§ 9/11 - Haushaltsrelevante Beschlüsse: Aussetzung der Umsetzung der Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr; dazu: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2020 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 26. Januar 2021, 09:47 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.02.2020 und 04.03.2020 wurde im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden:

    • Als Einstiegsmodell für das Kindergartenjahr,
        ◦ beginnend ab 01.09.2020,
        ◦ das letzte Betreuungsjahr Ü3
        ◦ in der Regelbetreuung für die Kernzeit von 6 Stunden

gebührenbefreit sein soll.

    • Die Gebührenbefreiung soll im Doppelhaushalt 2022/2023 neu beraten werden.

Hierfür wurden für das Haushaltsjahr 2020 um 80.000 € geringere Einnahmen (eigene Einrichtungen) und 40.000 € Mehrausgaben (nichtstädtische Träger) veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2021 summieren sich die veranschlagten Haushaltsverschlechterungen auf insgesamt 350.000 €.
Angesichts der dramatischen Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie musste mit Entscheidung vom 25.05.2020 eine Haushaltssperre nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung verhängt werden. (SV-Nr. 143/20, Gemeinderat, nichtöffentlich)
Allein im Bereich der Tageseinrichtungen wird bis zum Sommer 2020 mit Beitragsausfällen in Höhe von 465.000 € gerechnet. Hinzu kommen noch Mehraufwendungen für Ausgleichszahlungen an die nichtstädtischen Träger von voraussichtlich 233.000 €. Ein Ausgleich des Landes aus dem Soforthilfeprogramm hierfür ist bisher nur partiell erfolgt.

Die SPD-Fraktion hat zur SV-Nr. 149/20 (Gemeinderat, öffentlich) in der Sitzung vom 17.06.2020 beantragt, die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung für das Kindergartenjahr 2020/21 auszusetzen und im Juni 2021 über die Aussetzung im Kindergartenjahr 2021/22 zu beschließen. Ein Betrag von 120.000 € soll im Haushalt 2021 hierfür bereitgestellt bleiben.
Die Verwaltung unterstützt diesen Kompromissvorschlag.
Um eine rechtzeitige Umsetzung zum Kindergartenjahr 2021/22 zu gewährleisten, sollte aus Sicht der Verwaltung eine Beschlussfassung bereits im Mai 2021 herbeigeführt werden. Als Anlage ist eine Richtlinie angefügt, die nach Beschluss ab 01.09.2021 gelten könnte.

Anlagen:
Anlage 1: Richtlinie zur Bezuschussung der Beiträge und Gebühren in Kindertageseinrichtungen
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2020

Beschluss:

a) Beschlussantrag der Verwaltung:

Die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung für das letzte Kindergartenjahr in der Regelbetreuung 6 Stunden im Kindergartenjahr 2020/21 wird ausgesetzt. Über die Einführung der Gebührenbefreiung wird im Frühsommer 2021 entschieden. Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € verbleiben im Haushalt 2021.
(Der Beschlussantrag der Sitzungsvorlage bleibt ohne Abstimmung.)

 

b) Geschäftsordnungsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion:

Vertagung dieses Tagesordnungspunktes bis zu den Beratungen über den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020.
(21 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Somit wird dem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.

Meine Werkzeuge