§ 38/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt des Landkreises Schwäbisch Hall; hier: Schließung des Standorts Erlach (Alter Müllplatz) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Landkreis Schwäbisch Hall unterhält im Rahmen seiner Zuständigkeit 34 Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt, davon fünf auf Haller Gemarkung: Im Entsorgungszentrum Hasenbühl, auf dem Wertstoffhof SHA-West (Breiteich), in Bibersfeld (Alter Sportplatz), Sulzdorf (Bucher Hölzle) und in Erlach (Alter Müllplatz).

Die Sammelplätze Bibersfeld und Sulzdorf werden seit ca. zwei Jahren nicht mehr durch den Landkreis selbst betreut, sondern durch Personal des städtischen Eigenbetriebs Werkhof. Für die wöchentlich jeweils drei Stunden Öffnungszeit erhält der Eigenbetrieb eine Aufwands­entschädigung von 5.000 € pro Platz. Die Betreuung wäre auch durch andere Akteure wie z. B. Vereine möglich, allerdings blieben entsprechende Bemühungen in den Ortschaften erfolglos.

Im vergangenen Jahr ist der Landkreis an die Stadt herangetreten mit der Bitte, auch die Betreuung des Sammelplatzes in Erlach zu übernehmen, wo überdies zur Weiterführung erhebliche Investitionen für die Entwässerung des Platzes durch den Landkreis in Höhe von voraussichtlich 150.000 € und ein Ausbau der maroden Zufahrt durch die Stadt (Kosten ca. 20.000 €) erforderlich wären.

Die personelle Situation des Eigenbetriebs Werkhof lässt jedoch die Betreuung eines weiteren Sammelplatzes für Baum- und Strauchschnitt ohne weitere Abstriche an den Kernaufgaben nicht zu, zumal der tatsächliche Aufwand über die reinen Öffnungszeiten hinausgeht.

Angesichts der zwischenzeitlich geschaffenen Möglichkeit, Baum- und Strauchschnitt auch in zumutbarer Entfernung im Entsorgungszentrum Hasenbühl anzuliefern, halten Kreis- und Stadtverwaltung nach reichlicher Abwägung eine Schließung des Platzes in Erlach wegen des nicht mehr zu leistenden personellen Aufwands und der für eine Aufrechter­haltung des Platzes erforderlichen Investitionen für vertretbar. Den Haller Bürgerinnen und Bürgern stünden weiterhin noch jeweils zwei Sammelplätze im östlichen und westlichen Stadtgebiet zur Verfügung, auch bietet der Sammelplatz Untermünkheim eine weitere Ausweichmöglichkeit.

Das Landratsamt wird eine entsprechende Vorlage in den Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik einbringen.

Der Ortschaftsrat Gelbingen wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

 

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt teilt mit, dass der Ortsvorsteher Eltershofen Schömenauer bewirkt habe, dass fünf Ehrenamtliche den Sammelplatz weiter betreiben würden. Hierzu wurde Kontakt mit Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall Bauer aufgenommen.

Beschluss:

Von der Schließung des Sammelplatzes Erlach wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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