§ 2/1 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 04.12.2019 (SV-Nr. 229/19) die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 04.09.2019 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 10.01.2020 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 20.01.2020 bis einschließlich 20.02.2020 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 20.01.2020. Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahmen ein. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben, die in der beigefügten Tabelle (Anlage 8) detailliert aufgeführt werden. Es wurden 22 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Fünf Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben. Neun Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken geäußert. Es wurde um keine Fristverlängerung gebeten.

Die Stellungnahme des Umweltzentrums Kreis Schwäbisch Hall e. V. und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ging nach der einmonatigen Frist ein und bleiben unberücksichtigt. Der Inhalt der Stellungnahmen löst keinen Änderungsbedarf des Bebauungsplans aus. Mit den abgegebenen, fristgerechten Stellungnahmen wurden keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich machen. Es erfolgten lediglich redaktionelle Ergänzungen zur Verdeutlichung bereits vorhandener Festsetzungen und Hinweise.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 "Solpark Änderung Stauffenbergstraße" im Maßstab 1 : 500, Stand 25.02.2020 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 2: Begründung, Stand 25.02.2020 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 3: Textteil, Stand 25.02.2020 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 4: Örtlichen Bauvorschriften, Stand 25.02.2020 (AGOS Stuttgart/Waiblingen)
Anlage 5: E/A-Bilanzierung, Stand 03.09.2019 (Planungsgruppe Ökologie und Information, Untersingen)
Anlage 6: Habitat-Potentialanalyse(HabPot) Stand 12.06.2019 (Planungsgruppe Ökologie und Information, Untersingen)
Anlage 7: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Stand 03.09.2019 (Planungsgruppe Ökologie und Information, Untersingen)
Anlage 8: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 24.02.2020

Beschluss:

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 8 beschlossen.

  2.  A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße"
    Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro AGOS, Stuttgart/Waiblingen, vom 25.02.2020, im M 1:500 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

    B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße"
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen.
    Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros AGOS, Stuttgart/Waiblingen, vom 25.02.2020. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 0313-01/23 „Solpark Änderung Stauffenbergstraße".

    Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

         (einstimmig - 16)

 

 

 

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