§ 59 - Vereinfachte Umlegung Ortsdurchfahrt Wackershofen; hier: Vorabinformation zum Verfahren (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 06.02.2020 (§ 14, öffentlich) wurden für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wackershofen die Planungsleistungen vergeben und das Projekt wurde vorgestellt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung LP 1 wurde vom Planungsbüro die Qualität der Grenzpunkte aus dem städtischen GIS hinterfragt.

Bei den folgenden Abstimmungsgesprächen der Abteilung Tiefbau mit dem Planungsbüro ISTW und mit der Abteilung Vermessung konnten folgende Sachverhalte geklärt werden: Die Grenzpunkte sind in einem größeren Umfang nur digitalisiert vorhanden. Das heißt, diese Koordinaten liegen nicht genau vor und somit sind diese nicht für die Planung und Bauausführung geeignet. Es gibt zwei Verfahren laut der Abteilung Vermessung:

- Grenzfeststellungsverfahren

- Vereinfachte Umlegung

Die Grenzfeststellung ist langwierig und muss vor der Planung erfolgen. Die Planung wäre somit blockiert. In Absprache mit der Vermessungsabteilung wurde beim Amt für Flurneuordnung und Vermessung in Crailsheim angefragt, die Durchführung der Vereinfachten Umlegung „Ortsdurchfahrt Wackershofen“ zu organisieren. Mit Schreiben vom 17.03.2020 liegt die Zusage vor. Die Planung kann somit sofort beginnen. Die tatsächlichen Grenzen werden auf der Basis der Straßenplanung nach Fertigstellung der Baumaßnahme festgestellt.

Folgende Verfahrensschritte sind vorgesehen:

  1. Vorinformation des Gemeinderates und des Ortschaftsrates - ohne Beschluss

  2. Erörterung mit den Beteiligten und Festlegung der neuen Grenzen (Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer)

  3. Fertigung des Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte

  4. Gemeinderatsbeschluss

  5. Zustellung eines Auszuges an die Beteiligten

  6. Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

  7. Berichtigung der öffentlichen Bücher

Nach der Vorinformation im Ortschaftsrat und im Gemeinderat erfolgt das Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer.

Verfahrenskosten:

Das Verfahren wird vom Amt für Flurneuordnung und Vermessung, Crailsheim, durchgeführt. Das Verfahren ist kostenfrei. Die Vermessungskosten betragen ca. 15.000 €.

Finanzierung:

Die Vermessungskosten betragen ca. 15.000 €. Die Maßnahme wird im Finanzhaushalt finanziert. Beim Produkt 54.10.0100 bei der Maßnahme 21011 und beim Sachkonto 78720000 stehen die notwendigen Mittel in Höhe von 15.000 € bereit.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wird in seiner Sitzung am 14.05.2020 darüber informiert.

Anlage: Lageplan

 

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erkundigt sich über Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft und aus dem Ortschaftsrat.

Erster Bürgermeister Klink teilt mit, dass keine unmittelbare Reaktion bekannt sei.

Stadträtin Sawade erklärt als Anliegerin, dass die Anwohnerschaft durch Handzettel gut informiert war.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Der Vereinfachten Umlegung „Ortsdurchfahrt Wackershofen“, Gemarkung Gailenkirchen Flur 3, wird zugestimmt.
Das Amt für Flurneuordnung und Vermessung, Crailsheim, wird mit der Verfahrensabwicklung beauftragt.
(einstimmig - 34)

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