§ 35 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ sowie Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2023; a) Einbringung der Anträge der Fraktionen und fraktionlosen Mitglieder; b) Stellungnahme der Verwaltung; c) Verabschiedung des Entwurfs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. Oktober 2020, 08:30 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

zu a)

Stadträtin Schumacher-Koelsch (fraktionslos) stellt ihren Antrag Nr. 1 und Nr. 2 , welche als Anlage beiliegen, vor.

- Stadtrat Baumann verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

- Stadträtin Herrmann nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Es gingen keine weiteren Anträge zum Haushaltsplan 2020 ein.

 

zu b)

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den ersten Antrag (Finanzierung zur Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder der im Frauenhaus lebenden Frauen) von Stadträtin Schumacher-Koelsch zum Entwurf des Haushaltsplans 2020 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ und erklärt, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Frauen- und Kinderschutzhaus erfolgt sei. Es läge von deren Seite kein Antrag auf Unterstützung vor. Die Höhe der Mittel liege unterhalb der zustimmungspflichtigen Schwelle und damit im Verfügungsbereich des Oberbürgermeisters. Die Haushaltssatzung müsste nicht geändert werden. Die Hospitalstiftung unterstütze die Schaffung von bedarfsgerechten Betreuungsmöglichkeiten. Die Maßnahme würde im Rahmen der Zuständigkeit der Verwaltung übernommen werden, wenn ein entsprechender Antrag mit einem Konzept sowie Finanzierungsplan vorliegen würde.

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Schumacher-Koelsch geht es darum, dass das Frauenhaus gezielt gefördert werden sollte.

- Stadtrat Rempp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Oberbürgermeister Pelgrim geht auf den zweiten Antrag (Aktive Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Rassismus) von Stadträtin Schumacher-Koelsch ein und ist der Auffassung, dass der Antrag nicht dem Stiftungszweck der Hospitalstiftung entspräche. Dieses Projekt könnte im Kontext des Tages der Demokratie gesehen werden und wäre Bestandteil der städtischen Aufgaben. Auch hier sei das Volumen des Antrags nicht haushaltsbestimmend.

- Stadtrat Rempp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Wenn der zweite Antrag als Kernaufgabe der Stadt gesehen werde, so Stadträtin Schumacher-Koelsch, wäre es wichtig, wenn dies publiziert werden würde. Beispielsweise hätten viele Erzieher und Schulsozialarbeit im Arbeitsalltag nicht die Kapazität ein Projekt allein zu stemmen.
Stadträtin Schumacher-Koelsch hält es für wichtig gegen Rechtspopulismus in der Stadt vorzugehen.

- Stadträtin Baumann verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Härterich hält eine Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses für erforderlich.

Stadträtin Jörg-Unfried teilt als Gründungsmitglied des Frauen- und Kinderschutzhauses und als im Förderverein tätig mit, dass für die Kinderarbeit zusätzliche Unterstützung gebraucht werden könnte. Ansonsten seien die Zustände gut.

Stadtrat Preisendanz und Stadtrat Schorpp bewerten beide Anträge von Stadträtin Schumacher-Koelsch als sinnvoll.

- Stadtrat Finger und Stadtrat Giebel verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

- Stadträtin Baumann nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Koch findet den ersten Antrag sehr gut, hält die Mittel jedoch für sehr gering. Bezüglich des zweiten Antrages, Rassismusbekämpfung, wird für die Stadt Schwäbisch Hall ein gutes Miteinander der hier lebenden Nationen bescheinigt.

Oberbürgermeister Pelgrim fragt Stadträtin Schumacher-Koelsch, ob sie mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden sei.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass es zur mündlichen Stellungnahme der Verwaltung keine Gegenrede gibt.

 

zu c):

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 17. Februar 2020 im Hospitalausschuss öffentlich eingebracht. Die Eckpunkte wurden erläutert.

Die Hospitalstiftung finanziert über den Ergebnishaushalt Zuschüsse in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Soziales und Senioren. Den größten Anteil daran haben der Abmangel der Unterstiftung Fachhochschule (332,9 T€), die Abmängel und die kalkulatorische Mietermäßigung der Seniorenwohnheime (259,1 T€) sowie die Abmängel der Sonstigen Sozialen Hilfen (insbesondere Haller Gutscheinheft), der Mobilen Jugendarbeit und der Flexiblen Hilfe (früher Hilfe zur Erziehung bzw. Soziale Gruppenarbeit) mit insgesamt 204,1 T€.

Insgesamt wird im Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 5.983.264 € und ordentlichen Aufwendungen von 5.926.583 € gerechnet. Die Ergebnisse der Hospitalstiftung werden durch die anhaltende Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten belastet. Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt 1.531.681 €, das sich aus dem ordentlichen Ergebnis mit 56.681 € und dem Sonderergebnis mit 1.475.000 € zusammensetzt.

Der Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm sind im Wesentlichen dadurch geprägt, dass die Sanierung von hospitalischen Mietwohnanlagen fortgeführt, ein stationäres Hospiz für Erwachsene gebaut und der Gebäudebestand erweitert wird.

Insgesamt betragen die geplanten investiven Auszahlungen 5.080.000 €, denen gegenüber 5.107.000 € investive Einzahlungen stehen. Kreditaufnahmen für die geplanten Investitionen sind im Haushalt nicht veranschlagt. Die Tilgungen belaufen sich auf insgesamt 747.080 €.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ wird zugestimmt.
2. Der Mittelfristigen Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2023 wird zugestimmt.
3. Der Auszahlung der Zuschüsse im Ergebnishaushalt, die ausdrücklich genannt sind, wird zugestimmt.
(einstimmig - 32)

- Stadtrat Giebel nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein 

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