§ 114 - Haushaltszwischenbericht Stadt Schwäbisch Hall 2020 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Jahresabschluss 2019

Der Jahresabschluss 2019 konnte aufgrund der verzögerten Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020/2021 sowie aufgrund von vielen Sonderaufgaben, die im ersten Halbjahr 2020 im Fachbereich zu erledigen waren, nicht rechtzeitig bis zum 30.06.2020 aufgestellt werden.

Die Jahresabschlussbuchungen befinden sich zur Zeit in den letzten Zügen. Die komplette Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes, mit den umfangreichen manuell zu erstellenden Anlagen und Erläuterungen wird jedoch noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Aufgrund der außerordentlich guten Steuereinnahmen (17,69 Mio. € über dem Plan) wird das ordentliche Ergebnis, vorbehaltlich der noch fehlenden Jahresabschlussbuchungen, mit 17,39 Mio. € um 23,54 Mio. € besser ausfallen als im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Vor allem die erfreuliche Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen mit 55,90 Mio € (16,90 Mio. € über dem Plan) ist als Hauptursache hierfür anzusehen. Hiervon sind 43,65 Mio. € den Vorauszahlungen des Haushaltsjahres 2019 zuzuordnen. Der Restbetrag in Höhe von 12,25 Mio. € betreffen Nachzahlungen für die Vorjahre.

Das Sonderergebnis, im Wesentlichen durch Grundstücksveräußerungen geprägt, schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2,17 Mio. € und somit mit 1,02 Mio. € besser als geplant ab.

Dank des hervorragenden Jahresergebnisses im ordentlichen Ergebnishaushalt konnte ein stattlicher Zahlungsmittelüberschuss (Cash Flow) aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 23,40 Mio. € erwirtschaftet werden.

Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit (Investitionszuschüsse, Grundstücksveräußerungserlöse und Rückflüsse aus Finanzausleihungen) betrugen 10,73 Mio. €.

Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit betrugen 32,52 Mio. €. Diese beinhalteten in Höhe von 16,39 Mio. € Finanzausleihungen (Geldanlagen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten).

Die Einzahlungen aus Kreditaufnahmen betrugen 1,25 Mio. €. Diese wurden als Ausleihung an die Freilichtspiele zur Finanzierung des neuen Globe Theaters weitergeleitet.

Nach Abzug der Tilgungsleistungen betrug der Zahlungsmittelüberschuss aus der Finanzierungstätigkeit 1,07 Mio. €.

Durch Rückfluss von kurzfristigen Geldanlagen betrug der Zahlungsmittelüberschuss im Bereich der haushaltsunwirksamen Zahlungen 20,82 Mio. €.

Der Endbestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahres 2019 ist somit auf 36,63 Mio. € angewachsen. Dieser Betrag stimmt mit der in der Bilanz ausgewiesenen Position „Liquide Mittel“ überein.

Die Bilanzsumme ist aufgrund des hervorragenden Jahresergebnisses auf 399,77 Mio. € angewachsen.

 

Hochrechnung 2020

Grundlage für den vorliegenden Haushaltszwischenbericht ist der Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2020. Auf Grundlage dieses Buchungsstandes wurden für die einzelnen (komprimierten) Ertrags- und Aufwandspositionen, Annahmen im Hinblick auf eine Hochrechnung dieser Positionen zum 31.12.2020 durch den Verfasser dieses Berichtes getroffen. Eine automatisierte (z.B. lineare) Hochrechnung ist aufgrund der Heterogenität der Geschäftsvorfälle nicht möglich.

In Bezug auf den Haushaltsvollzug und dem Ausblick über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft kann im Einzelnen somit von folgender Entwicklung ausgegangen werden:

 

Ergebnishaushalt - Erträge 2020:

a) Steuern und ähnliche Abgaben

siehe Grafik

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen mit ca. 11,25 Mio. € unter dem veranschlagten Ansatz des Haushaltsjahres 2020 abschließen. Der aktuelle Buchungsstand liegt bei 36,50 Mio. €. Im zweiten Halbjahr rechnen wir mit weiteren Rückgängen. Die prognostizierte Hochrechnung liegt mit 33,75 Mio. € um 22,15 Mio. € unterhalb des Rechnungsergebnisses aus 2019.

Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise gehen wir, mit Ausnahme der Grundsteuer, bei allen Steuerarten von deutlichen Mindereinnahmen aus. Die Gesamterträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben werden voraussichtlich mit 71 Mio. € um rund 15 Mio. € niedriger ausfallen als im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.

Es ist vorgesehen, dass die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen durch Bundes- und Landesmittel im Umfang von knapp 12 Mrd. € ausgeglichen werden. Für den Ausgleich sind jedoch Änderungen des Grundgesetzes notwendig, welche noch nicht auf den Weg gebracht worden sind. Zudem ist es noch vollkommen unklar, nach welchen Kriterien die Verteilung der vorgesehenen 12 Mrd. € erfolgen soll. Aus diesem Grund sind die möglichen Kompensationseffekte in diesem Haushaltszwischenbericht noch nicht berücksichtigt worden.

b) Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

siehe Grafik

Im ersten Halbjahr 2020 haben wir in zwei Tranchen überplanmäßig 577 T€ Soforthilfen des Landes für die Kompensation von verschiedenen coronabedingten Einnahmeausfällen erhalten. Bei allen anderen Zuweisungen und Zuschüssen gehen wir von einem planmäßigen Vollzug aus.

c) Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

siehe Grafik

Die Buchung der aufgelösten Investitionszuwendungen wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe durchgeführt werden.

d) Öffentlich - rechtliche Entgelte

siehe Grafik

Bei den Verwaltungsgebühren gehen wir insbesondere aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Baugenehmigungsgebühren von Ertragssteigerungen aus.

Bei den Benutzungsgebühren (Kita-Beiträge, Beiträge für KEA an Grundschulen, Ferienbetreuung, Sporthallennutzungen, Anschlussunterbringung Flüchtlinge, Obdachlosenunterbringung etc.) erwarten wir insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 738 T€.

Der Hauptgrund hierfür liegt in den Gebührenausfällen während der coronabedingten Schließungen der öffentlichen Einrichtungen.

Die Buchung der Verrechnungs-Benutzungsgebühren (zum Beispiel für die Nutzung der Sporthallen durch Vereine) wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe anfallen werden.

e) Privatrechtliche Leistungsentgelte

siehe Grafik

Bei den Erträgen aus Mieten und Pachten sowie Erbbauzinsen erwarten wir aufgrund von Mietausfällen Mindererträge in Höhe von 117 T€.

Die geplanten Verkaufserlöse werden voraussichtlich, wie in den Vorjahren auch, über dem Planansatz abschließen. Bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten gehen wir aus heutiger Sicht von Mindererträgen im Umfang von ca. 70 T€ (im Wesentlichen Versicherungsleistungen für Schadensfälle) aus.

f) Kostenerstattungen und Kostenumlagen

siehe Grafik

Die Abrechnung und Verbuchung von vielen Kostenerstattungen und Kostenumlagen (wie zum Beispiel die Abrechnung der Personalgestellungen mit den Eigenbetrieben) erfolgt erst gegen Ende des Haushaltsjahres bzw. im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen ca. 10 % unter den veranschlagten Ansätzen bleiben werden, da während des Lockdowns Leistungen nicht in gewohntem Umfang nachgefragt wurden.

g) Zinsen und ähnliche Erträge

siehe Grafik

Aufgrund der sehr niedrigen erzielbaren Zinsen auf den Kapitalmärkten versuchen wir unsere noch vorhandene gute Liquidität zur Deckung des Kapitalbedarfs innerhalb des Konzerns „Stadt“ zu platzieren.

h) Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

siehe Grafik

Die Höhe der aktivierten Eigenleistungen hängt von der Höhe des aktivierten Bauvolumens ab, welches planungs- und/oder baubetreuungstechnisch vom eigenen Personal abgewickelt wird.

i) Sonstige ordentliche Erträge

siehe Grafik

Bei den Konzessionsabgaben (Gas, Wasser und Fernwärme) rechnen wir aus heutiger Sicht von einem nahezu planmäßigen Eingang.

Insbesondere während des Lockdowns im zweiten Quartal sind die Geschwindigkeitsmessungen deutlich zurückgefahren worden, da das Personal für andere Aufgaben gebraucht wurde. Aus diesem Grund gehen wir bei den Bußgeldern von ca. 120 T€ Mindereinnahmen aus.

