§ 44 - Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Ost (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am Freitag, 07. Februar 2020, hat die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall, Abteilung Ost, die Jahreshauptversammlung durchgeführt. Die Einladungen wurden fristgerecht am 19. Dezember 2019 an die Mitglieder versandt.

Als Tagesordnungspunkt 7 war die Wahl des ehrenamtlich stellvertretenden Abteilungskommandanten anberaumt, da die reguläre Amtszeit des Stelleninhabers nach fünf Jahren, 2020, endete. Bereits im Vorfeld der Wahl hat der bisherige Stelleninhaber, Herr Uwe Eymann, aus der Abteilung Ost, erklärt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Nach Änderung der Feuerwehrsatzung vom 20.05.2019 fand für diese Wahl erstmalig das Verfahren der Interessensbekundung statt. Die Frist endete am 28. Januar 2020.
Innerhalb dieser Frist haben Herr Wolf-Martin Striebel und Herr Markus Huckle ihr Interesse schriftlich bekundet.

Beide Kandidaten erfüllen die Anforderungen aus § 8 Feuerwehrgesetz Baden Württemberg und aus § 10 der örtlichen Feuerwehrsatzung vollumfänglich. Hierüber erhielten beide nach Prüfung vom Kommandanten eine schriftliche Bestätigung.

Die Wahl wurde geheim durchgeführt, Kommandant Peter Schneider stellte zuvor die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Jeder Wahlberechtigte hatte eine Stimme zu vergeben.

Im Ergebnis wurde Herr Wolf-Martin Striebel mehrheitlich zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt.

Gegen eine Wahl kann nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz binnen einer Woche von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Ablauf der Einspruchsfrist war der 14. Februar 2020. Innerhalb dieser Frist sind keine Einsprüche eingegangen.

§ 8 Feuerwehrgesetz wie auch § 10 der örtlichen Feuerwehrsatzung sehen nach Zustimmung des Gemeinderates die Bestellung des Gewählten durch den Oberbürgermeister vor.
 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Wahl des ehrenamtlichen stellvertretenden Abteilungskommandanten, Herrn Wolf-Martin Striebel, vom 07. Februar 2020 zu.
(33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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