§ 108 - a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Stadt Schwäbisch Hall; b) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Werkhof sowie Touristik und Marketing einschließlich der Entlastungen der Betriebsleitungen der Eigenbetriebe für das Jahr 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Stadt Schwäbisch Hall

Mit Vorlage Nr. 230/2019 (§ 197, öffentlich) hat der Gemeinderat am 22.07.2019 den mit Datum vom 28.06.2019 aufgestellten Jahresabschluss 2018 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 110 Abs. 1 GemO vom Fachbereich Revision geprüft.

Mit Datum vom 29.01.2020 wurde dem Oberbürgermeister ein Bericht des Fachbereichs Revision über das Prüfungsergebnis vorgelegt.

Gemäß § 110 Abs. 2 GemO veranlasste der Oberbürgermeister die Aufklärung von Beanstandungen in Form von Stellungnahmen aus den Fachbereichen.

Die Stellungnahmen der Fachbereiche wurden in dem Schlussbericht aufgenommen und mit einer Schlussbemerkung seitens des Fachbereichs Revision in der Fassung vom 28.04.2020 gewürdigt.

Der Schlussbericht des Fachbereichs Revision der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2018 liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die vorliegende finale Fassung wurde gegenüber der Fassung vom 28.04.2020 vom Fachbereich Revision nur unwesentlich angepasst. Dieser finale Schlussbericht liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Etwaige Hinweise seitens der GPA werden ggf. nachgereicht.

Gemäß § 95 b Abs. 1 GemO Baden-Württemberg ist der Jahresabschluss vom Gemeinderat festzustellen.

Aus dem Schlussbericht sind keine Hinweise zu entnehmen, die eine zahlenmäßige Änderung des vom Fachbereich Finanzen am 28.06.2019 aufgestellten Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2018 erforderlich machen würden.

Aufgrund von § 95 b Abs. 2 GemO ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben, wobei darauf hinzuweisen ist, dass gleichzeitig an sieben Tagen die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses mit dem Rechenschaftsbericht erfolgt.

b) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Werkhof sowie Touristik und Marketing einschließlich Entlastungen der Betriebsleitungen der Eigenbetriebe für das Jahr 2018

Der Gemeinderat hat am 22.07.2019 die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Werkhof sowie Tourist und Marketing nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg in Verbindung mit § 110 GemO daraufhin geprüft,

1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten wurden,
2. die sachliche und rechnerische Begründung und Belegung der Rechnungsbeträge in vorschriftsmäßiger Weise erfolgt ist,
3. der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.

Die vier Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2018 der Eigenbetriebe liegen dieser Sitzungsvorlage bei. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen werden darin erläutert.

Unbeschadet der in den Berichten enthaltenen Feststellungen werden vom Fachbereich Revision die Feststellungen der Jahresabschlüsse 2018 aller vier Eigenbetriebe sowie die Entlastungen der Betriebsleitungen gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 EigBG empfohlen. 

Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus dem Jahresabschluss „Feststellung und Aufgliederung des Jahresabschlusses“,
Anlage 2: Schlussbericht 2018 der Stadt des Fachbereichs Revision sowie Prüfberichte der Eigenbetriebe 2018
Anlage 3: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Anlage 4: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Friedhöfe
Anlage 5: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Werkhof
Anlage 6: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing
Anlage 7: Schreiben der GPA vom 20.07.20 zur örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Schwäbisch Hall (Tischvorlage)
Anlage 8: Auszug aus der Niederschrift mit Änderungen und Mitzeichnungen FB 20 und FB 14 (online nicht enthalten)

 

Oberbürgermeister Pelgrim fasst die umfangreichen Vorberatungen zum Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt zusammen. Aufgrund der von der Rechnungsprüfung verweigerten Feststellungsempfehlung zum Jahresabschluss 2018 wurden der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg strittige Sachverhalte zur Überprüfung übersandt. Aus deren Sicht bestehe kein rechtlicher Hinderungsgrund, den Jahresabschluss festzustellen (siehe Anlage 7).
Der Jahresabschluss 2018 habe mit einem ordentlichen Ergebnis von 12,5 Mio. €, einem Gesamtergebnis von 16,9 Mio. € und einer Bilanzsumme von 377,8 Mio. € eines der besten Ergebnisse der vergangenen Jahre.
Für die Eigenbetriebe wurde nach der Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 die Feststellung sowie die Entlastung der Betriebsleitungen empfohlen.

