§ 68/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Stellungnahme von Oberbürgermeister Pelgrim zum heutigen Artikel „OB lässt Prüferin versetzen“ im Haller Tagblatt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass Personalangelegenheiten nichtöffentlich zu behandelnde Vorgänge seien. Laut Aussage von Dr. Haas, Chefredakteur des Haller Tagblatts, seien die Informationen aus der Mitte des Gemeinderates an die Presse gelangt. Dies verstoße gegen die klar gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gegenüber der Öffentlichkeit.

Der von der Presse erwähnte nichtöffentliche Gemeinderatsbeschluss von vor 20 Jahren, welcher das Bau-Contolling dem Fachbereich Revision übertragen habe, liege der Verwaltungsspitze nun vor. Darin heißt es am 29.03.2000 „Der Gemeinderat nimmt von der verstärkten Durchführung des Controlling zustimmend Kenntnis.“. Hier handelte es sich um eine Kenntnisgabe an den Gemeinderat eine Angelegenheit die Verwaltung betreffend. Über den weiteren Wortlaut „… Übertragung der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren - auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen - gem. § 112 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung an das Rechnungsprüfungsamt“ wurde vom Gemeinderat Beschluss gefasst.

Erst seit 2001 ist im Ratsinformationssystem eine Recherche über gefasste Beschlüsse möglich.

Darüber hinaus erfolgt die Klarstellung zur Aussage im Pressebericht, dass der Entwurf des Revisionsberichts für das Jahr 2018 erst seit heute vorliege und eine Einsichtnahme von Seiten der Verwaltungsspitze noch nicht möglich war.

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