§ 26 - Umbau und Sanierung Hagenbachhallen 2 + 3; hier: Zwischenbericht über den aktuellen Planungs- und Kostenstand (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

Planungsstand

In der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2018 wurde bereits über den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen der Hagenbachhallen 2 + 3 berichtet. Nach Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung lag die Kostenermittlung des Büro Obinger bei 7,30 Mio. € brutto.
Nach der europaweiten Ausschreibung der Architektenleistungen für die Leistungsphasen 5 - 8 erfolgte am 16.04.2019 eine Beauftragung des Büros Zero Architektur, Mahl + Zoller Architekten PartG, Schwäbisch Hall.
Das Büro Zero Architekten legte im Zuge der nächsten tiefergehenden Planungsstufe, der Ausführungsplanung, am 19.09.2019 eine Kostenrechnung über 10,24 Mio. € brutto vor.
Daraufhin wurden mit den Architekten, den Fachplanern, dem Fachbereich Planen und Bauen und dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport alternative Ausführungsmöglichkeiten auf Basis der freigegebenen Mittel von 7,30 Mio. € brutto untersucht und ausgearbeitet.
Im Folgenden werden die wesentlichen Planungsänderungen gegenüber dem Stand von Oktober 2018 vorgestellt (siehe Grundrisspläne in den Anlagen):

1. Inklusion im Schulsport
Die bisherige Planung ging von einem Anbau aus, mit dem eine inklusive Teilnahme am Schulsport ermöglicht werden sollte. Es wurden Alternativen besprochen, die eine inklusive Teilnahme am Schulsport ohne Anbau ermöglichen. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport mit den Fachschaften Sport der Schulen kann durch Umplanungen zweier Umkleidebereiche im Bestand Platz für einen Aufzug sowie zwei Inklusionsumkleiden geschaffen werden. Benötigte Flächen für Technik können im Bestandsgebäude ausgewiesen werden. Ein Anbau kann somit entfallen.

2. Photovoltaikfassade
Die bisherige Fassadenplanung sah eine Photovoltaikfassade auf der Stadion- und Südseite des Gebäudes vor. Aus statischen Gründen wären bei dieser Fassadenvariante zusätzliche Maßnahmen zur Lastableitung erforderlich geworden. Nach der Kostenüberprüfung wird nun eine Vollwärmedämmung mit Putz vorgeschlagen.

3. Photovoltaikelemente auf den Hallendächern
Als Ersatz zur Photovoltaikfassade werden Photovoltaikelemente auf den Hallendachflächen vorgeschlagen. Nach Rücksprache des Architekten mit dem Statiker sind Photovoltaikelemente nach Änderung des geplanten Dachaufbaus möglich. Eine zusätzliche Begrünung ist aus statischer Sicht nicht möglich. Um eine größtmögliche Ausnutzung der Dachflächen mit Photovoltaik zu erreichen, wird vorgeschlagen, die vorhandenen Oberlichtöffnungen zu verkleinern. Dies hat zusätzlich den positiven Effekt, die Wärmeeinstrahlung zu reduzieren und einer Überhitzung der Hallen im Sommer vorzubeugen. Die Photovoltaikanlage wurde mit dem städtischen Energiebeauftragten Herrn Schwarz-Leuser abgestimmt.
Nach Einarbeitung der Alternativen liegt der Hochbauverwaltung eine überarbeitete Kostenrechnung des Büros Zero Architektur vom 20.01.2020 über 7,42 Mio. € brutto inkl. Photovoltaikanlage vor. Die Baukosten ohne Photovoltaikanlage betragen 7,06 Mio. €.

4. Übersicht zum Planungsverlauf mit Kostenentwicklung
Kostenschätzung nach Entwurfs- und Genehmigungplanung, Büro Obinger, Stand: Juli 2018:

Kostengruppe

Bezeichnung Kostengruppe

Summe

200

Herrichten und Erschließen

25.000 €

300

Baukonstruktionen

2.508.000 €

400

Technische Anlagen

2.327.000 €

500

Außenanlagen

63.000 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

80.000 €

700

Baunebenkosten

1.094.000 €

zzgl. 19% MwSt.

 

1.159.000 €

Gesamtsumme brutto

 

7.256.000 €

 

Kostenrechnung in Ausführungsplanung, Büro Zero Architektur, Stand: September 2019:

Kostengruppe

Bezeichnung Kostengruppe

Summe

200

Herrichten und Erschließen

26.000 €

300

Baukonstruktionen

4.175.000 €

400

Technische Anlagen

2.534.000 €

500

Außenanlagen

227.000 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

118.000 €

700

Baunebenkosten

1.531.000 €

zzgl. 19% MwSt.

 

1.636.000 €

Gesamtsumme brutto

 

10.247.000 €

 

Kostenrechnung in Ausführungsplanung mit Änderungen aus Punkt 1 - 3, Büro Zero Architektur, Stand: Januar 2020:

Kostengruppe

Bezeichnung Kostengruppe

Summe

200

Herrichten und Erschließen

17.000 €

300

Baukonstruktionen

2.485.000 €

400

Technische Anlagen

2.355.000 €

500

Außenanlagen

250.000 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

0 €

700

Baunebenkosten

1.124.000 €

zzgl. 19% MwSt.