Stadträtin Jörg-Unfried bemängelt die Vorgehensweise der Verwaltungsspitze hinsichtlich des Umgangs mit dem Schlussbericht des Fachbereiches Revision und die späte Behandlung im Gremium.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg habe nicht den Jahresabschluss oder den Schlussbericht geprüft, sondern einzelne Fragen der Verwaltung. Laut Fazit sei aber weder der Schlussbericht der Rechnungsprüfung noch der Jahresabschluss 2018 gesetzeswidrig (siehe Anlage 7). Aufgrund der im Schlussbericht aufgezeigten, zum Teil gravierenden, Mängel werde ihre Fraktion der Feststellung des Jahresabschlusses jedoch nicht zustimmen.

Stadtrat Kaiser betont aufgrund seiner Vorrednerin, dass im Schreiben der Gemeindeprüfungsanstalt eindeutig festgestellt worden sei, dass kein rechtlicher Hinderungsgrund bestehe, den Jahresabschluss 2018 festzustellen. Der Umgang des Fachbereiches Revision mit den Stellungnahmen der Fachbereiche zu den jeweiligen Beanstandungen im Schlussbericht sei konfrontativ und kleinlich. Es werden von der Rechnungsprüfung zu oft unrealistische Anforderungen trotz bekannter Überlastungssituationen in der Verwaltung gestellt. Es stünde außer Frage, dass wichtige und richtige Beanstandungen, wie die Höhe der Ermächtigungsübertragungen oder die Thematik entgangener Zuschüsse, angegangen und bearbeitet werden müssen. Die Verweigerung der Feststellungsempfehlung zum Jahresabschluss der Stadt durch die Rechnungsprüfung sei nicht nachvollziehbar, eine überzeugende Begründung gebe es nicht. Dem gegenüber stehe die Ungleichbehandlung zu den Eigenbetrieben. Hier werde die Feststellung der Jahresabschlüsse empfohlen, obwohl es auch hier, teilweise langjährige, Beanstandungen gebe.
Es wird empfohlen, Regeln zu formulieren, was das Gremium vom Schlussbericht der Revision erwarte.
Die SPD-Fraktion werde mit großer Mehrheit den Beschlussanträgen zustimmen.

Stadtrat Baumann folgt den Ausführungen von Stadtrat Kaiser und teilt mit, dass seine Fraktion den Beschlussanträgen der Verwaltung folge.

Stadtrat Preisendanz ist der Auffassung, dass sich die Frage nach der Feststellung des Jahresabschlusses nicht stelle. Die von der Verwaltung an das Gremium übersandten Schlussberichte anderer Kommunen enthalten ebenfalls eine Vielzahl an Beanstandungen und Kritik. Die seitherigen Schlussberichte der Stadt enthielten diese ebenfalls, nur war der Umgang damit ein anderer. Um die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung als auch zwischen Verwaltung und Gemeinderat wieder zu stärken, werde eine Mediation für dringend erforderlich gehalten.

Stadträtin Koch erfragt die Kosten für die Beratungsleistungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und spricht sich für Regelungen aus, die Fehler im Verwaltungshandeln minimieren, da auch im Schreiben der Gemeindeprüfungsanstalt einige Beanstandungen der Rechnungsprüfung nicht entkräftet worden seien. Die Arbeit des Fachbereichs Revision in Bezug auf den Inhalt des Schlussberichtes müsste honoriert werden. Die festgestellten Mängel seien für das Gremium von Relevanz, um Veränderungen herbeiführen zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass für die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 weder vom Fachbereich Revision noch von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ein Hinweis auf Veränderungsbedarf des aufgestellten Jahresabschlusses gegeben worden sei. Die Öffentlichkeit sein nun, nach erst kürzlichem Abschluss des Beratungsauftrages an die Gemeindeprüfungsanstalt, vollumfänglich informiert.