Bei den sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen (Auflösung von sonstigen Sonderposten und Rückstellungen) gehen wir von einem planmäßgen Vollzug aus.

Im ersten Halbjahr sind außerplanmäßige Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 23 T€ entstanden.

Summe der ordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2020 in der Summe von ordentlichen Erträgen in Höhe von 115.547 T€ aus. Dies entspricht einer Verschlechterung um 15.295 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes (130.842 T€).

Summe der außerordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2020 in der Summe von außerordentlichen Erträgen (Grundstücksveräußerungserlösen) in Höhe von 2.210 T€ aus (planmäßige Bewirtschaftung). Voraussetzung hierfür ist es, dass der Gemeinderat der angedachten Erschließung der Grundwiesensiedlung II durch die HGE zustimmen wird.

 

Ergebnishaushalt - Aufwendungen 2020

a) Personalaufwendungen

siehe Grafik

Die Personalaufwendungen werden aus heutiger Sicht deutlich unter dem Planansatz liegen. Die Hauptursache hierfür liegt in der verzögerten Besetzung von veranschlagten Planstellen. Mit Verfügung durch den Oberbürgermeister wurden 1,5 Mio. € mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 GemHVO versehen.

b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

siehe Grafik

Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen wurden haushaltswirtschaftliche Sperren nach § 20 GemHVO im Umfang von 3,60 Mio. € verhängt. Da Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 5,24 Mio. € vorhanden sind, könnte das Ergebnis rein theoretisch sogar leicht über dem veranschlagten Ansatz in Höhe von 30,62 Mio. € liegen. Die Hochrechnungen gehen jedoch von einem Bewirtschaftungsstand von ca. 1,3 Mio. € unterhalb der Planungsansätze aus, da u.a. die Wahrscheinlichkeit der Bewirtschaftung der schulischen Digitalisierungsmittel äußerst gering ist.

c) Planmäßige Abschreibungen

siehe Grafik

Aus heutiger Sicht gehen wir von einer planmäßigen Bewirtschaftung aus.

d) Zinsaufwendungen

siehe Grafik

Hier wurden im ersten Halbjahr Ausgleichszahlungen in Höhe von 16 T€ im Zusammenhang mit dem interkommunalen Gewerbegebiet Kerz gebucht.

e) Transferaufwendungen

siehe Grafik

Durch coronabedingte Unterstützungsmaßnahmen erwarten wir höhere Aufwendungen im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse.

Die Gewerbesteuerumlage wird um rund 1 Mio. € niedriger ausfallen als im Haushalt veranschlagt. Dies hängt mit den zu erwartenden rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen zusammen.

Bei den Positionen „FAG- und Kreisumlage“ gehen wir aus heutiger Sicht von einer mehr oder weniger planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.

f) Sonstige ordentliche Aufwendungen

siehe Grafik

Unter der Position „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ wird ein Sammelsurium von verschiedenen Konten (wie Aufwendungen für Sitzungsgelder, Mitgliedsbeiträge, Dienstfahrten und Reisekosten, Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Aufwand für Telefon und Porto, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Erstattungen, Kosten der Straßenentwässerung etc.) zusammengefasst. In einem geringeren Umfang ist hier der zweite Teil der Schulbudgets untergebracht. Der Bewirtschaftungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltszwischenberichtes lässt darauf schließen, dass die Bewirtschaftung in der Summe planmäßig verlaufen wird.

Für vertraglich vereinbarte Abmangelerstattungen an nicht-städtische Kindergärten wurden im Haushalt 5.040 T€ eingestellt. Diese werden wegen der coronabedingten Einnahmeausfälle der nicht-städtischen Träger voraussichtlich um 10 % höher ausfallen.

Die Deckungsreserve für Personalkosten wird nicht in Anspruch genommen.

Die Zinsen auf Abgabenrückerstattungen werden deutlich höher ausfallen als im Haushalt veranschlagt (der Buchungsstand zum 30.06.2020 beträgt bereits 1.557 T€).

Summe der ordentlichen Aufwendungen

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2020 in der Summe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe 130.628 T€ aus.

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus den Buchwertabgängen der veräußerten Grundstücke. Wir gehen davon aus, dass diese ca. 60 % unter den Veräußerungserlösen liegen werden.

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2020 in der Summe von außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 1.326 T€ aus (planmäßige Bewirtschaftung).

