55313683/meetingminutes/65101348/paragraph

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In der Sitzung des Gemeinderats am 04.12.2019 (&sect; 338, &ouml;ffentlich) wurde unter anderem &uuml;ber den Planungsstand der im Betreff genannten Personenunterf&uuml;hrung (PU) und &uuml;ber das laufende Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) informiert. Dieses dauert nach wie vor an.</p>
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In der Sitzung des Gemeinderats am 04.12.2019 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/38155762/meetingminutes/54416225/paragraph &sect; 310], &ouml;ffentlich) wurde unter anderem &uuml;ber den Planungsstand der im Betreff genannten Personenunterf&uuml;hrung (PU) und &uuml;ber das laufende Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) informiert. Dieses dauert nach wie vor an.</p>
 
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Urspr&uuml;nglich bestand die Absicht, im Sommer 2020 die Sperrzeit der Bahnstrecke f&uuml;r den Einbau einer provisorischen Eisenbahnbr&uuml;cke im Bereich der k&uuml;nftigen Baustelle Weilertunnel auch f&uuml;r den Bau eines Teilabschnitts der PU unter dem Gleis 1 am Bahnhof Schw&auml;bisch Hall zu nutzen. Zu Beginn des Jahres wurde allerdings deutlich, dass zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich kein Baurecht vom EBA vorliegen w&uuml;rde. Letzteres ist auch Voraussetzung f&uuml;r die Antragsstellung in der 2. Stufe des LGVFG-F&ouml;rderverfahrens.</p>
 
Urspr&uuml;nglich bestand die Absicht, im Sommer 2020 die Sperrzeit der Bahnstrecke f&uuml;r den Einbau einer provisorischen Eisenbahnbr&uuml;cke im Bereich der k&uuml;nftigen Baustelle Weilertunnel auch f&uuml;r den Bau eines Teilabschnitts der PU unter dem Gleis 1 am Bahnhof Schw&auml;bisch Hall zu nutzen. Zu Beginn des Jahres wurde allerdings deutlich, dass zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich kein Baurecht vom EBA vorliegen w&uuml;rde. Letzteres ist auch Voraussetzung f&uuml;r die Antragsstellung in der 2. Stufe des LGVFG-F&ouml;rderverfahrens.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u>&nbsp;stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.</p>
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2020, 10:00 Uhr

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 04.12.2019 (§ 310, öffentlich) wurde unter anderem über den Planungsstand der im Betreff genannten Personenunterführung (PU) und über das laufende Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) informiert. Dieses dauert nach wie vor an.

Ursprünglich bestand die Absicht, im Sommer 2020 die Sperrzeit der Bahnstrecke für den Einbau einer provisorischen Eisenbahnbrücke im Bereich der künftigen Baustelle Weilertunnel auch für den Bau eines Teilabschnitts der PU unter dem Gleis 1 am Bahnhof Schwäbisch Hall zu nutzen. Zu Beginn des Jahres wurde allerdings deutlich, dass zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich kein Baurecht vom EBA vorliegen würde. Letzteres ist auch Voraussetzung für die Antragsstellung in der 2. Stufe des LGVFG-Förderverfahrens.

Am 19.02.2020 stand der Punkt "Personenunterführung Bahnhof Schwäbisch Hall“ auf der Tagesordnung des Bau- und Planungsausschusses, jedoch musste dieser wegen kurzfristig aufgekommener Fragen im eisenbahnrechtlichen Verfahren wieder abgesetzt werden. Hintergrund war die Überlegung, anstelle eines ersten Bauabschnitts in der Sperrpause wie beim Weilertunnel eine Hilfsbrücke als künftige Baustelleneinrichtung einzubauen. Für diese wäre kein zeitaufwändiges Genehmigungsverfahren erforderlich gewesen und der künftige Bau der Unterführung hätte unabhängig von Sperrzeiten erfolgen können. Kurz vor der Beratung im Bau- und Planungsausschuss ergaben sich allerdings grundsätzliche eisenbahnrechtliche Fragestellungen im Antragsverfahren, die in erster Linie auf Seiten der Deutschen Bahn AG zu klären waren, so dass der weitere Projektverlauf zu diesem Zeitpunkt vollkommen unklar war.

Inzwischen konnten die aktuellen Fragestellungen aus dem Antragsverfahren und die weitere Aufgabenverteilung zwischen der Stadtverwaltung und der DB Netz AG als formaler Antragstellerin geklärt werden. Die bisher dem Eisenbahnbundesamt vorgelegten Unterlagen mussten aufgrund einer Fristsetzung des EBA bis Mitte Juni überarbeitet werden. Auch die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die zweite Antragsstufe im LGVFG-Förderverfahren muss bis Ende Juli erstellt werden.

Die beschriebenen Zwänge verschärften sich zusätzlich durch den Umstand, dass es seit geraumer Zeit erhebliche Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem seither für die Stadt planenden Ingenieurbüro gab, so dass diese zum Jahreswechsel beendet werden musste. Mit dem Büro Emch und Berger aus Karlsruhe konnte ein qualifiziertes und leistungsfähiges Ingenieurbüro gefunden werden, dass kurzfristig bereit und in der Lage war, die erforderlichen Leistungen in der geforderten Zeit zu erbringen. Bedingt durch die terminlichen Vorgaben und die Komplexität, insbesondere bei den Abstimmungen mit und den Planungswerken der Deutschen Bahn sowie dem Eisenbahnbundesamt soll eine Direktvergabe erfolgen.

Das Ingenieurbüro Emch und Berger, Karlsruhe hat für die Objektplanung (Ingenieurbauwerk) und die Fachplanung (Tragwerksplanung) Honorarangebote für die Entwurfsplanung vorgelegt:

- Honorar Ingenieurbauwerk (Brutto mit Nebenkosten)   70.725,50 €
- Honorar Tragwerksplanung (Brutto mit Nebenkosten)  61.563,46 €
- Sonstige Planungsleistungen (Baugrund u.a.)              15.000,00 €
Summe                                                                          147.288,96 €

Aufgrund der vom EBA gesetzten Frist wurden erste Teilleistungen bereits im Rahmen der Bewirtschaftungsbefugnis der Verwaltung ausgelöst.

Finanzierung:

Die Maßnahme wird im Finanzhaushalt finanziert. Beim Produkt 54.10.0100 bei der Maßnahme 18016 und beim Sachkonto 78720000 stehen die notwendigen Mittel in Höhe von 147.288,96 € bereit.

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

  1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Planungsauftrag in Höhe von 147.288,96 € wird an das Büro Emch und Berger, Karlsruhe, vergeben.

(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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