§ 69/6 - Fragestunde: Corona-bedingtes Verbot zum Aufstellen von Maibäumen in den Teilorten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtrat Reichert erkundigt sich, warum das Aufstellen von Maibäumen in den Teilorten untersagt worden ist und im Stadtgebiet aber erfolgte. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert gewesen.
 
Oberbürgermeister Pelgrim versichert, entsprechend der Rahmenrichtlinien gehandelt zu haben und über die Teilortsblätter auch dementsprechend informiert zu haben. Nicht das Aufstellen eines Maibaumes sei verboten gewesen, sondern das gemeinschaftliche Aufstellen im Sinne einer Feier. Um ein Mindestmaß an Normalität zu demonstrieren, wurde der Maibaum im Stadtgebiet in Abstimmung zu den Empfehlungen des Landkreises von einer Firma aufgestellt.
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