§ 3 - Großflächiger Biotopverbund als Ausgleichsmaßnahme in Form der Entbuschung und Beweidung ehemaliger Steinbrüche in Schwäbisch Hall - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 6. Mai 2020, 08:53 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die positive städtebauliche Entwicklung der Stadt Schwäbisch Hall erfordert eine immer intensivere Suche nach Flächen für den Ausgleich, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Die Verwaltung ist hierbei bemüht, möglichst keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch zu nehmen, sondern im Sinne eines großflächigen Naturschutzes und eines wirksamen Biotopverbundes auf wirtschaftlich ungenutzte Flächen zurückzugreifen.

Am 06.11.2019 ist das Regierungspräsidium Stuttgart auf die Verwaltung zugegangen, mit der Bitte um Maßnahmenvorschläge für großflächigen Naturschutz und Biotopverbund. Das Regierungspräsidium stellte Fördermittel aus Ersatzzahlungen für die Erstellung von Windkraftanlagen im Landkreis Schwäbisch Hall in Aussicht.

Vor ca. 35 Jahren hat die Stadt Schwäbisch Hall drei aufgelassene Steinbrüche zur Teilauffüllung als Erddeponie, aber auch zum Erhalt der dortigen, hochwertigen Lebensräume und geologischen Aufschlüsse erworben. Sowohl der Steinbruch Dölker bei Gottwollshausen, als auch der Steinbruch Scheuermann zwischen Steinbach und Hessental wurden damals als Naturdenkmal ausgewiesen. Im Steinbruch Härer an der Stuttgarter Straße wurden die Felsbereiche im Zuge der landesweiten Biotopkartierung als geschützte Biotope ausgewiesen.

Aufgrund unzureichender Entwicklungspflege sind alle drei ehemaligen Steinbrüche stark mit Gehölzen zugewachsen und bleiben dadurch weit hinter ihrem Potential als Lebensraum für gefährdete Tiere und Pflanzen zurück. Die sich seit Jahrzehnten ausbreitenden Gehölzbestände haben seltene Pflanzengesellschaften bereits weitgehend verdrängt und beschatten vorhandene Wasserflächen und Felswände. Eine gewerbliche, bzw. land- oder forstwirtschaftliche Nutzung findet nicht statt. Auch für die Öffentlichkeit sind die insbesondere im Winter bei gefrorenem Schichtenwasser landschaftlich hochattraktiven Felswände und bedeutenden geologischen Aufschlüsse an den Steinbrüchen Scheuermann und Härer kaum mehr wahrnehmbar.

Das Büro Baader Konzept aus Gunzenhausen hat im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart einen Projektvorschlag „Entbuschung und Beweidung ehemaliger Steinbrüche in Schwäbisch Hall“ erarbeitet, der im Wesentlichen die Entbuschung der drei ehemaligen Steinbrüche sowie die Erstellung von Weidezäunen als Grundvoraussetzung für naturschutzverträgliche Folgenutzung beinhaltet. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung sollen große Teile der Gehölzbestände entnommen werden, so dass die seltenen Sonderlebensräume wie steile, hochaufragende Steinbruchwände mit Höhlen und Stollen, spär-lich bewachsene Steinhaufen, Magerrasenbestände und Gewässer wieder besser besonnt werden. Wärmeliebende Biotoptypen können sich wieder ausbreiten mit erheblichen Aufwertungen für die auf diese Lebensräume spezialisierte Tierwelt wie Vögel, Insekten, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien. Zur Vermeidung eines schnellen Wieder-Zuwachsens und zur Entwicklung der gewünschten Offenlandbiotope wird direkt an die Entbuschung anschließend eine Beweidung vorgeschlagen. Um dies zu ermöglichen sollen im Rahmen dieses Projektes fest installierte Weidezäune erstellt werden.

Folgende wesentliche Projektziele sind formuliert und sollen erreicht werden:

  • Sicherung, Aufwertung und Neuentwicklung seltener, für den Artenschutz hoch wertvoller Lebensräume, was insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Rückgangs der Artenvielfalt von großer Bedeutung ist. Vor Allem durch die beachtliche Größe der ehemaligen Steinbrüche werden auf großer Fläche unterschiedlichste, wertvolle Offenlandbiotope geschaffen.

  • Förderung einer auf Mager- und Sonderstandorte spezialisierten Tier- und Pflanzenwelt.

  • Etablierung einer schonenden Folgenutzung (Beweidung) und Stärkung des lokalen Biotopverbunds.

  • Bereicherung des Landschafts- und Stadtbildes.

Die Maßnahmen haben den Vorteil, dass sie nicht in Konkurrenz zu sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsinteressen stehen. Zudem befinden sich alle drei Standorte in unmittelbarer Siedlungsnähe (siehe Anlage 1). Die Maßnahmen sind somit gut wahrnehmbar und können dazu beitragen, der Bevölkerung die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege näher zu bringen.

