§ 94 - Mobilitätskonzept Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (VVG); hier: Beschluss der Leistungsbeschreibung zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Haushalt 2020/21 wurden für die Generalverkehrsplanung Mittel eingestellt, um den durch die dynamische Entwicklung Schwäbisch Halls überholten Generalverkehrsplan von 1990 grundsätzlich zu überarbeiten. Hierfür soll ein Mobilitätskonzept für die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (VVG) aufgestellt werden, welches im Kern die Herstellung eines Verkehrsmodells für die Stadt und seine Teilorte sowie die Nachbargemeinden Michelfeld, Rosengarten und Michelbach a. d. Bilz umfasst. Aufgrund der verkehrlichen Verflechtungsbeziehungen wird auch eine Einbeziehung der Gemeinde Untermünkheim für wichtig erachtet.

Zur Erarbeitung der Aufgabenstellung und der Ausschreibung der hierfür notwendigen Leistungen (Anlage 1) wurde das Verkehrsplanungsbüro Brenner Bernard Ingenieure aus Stuttgart beauftragt.

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll eine umfassende Studie zu den Verkehrsströmen in der Verwaltungsgemeinschaft aufgezeigt werden. Hierzu zählt neben dem individuellen motorisierten Verkehr (MIV) auch im Wesentlichen der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Fuß- und Radfahrverkehr aber auch alternative Mobilitätsangebote wie Car- und Bike-Sharing. Anhand der Wechselwirkung und Kombination zwischen diesen Verkehrsträgern, der Intermodalität, sollen Szenarien für ein zukunftsfähiges Verkehrssystem der VVG Schwäbisch Hall abgeleitet und nachvollziehbare Umsetzungsstrategien aufgestellt werden. Ziel ist es mithilfe des zu erstellenden Mobilitätskonzepts für den Prognosehorizont 2035 einerseits strategische Fragestellungen zu beantworten und andererseits potenzielle Maßnahmen und deren Ranking für eine stufenweise Umsetzung ausweisen zu können.

Bestandsanalyse
Neben den klassischen Verkehrszählungen soll zur Ermittlung des heutigen Mobilitätsverhaltens ("Modal Split" = Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel) der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwäbisch Hall und der Gemeinden der VVG eine Haushaltsbefragung durchgeführt werden. Zusätzlich werden ausgewählte große Betriebe und Unternehmen in Schwäbisch Hall befragt, um das Mobilitäts- und Pendlerverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die strategische Ausrichtung und Entwicklung der Betriebe und Unternehmen beim betrieblichen Mobilitätsmanagement sowie bei der zukünftigen Gestaltung des firmeneigenen Fuhrparks zu erfassen.

Die Ausarbeitung eines Parkraumkonzeptes ist ebenfalls Gegenstand der Leistung innerhalb des Mobilitätskonzepts. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird das öffentlich zugängliche Parkraumangebot im Innenstadtbereich erfasst. Dabei werden vor allem auf öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum sowie ausgewählten öffentlichen Parkplätzen die jeweilige Parkdauer erhoben. Als Ergebnis der Auswertung stehen straßen- und gebietsbezogene Belegungsganglinien, Stellplatzumschlag, Stellplatzauslastung, Parkdauerverteilung sowie die Aufteilung der Parkraumnachfrage auf die einzelnen Nachfragegruppen Bewohner, Berufstätige, Kunden und Besucher, abgeleitet aus Parkbeginn und Dauer der Parkvorgänge zustellen.

In Ergänzung zu den vorhandenen Daten zum ÖPNV, die u.a. von der „Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH“ sowie der „KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH“ zur Verfügung gestellt werden können, sind im Stadtgebiet Schwäbisch Hall und in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Fahrgasterhebungen und -befragungen auf zehn Stadtbuslinien sowie an zehn wichtigen bzw. hoch frequentierten Haltestellen geplant. Zusätzlich wird das vorhandene Angebot im Schülerverkehr für eine gezielte Weiterentwicklung analysiert werden. Hierbei werden vor allem die sogenannten E-Wagen (Ergänzungswagen), die explizit für Schülerinnen und Schüler an Schultagen in Ergänzung zum normalen Linienverkehr des Stadtbusses als Verstärker eingesetzt werden, betrachtet.