 

Ordentliches Ergebnis

Ausgegangen von den oben genannten Prämissen (teilweise mit hohen Unsicherheiten behaftet) rechnen wir im laufenden Haushaltsjahr mit einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 15.081 T€. Dies würde eine Ergebnisverschlechterung gegenüber den Planungsansätzen des Haushaltes in Höhe von 14.113 T€ bedeuten.

 

Außerordentliches Ergebnis

Aus heutiger Sicht gehen wir von einer planmäßgen Bewirtschaftung aus (884 T€).

 

Gesamtergebnis

Das Gesamtergebnis wird nach unseren Hochrechnungen mit einem Fehlbetrag in Höhe von 14.197 T€ abschließen.

 

Finanzhaushalt 2020

siehe Grafik

 

Cash Flow aus operativer Verwaltungstätigkeit

Aufgrund der zu erwartenden drastischen Verschlechterungen im Ergebnishaushalt können wir nunmehr mit einem negativen Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 10.567 T€ rechnen. Dies bedeutet, dass im konsumtiven Bereich, wie z.B. für Personalkosten, ca. 10,5 Mio. € fehlen, die aus der noch vorhandenen Liquidität gedeckt werden müssen.

 

Cash Flow aus Investitionstätigkeit

a) Einzahlungen aus Investitionszuschüssen

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass in 2020 insgesamt 5.100 T€ an Einzahlungen aus Investitionszuschüssen vereinnahmt werden können. Damit werden die Planungsansätze des Haushaltes etwas verfehlt. Die Ursachen hierfür liegen in der langen Bearbeitungszeit von Förderanträgen bzw. in den verzögerten Ausführungen der geförderten Maßnahmen.

  • Städtebauförderung „Nördliche Kernstadt“: Umbau Salinenstr. 2 300 T€

  • Städtebauförderung „Bahnhofsareal“: Abbruchmaßnahmen Dritter 650 T€

  • Städtebauförderung „Bahnhofsareal“: KVP u. Straßensanierung 350 T€

  • Investitionszuschuss: GS Breiteich 700 T€

  • Investitionszuschuss: Energetische Sanierung KiTa Nixenweg 60 T€

  • Ersatz Investitionszuschuss: KiTa Hessental 270 T€

  • Investitionszuschuss: Planstraße 2 2.400 T€

  • Investitionszuschuss: Radweg Bühlertalstraße 370 T€

Insbesondere bei den Maßnahmen „Generalsanierung Gymnasium bei St. Michael“ und „Generalsanierung Schulzentrum West“ rechnen wir auf Grund des Baufortschritts mit Verzögerungen in der Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel.

b) Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen (Straßenerschließungsbeiträge)

Erschließungsbeiträge wurden für 2020 nicht geplant.

c) Einzahlungen aus Veräußerung von Sachvermögen

Unsere Hochrechnungen gehen von einem planmäßigen Haushaltsvollzug aus.

d) Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen

Hier werden die Rückflüsse aus Ausleihungen der Stadt (mittel- bis langfristige Geldan-lagen) dargestellt. Wir gehen in der Hochrechnung von einem planmäßigen Eingang aus.

e) Einzahlungen aus sonstiger Investitionstätigkeit

Im Haushaltsjahr sind keine Einzahlungen geplant und erwartet.

f) Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen

Im Haushalt 2020 wurden für Investitionszuschüsse 1.515 T€ veranschlagt. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 8.190 T€ sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr vorhanden.

Wir gehen in unserer Hochrechnung davon aus, dass im Haushaltsjahr 2020 ca. 6.000 T€ zahlungswirksam abgerufen werden. Diese Abrufe betreffen:

  • Investitionszuschüsse an Freilichtspiele SHA e.V. (Globe Theater) 800 T€

  • Sanierungsgebiet Bahnhofsareal: Abbruchmaßnahmen Dritter 225 T€

  • Investitionszuschuss HLFM: Translozierung Scheune 550 T€

  • Investitionszuschuss Freilichtspiele: Sichtschutzelemente 80 T€

  • Investitionszuschuss Hospitalstiftung: Umbau Salinenstr. 2 500 T€

  • Investitionszuschuss Hospitalstiftung: Interimslösung Gymn. St. Michael 1.000 T€