 

1.184.000 €

Gesamtsumme brutto

 

7.415.000 €

 

5. Zeitschiene für den weiteren Planungs- und Bauablauf

Die weitere Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner dauert voraussichtlich bis Sommer 2020 an. Erste Ausschreibungsergebnisse und Vergaben sind ab August 2020 vorgesehen.

Gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan werden die Baumaßnahmen in Halle 3 und in dem Zwischenbau von Oktober 2020 bis November 2021 durchgeführt. Um während der Bauzeit die Nutzung von jeweils einer der beiden Hallen zu ermöglichen, werden die Baumaßnahmen in Halle 2 von August 2021 bis Dezember 2022 durchgeführt (siehe Bauzeitenplan in den Anlagen).

 

6. Zuschüsse

Es liegt ein Zuwendungsbescheid aus dem kommunalen Sportstättenförderungsprogramm in Höhe von 600.000 € brutto vor. Die Maßnahme ist nach dem vorliegenden Bescheid im Juni 2022 abzuschließen. Eine Verlängerung entsprechend dem aktuellen Bauzeitenplan ist beantragt.

Aus der Klimaschutzförderung des Bundes werden für die geplanten Energieeinsparungen aus Belüftungs-, Beleuchtungs- und Steuerungstechnik bis zu 240.000 brutto € Zuschuss erwartet. Diese Anträge zu den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative müssen aufgrund der neuen Zeitachse erneut gestellt werden.

Derzeit wird vom Fachbereich Finanzen geprüft, ob ein aktuelles Zuschussprogramm vom 24.01.2020 zur Kreditfinanzierung durch die KfW-Bank mit Tilgungszuschuss bis zu 27,5 % der Darlehenssumme in Anspruch genommen werden kann. Diese Teilfinanzierung der Maßnahme könnte durch die vorhandene Kreditermächtigung aus 2019 abgedeckt werden. Sollte es zur Kreditaufnahme kommen, wird der Gemeinderat entsprechend darüber in Kenntnis gesetzt.

 

7. Sonstiges

Das Architekturbüro Obinger hat die erbrachten Planungsleistungen für die Sanierung der Hagenbachhallen 2 und 3 in Rechnung gestellt. Der Abschluss des Architektenvertrags lag aufgrund der vereinbarten Honorarhöhe ursprünglich in Zuständigkeit der Verwaltung. Wegen gestiegener anrechenbarer Kosten ist lt. Hauptsatzung nun ein Bschluss des zuständigen Gremiums notwendig. Die Auszahlungshöhe beträgt 163.540,11 €.

Die Ermächtigungsübertragung in Höhe der noch im Haushaltsjahr 2019 vorhandenen Mittel werden in der Gemeinderatssitzung am 04.03.2020 beschlossen.

Die voraussichtlich fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100 T€ sollen in Abhängigkeit der Kostenfortschreibung sodann bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2022 veranschlagt werden.

Anlagen:

Anlage 1: Grundriss Erdgeschoss des Büro Zero Architektur vom 22.01.2020
Anlage 2: Grundriss Obergeschoss des Büro Zero Architektur vom 22.01.2020
Anlage 3: Grundriss Dachaufsicht des Büro Zero Architektur vom 22.01.2020
Anlage 4: Bauzeitenplan des Büro Zero Architektur vom 03.02.2020

 

Ergänzung zur Sitzungsvorlage (Tischvorlage):

In der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2019 wurden im Rahmen der Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge (VgV) über dem Schwellenwert von 221.000 € (netto) die Architektenleistungen und die Ingenieurleistungen für Heizung-, Lüftung- und Sanitärplanung vergeben.

In diesem Zusammenhang wurde versäumt, die Ingenieurleistungen für die Elektroplanung, über die ein Honorarangebot in Höhe von 151.371 € des Ingenieurbüros für Elektrotechnik Dipl. Ing. (FH) Göggerle, Crailsheim vorlag, dem Gemeinderat ebenfalls zum Beschluss vorzulegen.

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler erläutert die Maßnahmen zur Anpassung der aktuell vorliegenden Kostenrechnung für die Sanierung in Höhe von 10,24 Mio. Euro an die im Haushalt ursprünglich zur Verfügung gestellten 7,3 Mio. Euro. So sei man mit Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Hallendach bei Kosten in Höhe von 7,4 Mio. Euro und erreiche 7,1 Mio. Euro, wenn keine Photovoltaikanlage verbaut werden würde. Die Kostenrechnungen der Architekten des Büros Zero Architektur werden für plausibel gehalten.
Die Umplanungen waren grundsätzlich notwendig, um den vorgegebenen Kostenrahmen einhalten zu können. Die Planungen des Büros Obinger konnten dabei in den meisten Bereichen beibehalten werden.

Stadträtin Baumann erkundigt sich, für welchen Personenkreis die Inklusionsumkleiden geschaffen werden sollen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler erklärt, dass sich die Planungen an den Raumbedarf von Rollstuhlfahrern orientieren. Die vorgeschriebenen DIN-Normen werden eingehalten. Zudem wird es kleinere Verbesserungen bei den Bedienelementen geben.

