55313638/meetingminutes/64167729/paragraph

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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall organisiert, im Rahmen der Regelungen der Satzung des Landkreises, die Sch&uuml;lerbef&ouml;rderung f&uuml;r die in der Tr&auml;gerschaft der Stadt stehenden Schulen. F&uuml;r die beiden Grundschulf&ouml;rderklassen Kreuz&auml;cker und Rollhof erfolgt die Bef&ouml;rderung nicht mit dem &Ouml;PNV, sondern im Rahmen von besonderen Sch&uuml;lerkursen.</p>
 
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Das Gesamtauftragsvolumen (ohne Verl&auml;ngerung) betr&auml;gt rund 150.000 &euro;. Tats&auml;chlich beauftragt wird jedoch nur j&auml;hrlich nach Genehmigung durch den Landkreis. Vom Landkreis erfolgt dann auch die Erstattung der anfallenden Kosten zu 100%.</p>
 
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Version vom 18. November 2020, 16:25 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Stutz verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Die Stadt Schwäbisch Hall organisiert, im Rahmen der Regelungen der Satzung des Landkreises, die Schülerbeförderung für die in der Trägerschaft der Stadt stehenden Schulen. Für die beiden Grundschulförderklassen Kreuzäcker und Rollhof erfolgt die Beförderung nicht mit dem ÖPNV, sondern im Rahmen von besonderen Schülerkursen.

Aktuell wird die Beförderung durch die Fa. Röhler durchgeführt. Der Vertrag läuft zum Schuljahresende aus. Auf Veranlassung und mit Abstimmung des Landkreises wurde die Beförderungsleistung beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden acht Unternehmen (laut beiliegender Liste) angeschrieben. Abgegeben hat jedoch nur der bisherige Bieter, die Fa. Röhler mit folgenden Preisen:

Fahrzeug 1  pro Besetztkilometer 2,21 €
Fahrzeug 2  pro Besetztkilometer 2,68 €

für das erste Jahr. Für die weiteren Jahre ist jeweils eine Steigerung von 2% vorgesehen. Je nach Wohnort der Schülerinnen und Schüler ergibt sich eine jährliche Angebotssumme von ca. 50.000 €.

Die Ausschreibung erfolgte auf drei Jahre mit zwei Jahren Verlängerungsmöglichkeit.

Das Gesamtauftragsvolumen (ohne Verlängerung) beträgt rund 150.000 €. Tatsächlich beauftragt wird jedoch nur jährlich nach Genehmigung durch den Landkreis. Vom Landkreis erfolgt dann auch die Erstattung der anfallenden Kosten zu 100%.

Beschluss:

Der Auftragsvergabe an die Fa. Röhler wird zugestimmt.
(einstimmig - 32)

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