Das Referat 56 des Regierungspräsidiums hat eine Förderung aus der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg als Ersatzzahlungen in Aussicht gestellt. Diese Ersatz-zahlungen sind zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß den Vorgaben der Stiftung Naturschutzfonds zu verwenden. Zur Verwendung dieser Mittel kommen insbesondere Maßnahmen in Betracht, die der

  • Verbesserung der Biotopqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen,

  • Förderung spezifischen Artenschutzes,

  • Schaffung natürlicher Retentionsflächen,

  • Aufwertung des Landschaftsbildes,

  • Wiedervernetzung von Lebensräumen und

  • Verbesserung der Erholungsfunktion dienen.

Insbesondere größere Ersatzzahlungen sollen für großflächige bzw. nach einem einheitlichen Fachkonzept entwickelte Projekte verwendet werden. Federführung bei der Erarbeitung des Fachkonzeptes hat das Referat 56 (Naturschutz und Landschaftspflege) beim Regierungspräsidium Stuttgart. Wenngleich Standortgemeinden, auf deren Gemarkung Windenergieanlagen gebaut wurden, bei der Projektplanung besonders zu berücksichtigen sind, können auch andere Kommunen und Träger im Rahmen des Fachkonzeptes Projektvorschläge einbringen. Geeignete Projektvorschläge werden fachlich vertieft (Vorabstimmungen, Planungskonzept, Kostenschätzung) und bewertet. Der Fördersatz für Kommunen, auf deren Gemarkung keine Windenergieanlagen gebaut wurden, beträgt 70%. Neben der Maßnahmenumsetzung sind auch Planungs- und Überwachungs-leistungen (z. B. für Ausschreibung, Bauüberwachung, artenschutzrechtliche Prüfungen) förderfähig. Der Eigenanteil kann auf das naturschutzrechtliche Ökokonto angerechnet werden.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt vier Jahre ab der Förderzusage.

Das Büro Baader Konzept geht von Projektkosten von 400.000,00 für die Entbuschung und die Erstellung von Weidezäunen, incl. Planungs- und Überwachungsleistungen aus.

Diese Kosten teilen sich nachfolgend auf (siehe Lageplan Anlage 1):

1. Ehemaliger Steinbruch Dölker bei Gottwollshausen

137.000 €

2. Ehemaliger Steinbruch Härer Stuttgarter Straße

71.000 €

3. Ehemaliger Steinbruch Scheuermann Steinbach-Hessental

192.000 €

Gesamtkosten Projekt Entbuschung und Beweidung ehemaliger Steinbrüche

400.000 €

 

Die endgültig benötigten Mittel werden mit vorliegender Kostenberechnung zur Ausschreibung beim Gemeinderat beantragt.

Die Refinanzierung des Projektvorschlages erfolgt wie dargestellt aus der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg. Ferner werden Einnahmen durch die Veräußerung von 480.000 Ökopunkten an die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbHerzielt. Das entspricht etwa der Ausgleichsleistung für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Baugebiet Langäcker in Bibersfeld.

Zusätzlich werden jährlich wiederkehrende Kosten für die Folgepflege von 15.000 € geschätzt. Der Eigenmittelanteil der Stadt an dem Projektvorschlag „Entbuschung und Beweidung ehemaliger Steinbrüche“ stellt sich demnach wie folgt dar.

Einnahmen Stadt - Projekt Entbuschung und Beweidung ehemaliger Steinbrüche in Schwäbisch Hall

Betrag
(gerundet, brutto)

1. Zuwendung Land „Stiftung Naturschutzfond“ (rd. 70 % der förderfähigen Aufwendungen)

280.000 €

2. Einnahmen HGE (480.000 Ökopunkte)

120.000 €

Gesamtprojektkosten

400.000 €

Zusätzlich jährl. Folgekosten für Beweidung

15.000 €

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan Ehemalige Steinbrüche
Anlage 2: Fotos von 1985 und vom Winter 2019/2020

Präsentation

 

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Projektvorschlag des Büros Baader Konzept zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Regierungspräsidium den Projektvorschlag zu konkretisieren und einen Förderantrag zu stellen.
  2. Die Stadt stellt die beschriebenen Flächen in ihrem Eigentum für das dargestellte Projekt zur naturverträglichen Nutzung bereit.
  3. Die Stadt stellt nach Genehmigung durch das Landratsamt 30% Eigenanteil an den Projektkosten, also 120.000,00 € (= 480.000 Ökopunkte) für das Projekt zur Verfügung.
  4. Die berechneten jährlichen Pflegekosten von 15.000 € werden aus den Mitteln des Ergebnishaushalts unter dem Produkt 1133 0000 Sachkonto 4212 1000 im Budget 4212 6000 finanziert.
  5. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes. 

        (14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

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