Leitbild
Aufbauend auf die Datensammlung und einer Analyse der Bestandssituation mit aussagekräftiger Defizitanalyse und übersichtlichem Konfliktkatalog werden Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt und priorisiert. Auf dieser Basis allgemeiner kommunaler Politikziele erfolgt die Entwicklung eines verkehrs- und mobilitätsbezogenen Leitbildes. Dieses ist unter Einbeziehung der Politik zu entwickeln und in den Gremien zu beschließen. Das Leitbild soll zumindest bis 2035, d.h. für die kommenden 15 Jahre, die politische Rahmenvorgabe für die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall liefern. Dabei sollen insbesondere Ziele nach dem SMART-Ansatz (spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminierbar) entwickelt werden.

Anhand der zu erstellenden Verkehrsprognose 2035 wird ein Verkehrsmodell aufgestellt. Neben diesem Analyse- und dem Prognosenullfall 2035 werden in der Verkehrsmodellierung vier unterschiedliche Szenarien anhand der Zielsetzungen aus dem Leitbild entwickelt. Dadurch können die Ziele geprüft und Wechselwirkungen aus geplanten räumlichen Entwicklungen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft sichtbar gemacht werden. Auch in späteren Phasen kann das Verkehrsmodell zur Überprüfung von Entscheidungen in der Stadtentwicklung herangezogen werden.

ÖPNV, Intermodalität und alternative Mobilitätsformen
Ein wesentlicher Teil des Mobilitätskonzepts soll den Fokus auf innovative und attraktive Konzepte für die Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV in Schwäbisch Hall und den beteiligten Gemeinden legen. Insbesondere die Verknüpfung des Bahnverkehrs mit dem innerstädtischen und regionalen Busangebot, die Anbindung von zentralen Quell- und Zielorten, von Mobilitätspunkten sowie von Park & Ride-Anlagen. Im Fokus steht ebenfalls die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote, Car- und Bike-Sharing können beispielsweise die Angebote des ÖPNV sinnvoll und attraktiv ergänzen. Entsprechende Potentialabschätzungen sollen hierzu durchgeführt werden.

Die besonderen Aspekte und Herausforderungen bei der Attraktivität und der Weiterentwicklung des Schülerverkehrs sollen ebenfalls dargestellt werden und in konkrete Maßnahmenvorschläge münden. Der Fokus liegt hierbei vor allem in einer guten Anbindung der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft an die Schulstandorte im Stadtgebiet.

Der Förderung der Nahmobilität, d.h. des Fuß- und Radverkehrs, wird für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Schwäbisch Hall ebenfalls große Bedeutung beigemessen. Die Verbesserung der Erreichbarkeiten im Fuß- und Radverkehr sowie Andienung und Erreichbarkeit der Innenstadt sind als oberste Ziele zu nennen. Das derzeit in der Fortschreibung befindliche Radverkehrskonzept soll im Rahmen des Mobilitätskonzeptes bewertet sowie geeignete und zielführende Maßnahmen integriert werden.

Steuerung und Reduzierung motorisierter Individualverkehr (MIV)
Beim motorisierten Individualverkehr steht primär eine umweltorientierte Steuerung und Lenkung sowie die Reduzierung des MIV-Aufkommens durch den Ausbau und die Förderung alternativer Angebote im Fokus der Betrachtung. Die zukünftigen Entwicklungen in der Elektromobilität und bei anderen alternativen Antriebsarten sollen in die Konzeption mit einbezogen werden.

Bereits in Planung und Bau befindliche Verkehrsinfrastrukturprojekte werden bei der Ausarbeitung des Mobilitätskonzeptes beachtet und integriert.

Ein essentielles Thema im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ist die Erstellung von Maßnahmen zur Verringerung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen durch Verstetigung des Verkehrsflusses. Die Zielsetzung sollte in einem effizienten Verkehrsmanagement liegen, das zu einer Verkehrsreduzierung sowie zu einer Optimierung der Verkehrslenkung und -steuerung führt.

