55313182/meetingminutes/57601133/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Auf einer Teilfl&auml;che des privaten Flurst&uuml;ckes 3081 auf der Gemarkung Sulzdorf planen die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigent&uuml;mers auf einer Fl&auml;che von ca. 7,8 ha eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage.</p>
 
Auf einer Teilfl&auml;che des privaten Flurst&uuml;ckes 3081 auf der Gemarkung Sulzdorf planen die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigent&uuml;mers auf einer Fl&auml;che von ca. 7,8 ha eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage.</p>
 
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Die Fl&auml;che liegt s&uuml;dlich von D&ouml;rrenzimmern und wird im Norden von der B&uuml;hlertalstra&szlig;e (L1060) und im S&uuml;den vom Gel&auml;nde des Golfplatzes begrenzt. Sie wird bisher als Ackerfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.&nbsp;</p>
 
Die Fl&auml;che liegt s&uuml;dlich von D&ouml;rrenzimmern und wird im Norden von der B&uuml;hlertalstra&szlig;e (L1060) und im S&uuml;den vom Gel&auml;nde des Golfplatzes begrenzt. Sie wird bisher als Ackerfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.&nbsp;</p>
 
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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie-wende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg verankerten Ziele zu erreichen.<br />
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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg verankerten Ziele zu erreichen.<br />
 
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang f&uuml;r Solarparks im Wesentlichen Konversionsfl&auml;chen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freifl&auml;chen&ouml;ffnungsverordnung - FF&Ouml;-VO am 7. M&auml;rz 2017 hat das Land Baden-W&uuml;rttemberg von einer L&auml;nder&ouml;ffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Fl&auml;chenkulisse f&uuml;r Solarparks um sogenannte &bdquo;benachteiligte Gebiete&ldquo; auf Acker- und Gr&uuml;nlandfl&auml;chen erweitert. Das oben genannte Grundst&uuml;ck befindet sich im benachteiligten Gebiet.</p>
 
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang f&uuml;r Solarparks im Wesentlichen Konversionsfl&auml;chen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freifl&auml;chen&ouml;ffnungsverordnung - FF&Ouml;-VO am 7. M&auml;rz 2017 hat das Land Baden-W&uuml;rttemberg von einer L&auml;nder&ouml;ffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Fl&auml;chenkulisse f&uuml;r Solarparks um sogenannte &bdquo;benachteiligte Gebiete&ldquo; auf Acker- und Gr&uuml;nlandfl&auml;chen erweitert. Das oben genannte Grundst&uuml;ck befindet sich im benachteiligten Gebiet.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist ein Bebau&shy;ungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist ein Bebau&shy;ungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
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Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, den Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft ist eine intensive Eingr&uuml;nung erforderlich. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.<br />
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Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, den Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft ist eine intensive Eingr&uuml;nung erforderlich. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.<br />
In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Au&szlig;enbereich dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plan-gebietsfl&auml;che als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chen-nutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Au&szlig;enbereich dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begr&uuml;&szlig;t. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigef&uuml;gten Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durch-f&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 stattzugeben.</p>
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begr&uuml;&szlig;t. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigef&uuml;gten Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 stattzugeben.</p>
 
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Der Ortschaftsrat Sulzdorf wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahren &uuml;ber den Sachverhalt informiert. Innerhalt der festgelegten Frist sind keine Widerspr&uuml;che eingegangen.</p>
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Der Ortschaftsrat Sulzdorf wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Widerspr&uuml;che eingegangen.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:23-20-A1_Antrag_Stadtwerke_SHA_Durchfuehrung_vorhabenbez_BPl_06.12.2019.pdf{{!}}Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 mit Anlage]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:23-20-A1_Antrag_Stadtwerke_SHA_Durchfuehrung_vorhabenbez_BPl_06.12.2019.pdf{{!}}Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 mit Anlage]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:23-20-A2_Freiflaechen-PV_Doerrenzimmern_Hirtenaecker_Orientierung.pdf{{!}}Orientierungsplan, Lage des Plangebietes]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:23-20-A2_Freiflaechen-PV_Doerrenzimmern_Hirtenaecker_Orientierung.pdf{{!}}Orientierungsplan, Lage des Plangebietes]]<br />
 
Anlage 3: [[Media:23-20-A3_Freiflaechen-PV_Doerrenzimmern_Hirtenaecker_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan geplanter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes]]</p>
 
