und bittet die Gesellschafter die notwendigen Gremienbeschlüsse herbeizuführen.

Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schwäbisch Hall e. V. 03.02.2020
Anlage 2: Sitzungsvorlage Stationäres Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH zur Gesellschafterversammlung am 26.08.2020

 

Erster Bürgermeister Klink regt an, den anwesenden Geschäftsführer des Stationären Hospizes Schwäbisch Hall Blinzinger als Sachverständigen zum Thema sprechen zu lassen. Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.

Geschäftsführer des Stationären Hospizes Schwäbisch Hall Blinzinger erläutert als Sachverständiger, dass 95 % der Kosten von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werde und 5 % aus Spenden, u. a. über den Förderverein, finanziert werden müsse. Jährlich fallen Kosten von weit über 100.000 € an. Sollten die Kosten nicht gedeckt werden können, müsse der Verlustvortrag auf die Gesellschafter aufgeteilt werden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt, Stadtrat Härtig und Stadtrat Kaiser signalisieren ihre Zustimmung.

Erster Bürgermeister Klink stellt fest, dass seitens des Gremiums darüber hinaus keine Fragen bestehen und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Aufnahme der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schwäbisch Hall e. V. als Gesellschafter in das Stationäre Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH zum 01.01.2021.
(einstimmig - 9)

Meine Werkzeuge