Stadträtin Baumann empfiehlt die Hinzuziehung von entsprechenden Sachverständigen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler sichert dies zu.

Stadträtin Walter fragt nach der Kostendifferenz zwischen der ursprünglich vorgesehenen Fassadenphotovoltaikanlage und der nun vorgesehenen Dachanlage.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler teilt mit, dass für beide Anlagen Kosten ungefähr in gleicher Höhe anfallen würden, jedoch fehlte bei der Kostenberechnung für die Fassadenphotovoltaikanlage die Kalkulation der aufwändigen Unterkonstruktion, die beim Hallendach nicht erforderlich sei.

Stadtrat Reichert interessiert, ob die Inklusionsumkleiden nicht doch besser im Erdgeschoss aufgehoben wären.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler verdeutlicht die dortigen Platzverhältnisse. Es ließe sich keine Fläche generieren, die vorhandenen Geräteräume befänden sich bereits an ihren Kapazitätsgrenzen. Nur mit einem Anbau wäre dies zu realisieren. Es wäre dann von zusätzlichen Kosten zwischen 600 TEuro und 1 Mio. Euro auszugehen.

Stadträtin Herrmann fragt nach dem Schwellenwert für ein VgV-Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Erster Bürgermeister Klink teilt mit, dass der Schwellenwert bei Planungsleistungen von 221 TEuro wieder auf derzeit 214 TEuro gesenkt worden ist. Immer regelmäßiger rutschten Projekte aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung in die Vergabe nach VgV-Verfahren. Dadurch entstünden zusätzliche Arbeit und Kosten, der Bewerberkreis verändere sich ebenfalls.

Stadträtin Herrmann erkundigt sich, ob für die Sanierungsmaßnahmen eine Ermächtigungsübertragung in ausreichender Höhe im Haushalt eingestellt sei.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt dies und erläutert, dass sich das Thema Photovoltaik-Contracting für die Fassadenvariante aktuell in der Klärung befände. Es gebe örtliche Anbieter, die Interesse an einem Modellvorhaben hätten. Sollten für die Stadt keine Mehraufwendungen entstehen, wäre vorstellbar zu gegebener Zeit eine neuen Beschluss herbeizuführen. Die Dachphotovoltaikanlage bliebe, wie vorgesehen, Bestandteil der energetischen Sanierung.

Stadtrat Gehrke hätte gern Informationen zur Verwendung der unter Kostengruppe 300 bereitgestellten 2,5 Mio. Euro und möchte wissen, ob die Auwiesenhalle für den Schulsport während der Sanierungszeit der Hagenbachhallen rechtzeitig zur Verfügung stehen würde.

Abteilungsleiter Hochbau Koch informiert, dass für die Interimszeit in der Auwiesenhalle bereits ein Brandschutzkonzept für Sportnutzung erstellt worden sei. Für die erforderlichen Arbeiten würden die öffentlichen Ausschreibungen zeitnah erfolgen.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass bezüglich der Auwiesenhalle noch konkrete Abstimmungen erforderlich seien, welche Nachfolgenutzungen sich an die Interimszeit anschließen sollen, um hier Doppelinvestitionen zu vermeiden.

Abteilungsleiter Hochbau Koch führt zur Kostengruppe 300 aus, dass diese u. a. ein Schadstoffgutachten beinhaltet sowie auch Kosten für die Verkleinerung der Oberlichter und die Trägerkonstruktion für die Photovoltaikanlage, außerdem für den Aufzug und für Brandschutzmaßnahmen.

Stadtrat Gehrke fragt, ob eine komplette Dachsanierung vorgenommen werde.

Abteilungsleiter Hochbau Koch verdeutlicht, dass eine neue Wärmedämmung energetisch notwendig sei. Durch die Verkleinerung der Oberlichter erreiche man zusätzliche klimatische Verbesserungen, insbesondere im Sommer.

Stadträtin Niemann spricht sich für die Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen oder des Vereins Barrierefrei Schwäbisch Hall bezüglich der barrierefreien Nutzung aus. In Bezug auf die Sanierung wird gefragt, ob dies nun unter dem Aspekt der Versammlungsstättenverordnung geschehe und im Anschluss an die Sanierungsarbeiten Versammlungen in den Hallen stattfinden können.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht dies und verdeutlicht, dass alle Aufgabenstellungen bewältigt worden seien.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Der von der Verwaltung vorgestellte Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem geänderten Bauentwurf wird zugestimmt.
3. Die Baukosten werden zur Kenntnis genommen.
4. Der Auszahlung der Planungskosten an das Büro Obinger wird zugestimmt.
(13 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)
 
- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
 
B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -
hier: Ergänzung der Sitzungsvorlage (Tischvorlage)
 
Die Ingenieurleistung für die Elektroplanung in Höhe von 151.371 € wird an das Ingenieurbüro für Elektrotechnik Göggerle, Crailsheim vergeben. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden vom Haushaltsjahr 2019 nach 2020 übertragen. 
(14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
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