§ 92/2 - Verschiedenes: Überbrückungsdarlehen für den Para Club e. V. (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadt hat, auf Anregung und mit einer großzügigen finanziellen Anschubfinanzierung der RECARO Aircraft Seating GmbH & Co. KG, einen aus Spenden gespeisten Corona-Hilfsfonds bei der Hospitalstiftung eingerichtet. Mit diesen Geldern sollen von der Corona-Krise besonders stark betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Projekte aus Schwäbisch Hall unterstützt werden.

Eine Spendenanfrage des Para Clubs e. V. ist am 23.06.2020 bei der Bürgerbeauftragten eingegangen.

Der Para Club e. V. besteht seit 50 Jahren in Schwäbisch Hall und finanziert sich zum großen Teil durch das Angebot von Sprüngen und Tandemsprüngen, für jährlich ca. 2.000 Gäste.

Durch die Corona-Pandemie waren Tandemsprünge nicht mehr möglich und damit war die Einnahmequelle des Vereins weggebrochen. Um die laufenden Kosten decken zu können und eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, bittet der Verein um ein Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro.

Anlage: Präsentation und Spendenanfrage des Vereins

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Um den Fortbestand des Para Club e. V. zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, dem Verein ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 5.000 Euro zu gewähren.
(einstimmig - 17)

Meine Werkzeuge