§ 72 - Corona-Krise: Aussetzung der Umsetzung der Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.02.2020 (§ 11/1, öffentlich) / 04.03.2020 (§ 33, öffentlich) wurde im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden:

  • Als Einstiegsmodell für das Kindergartenjahr

    • beginnend ab 01.09.2020,

    • das letzte Betreuungsjahr Ü3,

    • in der Regelbetreuung für die Kernzeit von 6 Stunden,

gebührenbefreit sein soll.

  • Die Gebührenbefreiung soll im Doppelhaushalt 2022/2023 neu beraten werden.

Hierfür wurden für das Haushaltsjahr 2020 um 80.000 € geringere Einnahmen (eigene Einrichtungen) und 40.000 € Mehrausgaben (nichtstädtische Träger) veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2021 summieren sich die veranschlagten Haushaltsverschlechterungen auf insgesamt 350.000 €.

Angesichts der dramatischen Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie musste mit Entscheidung vom 25.05.2020 (§ 91, nichtöffentlich) eine Haushaltssperre nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung verhängt werden.

Allein im Bereich der Tageseinrichtungen wird bis zum Sommer 2020 mit Beitragsausfällen in Höhe von 465.000 € gerechnet. Hinzu kommen noch Mehraufwendungen für Ausgleichszahlungen an die nichtstädtischen Träger von voraussichtlich 233.000 €.

Ein Ausgleich des Landes aus dem Soforthilfeprogramm hierfür ist bisher nur partiell erfolgt.

Es wird daher vorgeschlagen, die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung auszusetzen und im Rahmen eines Nachtragshaushalts im Herbst diesen Jahres erneut zu beraten.

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass angesichts der Haushaltsschieflage eine kreditfinanzierte Gebührenbefreiung nicht vorstellbar sei. Auch die Inaussichtstellung des kommunalen Rettungsschirmes, der für die Stadt Schwäbisch Hall ca. 6 Mio. € Kompensation bringen könnte, entschärfe die Haushaltssituation nur bedingt. Zudem sei der Zuteilungsschlüssel laut Aussage des Städtetags Baden-Württemberg noch nicht festgelegt und eine Zahlung vor Frühjahr 2021 nicht zu erwarten. Es wird nun um Stellungnahme gebeten.

- Stadträtin Niemann nimmt um 18.14 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Herrmann teilt namens ihrer Fraktion mit, dass mehrheitlich keine Zustimmung erfolgen werde. Klar sei, dass man unter den jetzigen Haushaltsbedingungen, verursacht durch die Corona-Pandemie, die Diskussion um die Beitragsbefreiung nicht führen würde, jedoch der herbeiführte Beschluss mit Minimalkonsens und überschaubaren Beträgen nicht verschoben oder ausgesetzt werden soll.

- Stadtrat Sakellariou nimmt um 18.19 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Härterich schließt sich namens der CDU-Fraktion der Auffassung ihrer Vorrednerin an und hält die Beitragsfreiheit gerade in Zeiten der Corona-Krise für eine direkte Unterstützungsleistung.

Stadtrat Schorpp spricht namens seiner Fraktion und hält in Anbetracht der unklaren finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten der corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Land eine eng befristete Aussetzung der Gebührenbefreiung, nur das Kindergartenjahr 2020/2021 betreffend, für notwendig.
Es wird der Antrag gestellt, die Umsetzung der Gebührenbefreiung für das Kindergartenjahr 2020/2021 auszusetzen. Im Juni des Folgejahres soll erneut über eine mögliche Aussetzung für das Kindergartenjahr 2021/2022 entschieden werden. Im Nachtragshaushalt für 2021 soll für den Befreiungszeitraum von September bis Dezember 2021 vorsorglich ein Betrag von 120 T€ veranschlagt werden. Hierdurch würde sich eine Haushaltsverbesserung in Höhe von 230 T€ ergeben.
Einer erneuten inhaltlichen Beratung der Gebührenbefreiung, wie dem aktuellen Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entnehmen sei, werde von Seiten der SPD-Fraktion keine Zustimmung erteilt.

Stadtrat Preisendanz spricht sich für die FDP-Fraktion für den Beschlussantrag der Verwaltung aus. Die Gebührenbefreiung werde, wie schon bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 erklärt, vorrangig als Landesaufgabe angesehen.

Stadtrat Waller sieht für seine Fraktion die Durchsetzung eines Minimalkonsenses nicht als Entscheidungskriterium während einer Corona-Pandemie. Die Entwicklung der Finanzen basieren seither nur auf Prognosen, daher werde der Verwaltungsvorschlag für richtig gehalten.

Stadträtin Schumacher-Koelsch hält die Aussetzung der Beitragsfreiheit für einen Rückschritt. Ungeachtet der corona-bedingten Folgeerscheinungen für die Stadt soll die Beitragsfreiheit erhalten bleiben und an anderer Stelle Einsparmaßnahmen getroffen werden.

Stadträtin Koch lehnt den Verwaltungsvorschlag ab, das Gremium würde durch das Aussetzen der Beitragsfreiheit seine Glaubwürdigkeit verlieren.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, bei einer prognostizierten corona-bedingten Verschlechterung der Liquidität in diesem Haushaltsjahr in Höhe von ca. 20 Mio. € müsse das Gremium und er in der Funktion des Oberbürgermeisters Verantwortung für das gesamte Gemeinwesen und die Zukunftsfähigkeit der Stadt übernehmen. Wenn der gefasste Beschluss zur Beitragsfreiheit umgesetzt werden soll, dann müssen Vorschläge zu Einsparmaßnahmen an anderer Stelle gemacht werden.

Stadtrat Dr. Döring ist der Auffassung, dass der Beschlussantrag der Verwaltung von Verantwortungsbewusstsein zeuge und mit einer klaren terminlichen Perspektive versehen sei.

- Stadträtin Koch verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Sakellariou beleuchtet ausführlich die Vorteile des Antrags der SPD-Fraktion, den Stadtrat Schorpp vorgetragen hat.

- Stadträtin Koch nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Nach weiterer Beratung im Gremium teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass dieser Tagesordnungspunkt auf den Gemeinderat am 22.07.2020 vertagt werde. Von Seiten des Gremiums besteht Konsens.

Anlage: Antrag der SPD-Fraktion (im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt)

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