Stadtrat Dr. Döring vertritt die Ansicht, dass der Jahresabschluss 2018 festzustellen sei, da aus dem Schreiben der Gemeindeprüfungsanstalt ganz klar hervorginge, dass die Beanstandungen im Schlussbericht dem nicht entgegen stünden. Solange seitens des Gremiums keine klaren Konsequenzen gefordert oder Anträge formuliert würden, müsse wieder ein ergebnisorientiertes Arbeiten im Vordergrund stehen.

Stadträtin Baumann erklärt, den Jahresabschluss 2018 der Stadt nicht feststellen zu wollen. Zu viele Beanstandungen seien noch nicht gelöst und man stünde im nächsten Jahr wieder vor der gleichen Problematik.

Stadträtin Jörg-Unfried weist darauf hin, dass die Gemeindeprüfungsanstalt nicht den Schlussbericht des Fachbereiches Revision geprüft habe, sondern nur zu einzelnen, von der Verwaltungsspitze ausgewählten, Fragen, Stellung bezogen haben. Erst im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses ginge der Schlussbericht der Revision und der Jahresabschluss 2018 an das Regierungspräsidium Stuttgart und die Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt teilt namens der CDU-Gemeinderatsfraktion mit, den Beschlussanträgen der Verwaltung zuzustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Rednerliste und schlägt vor die Beschlussanträge zu a) und b) getrennt abzustimmen. Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.

Beschluss:

(Änderungen FB 20 nachträglich)

zu a)
Der Gemeinderat stellt gemäß § 95 b Abs. 1 GemO den geprüften Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2018 endgültig fest (siehe Anlage 1: Auszug aus dem Jahresabschluss: „Feststellung und Aufgliederung des Jahresabschlusses“).
(20 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)

zu b)

  1. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 3) endgültig festgestellt.

    Der handelsrechtliche Gewinn des Jahres 2018 in Höhe von 1.025.319,29 € (vorher: 1.025.319,24 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die hieraus resultierende Rückstellung für die gebührenrechtliche Kostenüberdeckung wird im Jahresabschluss 2019 gebildet.
     
  2. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird für das Jahr 2018 entlastet.
     
  3. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Friedhöfe wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 4) endgültig festgestellt.

    Der Jahresverlust des Jahres 2018 von 370.922,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Verrechnung mit dem Zuschuss der Stadt Schwäbisch Hall in Höhe von 360.000,00 € erfolgt in 2020, die Differenz von 10.922,72 € wurde 2020 von der Stadt ausgeglichen.
     
  4. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe wird für das Jahr 2018 entlastet.
     
  5. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Werkhof wird § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 5) endgültig festgestellt.

    Der Jahresverlust des Jahres 2018 in Höhe von 287.498,41 € wird mit den vorgetragenen Gewinnen aus Vorjahren verrechnet und hierdurch ausgeglichen.
     
  6. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Werkhof wird für das Jahr 2018 entlastet.
     
  7. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 6) endgültig festgestellt.

    Der hoheitliche Verlust in Höhe von 374.993,52 € (vorher: 374.993,98 €) wird komplett durch den städtischen Zuschuss in Höhe von 1.150.000,00 € gedeckt. Damit verbleibt ein restlicher Zuschuss von 775.006,48 € (vorher: 775.006,02 €) für die Deckung des gewerblichen Verlustes in Höhe von 644.601,43 €. Der Verlust aus 2017 von 19.090,63 € kann somit im Jahr 2018 abgedeckt werden. Der Restbetrag von 111.314,42 € (vorher: 113.313,96 €) wurde bereits in die Kapitalrücklage verbucht.
     
  8. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird für das Jahr 2018 entlastet.

(einstimmig - 33)

Im Nachgang teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass eine Mediation angeregt werde.

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