Hierbei soll auch der ruhende Verkehr betrachtet und eine bedarfsgerechte und zukunftsfähig gestaltete Ergänzung und Erweiterung des vorhandenen Parkleitsystems entwickelt werden.

Maßnahmen- und Handlungskonzept
Im Ergebnis wird ein integriertes Handlungskonzept für die Verkehrsarten und eine gutachterliche Empfehlung ausgearbeitet. Innovative und intermodale Ansätze sind dabei ausdrücklich erwünscht. Beim Handlungskonzept soll bezogen auf die Realisierung zwischen kurzfristigen und eher mittel- bis langfristigen Maßnahmen unterschieden werden. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden abgeschätzt und in einem Gesamtkostenplan für künftige Entscheidungen erstellt.

Die vorliegende Leitungsbeschreibung für das Mobilitätskonzept der VVG Schwäbisch Hall wird parallel in den Gemeinden Michelfeld, Rosengarten und Michelbach a. d. Bilz vorberaten und soll spätestens am 08. Oktober 2020 im Gemeinsamen Ausschuss zur Ausschreibung beschlossen werden. Eine Beteiligung der Gemeinde Untermünkheim ist angefragt.

Mit einer Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes kann ca. 1,5 Jahre nach der Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro gerechnet werden.

Anlage: Leistungsbeschreibung „Erstellung eines Mobilitätskonzeptes 2035“, Büro Brenner Bernhard Ingenieure, Stuttgart vom April 2020

 

Erster Bürgermeister Klink umreisst kurz den Inhalt der Sitzungsvorlage.

Stadträtin Niemann begrüßt die Entwicklung des Mobilitätskonzeptes innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft, bemängelt jedoch das wesentliche Teile aus den Haushaltsberatungen keinen Eingang in das Konzept gefunden hätten: Umladekonzept für den Lieferverkehr; Ladeinfrastruktur für den ÖPNV und den Individualverkehr (E-Mobilität); Parkraumbewirtschaftung - nicht ersichtlich, ob nur für die Innenstadt oder für das gesamte Stadtgebiet, z. B. auch Schulen und Gewerbegebiete umfassend; Wiedereröffnung Haltestelle Suzdorf.
In Anbetracht des langen Zeithorizontes bis 2035 stelle sich auch die Frage nach einer möglichen Reaktivierung der Kochertalbahn oder der Elektrifizierung der Hohenlohebahn. Zudem fehle eine Definition, welche Ziele in Sachen Klimaschutz erreicht werden sollen. Wünschenswert wäre eine Bestandsanalyse aktueller Kohlenstoffdioxid-Emissionen und ein perspektivischer Ausblick bzw. eine Aussage darüber, welchen Kohlenstoffdioxid-Abdruck das jeweilige Zielszenario habe.

Stadtrat Giebel sieht die vordergründige Förderung von E-Mobilität vor dem Hintergrund der schlechten Ökobilanz bei der Batterieherstellung für Elektrofahrzeuge kritisch.

Stadtrat Baumann spricht sich namens seiner Fraktion für den Ausschreibungstext aus.

Stadtrat Reichert bittet darum, die Teilorte nicht außer Acht zu lassen.

Erster Bürgermeister Klink teilt mit, dass diese Bestandteil seien.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert zu, den Ausschreibungskatalog hinsichtlich der Beschlussfassungsbestandteile aus den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 prüfen und gegebenenfalls ergänzen zu lassen.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu erklärt, dass das Thema Kohlenstoffdioxid-Bilanz der Leitbilddiskussion vorbehalten sei.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass ein Leitbild, welches auch Klimaschutzziele enthalten könne, erst noch in Abstimmung mit der Politik zu definieren sei. Dies ergebe sich aus Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage).

Nach weiterer Beratung schlägt Oberbürgermeister Pelgim vor, nicht über den Empfehlungsbeschluss: Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Ausschreibung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Büros Brenner Bernhard Ingenieure, Stuttgart vom April 2020 zuzustimmen.“ abzustimmen und die Anregungen der Mitglieder des Gemeinderats aufzunehmen. Es erfolgt eine weitere Beratung dieses Themas. Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachvortrag dient der Beratung und wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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