  • Investitionszuschuss an die Stadtbus SHA GmbH für E-Busse 237 T€

  • Investitionskostenzuschuss Ausstattung Veranstaltungshalle Karl-Kurz 2.500 T€

  • Weiterleitung Investitionskostenzuschuss KiGa Nixenweg 60 T€

  • Sonstige Investitionszuschüsse 48 T€

Haushaltsmittel in Höhe von 686 T€ wurden mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 GemHVO versehen.

g) Auszahlungen für den Erwerb von Grundvermögen

Für Grundstückskäufe, inklusive der Verrechnung von Erschließungsbeitragszahlungen auf Grundstücksveräußerungen, wurden im Haushalt 755 T€ veranschlagt. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 1.698 T€ sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr vorhanden. Aus heutiger Sicht werden die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen, um den Ankaufsbedarf des Haushaltsjahres zu decken.

h) Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen

Im Haushalt 2020 wurden 847 T€ veranschlagt und weitere 2.099 T€ stehen als Ermächtigungsübertragungen zur Verfügung. Haushaltsmittel in Höhe von 264 T€ wurden mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 GemHVO versehen.

In der Hochrechnung gehen wir davon aus, dass die verfügbaren Mittel in Höhe von 2.682 T€ im Umfang von 1.000 € zahlungswirksam werden.

i) Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen

Für das Haushaltsjahr 2020 sind keine Auszahlungen vorgesehen.

j) Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

Für Hochbaumaßnahmen stehen im Haushalt 2020 Planungsansätze in Höhe von 11.455 T€ und Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 17.928 T€ zur Verfügung. In der Hochrechnung gehen wir von Auszahlungen in Höhe von bis zu 13.000 T€ aus.

Haushaltsmittel in Höhe von 9.965 T€ wurden mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 GemHVO versehen.

k) Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

Für Tiefbaumaßnahmen stehen im Haushalt 2020 Planungsansätze in Höhe von 6.445 T€ und Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 14.760 T€ zur Verfügung. In der Hochrechnung gehen wir von Auszahlungen in Höhe von bis zu 11.500 T€ aus.

Haushaltsmittel in Höhe von 4.318 T€ wurden mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 GemHVO versehen.

Der hochgerechnete Cash Flow aus der Investitionstätigkeit wird sich gegenüber den Ansätzen des Haushaltes aufgrund von möglicher Bewirtschaftung von Ermächti­gungsübertragungen voraussichtlich um 14.329 T€ verschlechtern.

 

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wird zunächst von einem planmäßigen Vollzug ausgegangen.

Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:

Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2020

36.628 T€

Sonstige Einlagen 01.01.2020 (Geldanlagen < 12 Monate)

31.596 T€

Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit

-9.176 T€

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

-25.988T€

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit                            

    -180 T€

Stand 31.12.2020

32.880 T€

Die Liquidität wird voraussichtlich auf dem Niveau der Geldanlagen abnehmen. Im Nachtragshaushalt ist durch Veranschlagung von Kreditermächtigungen entsprechend gegenzusteuern.

Die Einbringung des Entwurfs des Nachtragshaushaltes 2020 durch die Verwaltung ist für den 02.11.2020 vorgesehen. Die Verabschiedung durch den Gemeinderat ist für den 18.11.2020 geplant.

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die Entwicklung der Haushaltslage 2019, auch mit Blick auf die noch zu erwartenden Auswirkungen durch die Coronakrise für das Jahr 2020 und die anstehenden Kompensationsleistungen durch den Bund und das Land Baden-Württemberg.

- Stadtrat Schorpp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Herrmann erkundigt sich, ob aufgrund des in Aussicht gestellten Hilfspaketes eine Aufrechterhaltung der haushaltswirtschaftlichen Sperren für das Haushaltsjahr 2020 noch für notwendig erachtet werde.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt zu Bedenken, dass sich die Höhe der Kompensationsleistungen auf Steuerschätzungen Mai diesen Jahres beliefen, ohne ein Ergebnis der sich dynamisch entwickelnden Corona-Krise. Erst mit den Steuerschätzungen im Herbst diesen Jahres könne auch spezifisch für Schwäbisch Hall eine Einschätzung getroffen werden. Es wird diesbezüglich auf den noch folgenden Tagesordnungspunkt zu den haushaltswirtschaftlichen Sperren (§ 124) verwiesen.

- Stadtrat Schorpp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

- Stadtrat Krauß verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Beschluss:

Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2020 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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