§ 2/3 - Corona-Krise: Aussetzung der Umsetzung der Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.02.2020 (§ 11/1, öffentlich) / 04.03.2020 (§ 33, öffentlich) wurde im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden:

  • Als Einstiegsmodell für das Kindergartenjahr

    • beginnend ab 01.09.2020,

    • das letzte Betreuungsjahr Ü3,

    • in der Regelbetreuung für die Kernzeit von 6 Stunden,

gebührenbefreit sein soll.

  • Die Gebührenbefreiung soll im Doppelhaushalt 2022/2023 neu beraten werden.

Hierfür wurden für das Haushaltsjahr 2020 um 80.000 € geringere Einnahmen (eigene Einrichtungen) und 40.000 € Mehrausgaben (nichtstädtische Träger) veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2021 summieren sich die veranschlagten Haushaltsverschlechterungen auf insgesamt 350.000 €.

Angesichts der dramatischen Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie musste mit Entscheidung vom 25.05.2020 (SV-Nr. 143/20, nichtöffentlich) eine Haushaltssperre nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung verhängt werden.

Allein im Bereich der Tageseinrichtungen wird bis zum Sommer 2020 mit Beitragsausfällen in Höhe von 465.000 € gerechnet. Hinzu kommen noch Mehraufwendungen für Ausgleichszahlungen an die nichtstädtischen Träger von voraussichtlich 233.000 €.

Ein Ausgleich des Landes aus dem Soforthilfeprogramm hierfür ist bisher nur partiell erfolgt.

Es wird daher vorgeschlagen, die Umsetzung der beschlossenen Gebührenbefreiung auszusetzen und im Rahmen eines Nachtragshaushalts im Herbst diesen Jahres erneut zu beraten.

Antrag der SPD-Fraktion (im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt)

Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Umsetzung der Gebührenbefreiung laut Beschluss vom 05.02.2020 wird ausgesetzt. Die Frage einer Gebührenbefreiung wird im Rahmen eines Nachtragshaushalts im Herbst 2020 erneut beraten.

Der Tagesordnungspunkt wurde auf den Gemeinderat am 22.07.2020 vertagt.

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