Anlage 3: [[Media:23-20-A3_Freiflaechen-PV_Doerrenzimmern_Hirtenaecker_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan geplanter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes]]</p>
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<u>Stadtrat Tette</u> erkundigt sich, wie die Nutzung des Gr&uuml;nlandes auf den beanspruchten Ackerfl&auml;chen aussehen werde.</p>
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<u>Abteilungsleiter Contracting und Projektentwicklung, Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH, </u><u>Hofmann</u>, erkl&auml;rt, dass durch die bodennahen Solarmodule keine konventionelle Landwirtschaft mehr vorgesehen sei. Auf den mit speziellen Einsaaten begr&uuml;nten Fl&auml;chen erfolgt in der Regel Schafbeweidung.</p>
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<u>Stadtrat Reichert</u> w&uuml;nscht eine &Uuml;bersicht, aus der die landwirtschaftlichen Fl&auml;chen f&uuml;r solare Nutzung ersichtlich seien.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> pl&auml;diert daf&uuml;r, mit der Herausnahme von landwirtschaftlich nutzbaren Fl&auml;chen f&uuml;r die Installation von Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen verantwortlich umzugehen. Es sollte einen Diskurs geben, wo auf Schw&auml;bisch Haller Gemarkung Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen gew&uuml;nscht seien, da die in der EEG-Novelle 2017 ausgewiesenen benachteiligten Gebiete auf Acker- und Gr&uuml;nlandfl&auml;chen so zahlreich seien.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> erwidert, dass weniger als 0,1 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fl&auml;chen in Baden-W&uuml;rttemberg mit Photovoltaik belegt seien. Bioenergiemais w&uuml;rde hingegen sechs Prozent der Fl&auml;chen in Anspruch nehmen, jedoch mit geringeren Energieertrag wie Photovoltaik.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass die Stadt ihren Beitrag zu erneuerbaren Energien leisten sollte. Von einer Gesamtentwicklungsperspektive sei man aufgrund der Auslastung des Planungsstabes der Bauverwaltung nur vorerst abger&uuml;ckt. F&uuml;r eine gute regionale Planung sollten Eignungsgebiete noch festgelegt werden.</p>
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Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf im Rahmen des Schriftlichen Verfahren &uuml;ber den Sachverhalt informiert wurde. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Widerspr&uuml;che eingegangen.</p>
 
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<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach</u><u> &sect; 12 BauGB:</u></p>
 
<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach</u><u> &sect; 12 BauGB:</u></p>
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Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 wird stattgegeben.<br />
 
Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 wird stattgegeben.<br />
 
(22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
 
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[[Category:Startdate|2020-02-06]]
 
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2020, 13:30 Uhr

Sachvortrag:

Auf einer Teilfläche des privaten Flurstückes 3081 auf der Gemarkung Sulzdorf planen die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigentümers auf einer Fläche von ca. 7,8 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die Fläche liegt südlich von Dörrenzimmern und wird im Norden von der Bühlertalstraße (L1060) und im Süden vom Gelände des Golfplatzes begrenzt. Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. 

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang für Solarparks im Wesentlichen Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungsverordnung - FFÖ-VO am 7. März 2017 hat das Land Baden-Württemberg von einer Länderöffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Flächenkulisse für Solarparks um sogenannte „benachteiligte Gebiete“ auf Acker- und Grünlandflächen erweitert. Das oben genannte Grundstück befindet sich im benachteiligten Gebiet.

Weiter stuft der Energieatlas Baden-Württemberg das Gebiet als geeignete Potentialfläche für eine Photovoltaiknutzung ein.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist ein Bebau­ungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, den Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft ist eine intensive Eingrünung erforderlich. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.
In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 mit Anlage
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Lageplan geplanter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Stadtrat Tette erkundigt sich, wie die Nutzung des Grünlandes auf den beanspruchten Ackerflächen aussehen werde.

Abteilungsleiter Contracting und Projektentwicklung, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Hofmann, erklärt, dass durch die bodennahen Solarmodule keine konventionelle Landwirtschaft mehr vorgesehen sei. Auf den mit speziellen Einsaaten begrünten Flächen erfolgt in der Regel Schafbeweidung.

Stadtrat Reichert wünscht eine Übersicht, aus der die landwirtschaftlichen Flächen für solare Nutzung ersichtlich seien.

Stadtrat Kaiser plädiert dafür, mit der Herausnahme von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für die Installation von Freiflächenphotovoltaikanlagen verantwortlich umzugehen. Es sollte einen Diskurs geben, wo auf Schwäbisch Haller Gemarkung Freiflächenphotovoltaikanlagen gewünscht seien, da die in der EEG-Novelle 2017 ausgewiesenen benachteiligten Gebiete auf Acker- und Grünlandflächen so zahlreich seien.

Stadträtin Niemann erwidert, dass weniger als 0,1 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg mit Photovoltaik belegt seien. Bioenergiemais würde hingegen sechs Prozent der Flächen in Anspruch nehmen, jedoch mit geringeren Energieertrag wie Photovoltaik.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass die Stadt ihren Beitrag zu erneuerbaren Energien leisten sollte. Von einer Gesamtentwicklungsperspektive sei man aufgrund der Auslastung des Planungsstabes der Bauverwaltung nur vorerst abgerückt. Für eine gute regionale Planung sollten Eignungsgebiete noch festgelegt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf im Rahmen des Schriftlichen Verfahren über den Sachverhalt informiert wurde. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Beschluss:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 06.12.2019 wird stattgegeben.
(22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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