§ 125 - Aussetzung der Umsetzung der Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr; dazu: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2020 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.02.2020 und 04.03.2020 wurde im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden:

    • Als Einstiegsmodell für das Kindergartenjahr,
        ◦ beginnend ab 01.09.2020,
        ◦ das letzte Betreuungsjahr Ü3
        ◦ in der Regelbetreuung für die Kernzeit von 6 Stunden

gebührenbefreit sein soll.

    • Die Gebührenbefreiung soll im Doppelhaushalt 2022/2023 neu beraten werden.

Hierfür wurden für das Haushaltsjahr 2020 um 80.000 € geringere Einnahmen (eigene Einrichtungen) und 40.000 € Mehrausgaben (nichtstädtische Träger) veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2021 summieren sich die veranschlagten Haushaltsverschlechterungen auf insgesamt 350.000 €.

Angesichts der dramatischen Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie musste mit Entscheidung vom 25.05.2020 eine Haushaltssperre nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung verhängt werden. (§ 91, Gemeinderat, nichtöffentlich)
Allein im Bereich der Tageseinrichtungen wird bis zum Sommer 2020 mit Beitragsausfällen in Höhe von 465.000 € gerechnet. Hinzu kommen noch Mehraufwendungen für Ausgleichszahlungen an die nichtstädtischen Träger von voraussichtlich 233.000 €. Ein Ausgleich des Landes aus dem Soforthilfeprogramm hierfür ist bisher nur partiell erfolgt.

Die SPD-Fraktion hat zum § 72 (Gemeinderat, öffentlich) in der Sitzung vom 17.06.2020 beantragt, die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung für das Kindergartenjahr 2020/21 auszusetzen und im Juni 2021 über die Aussetzung im Kindergartenjahr 2021/22 zu beschließen. Ein Betrag von 120.000 € soll im Haushalt 2021 hierfür bereitgestellt bleiben.
Die Verwaltung unterstützt diesen Kompromissvorschlag.
Um eine rechtzeitige Umsetzung zum Kindergartenjahr 2021/22 zu gewährleisten, sollte aus Sicht der Verwaltung eine Beschlussfassung bereits im Mai 2021 herbeigeführt werden. Als Anlage ist eine Richtlinie angefügt, die nach Beschluss ab 01.09.2021 gelten könnte.

Anlagen:
Anlage 1: Richtlinie zur Bezuschussung der Beiträge und Gebühren in Kindertageseinrichtungen
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2020

 

Stadtrat Schorpp knüpft an seine Ausführungen im Gemeinderat am 17.06.2020 an und bittet um Unterstützung des in der Sitzungsvorlage Eingang gefundenen Antrages der SPD-Fraktion (Anlage 2).

- Stadtrat Stutz verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Tette spricht sich namens seiner Fraktion gegen den Beschlussantrag aus. Der in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 getroffene Minimalkonsens bezüglich der Gebührenbefreiung soll umgesetzt werden.

- Stadtrat Stutz nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Härterich und Stadträtin Schumacher-Koelsch schließen sich ihrem Vorredner an.

Stadtrat Preisendanz weist auf die unsichere corona-bedingte Finanzlage hin, hinreichende Erkenntnisse auf längerfristige Auswirkungen gebe es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.

Oberbürgermeister Pelgrim schildert den gesamten Verlauf der Gebührenbeitragsentwicklung der vergangen Jahre.

Stadtrat Schorpp stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17.06.2020 (Anlage 2) zurückzustellen und den Tagesordnungspunkt bis zu den Nachtragshaushaltsberatungen für das Jahre 2020 zu vertagen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

a) Beschlussantrag der Verwaltung:

Die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung für das letzte Kindergartenjahr in der Regelbetreuung 6 Stunden im Kindergartenjahr 2020/21 wird ausgesetzt. Über die Einführung der Gebührenbefreiung wird im Frühsommer 2021 entschieden. Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € verbleiben im Haushalt 2021.
(ohne Abstimmung)

b) Geschäftsordnungsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion:

Vertagung dieses Tagesordnungspunktes bis zu den Beratungen über den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020.
(21 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Somit wird dem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.

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