§ 68/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Kenntnisgabe der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 22.05.2019 (§ 147, öffentlich) wurde unter Tagesordnungspunkt „Beteiligung an der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat“ unter anderem beschlossen, dass die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH um kommunalrechtliche Vorgaben des § 106 b GemO Baden-Württemberg zu ergänzen sei.

Die Überwachung des Vollzugs wurde an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als zuständiges Gremium delegiert. Dieser hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 die entsprechend abgeänderte Geschäftsordnung für die Geschäftsführung beschlossen, wodurch diese seitdem Gültigkeit hat.

Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.11.2017 (§ 229, öffentlich), sind die Geschäftsordnungen der Beteiligungsgesellschaften dem Gemeinderat öffentlich bekannt zugeben.

Dieser Vorgabe wird hiermit nachgekommen und Sie erhalten beiliegend die neue Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH vom 10.10.2019 zur Kenntnis. 

Anlage: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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