§ 21 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2020 und Mittelfristige Finanzplanung 2021-2023; hier: Einbringung des Entwurfs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim stellt auf Basis der als Anlage beigefügten Präsentation die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2020 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 vor. Der Haushaltsplan steht dem Gremium als Tischvorlage zur Verfügung und wird Anlage zum Protokoll.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt das weitere Verfahren bekannt, so sei für die Gemeinderatssitzung im März diesen Jahres die Behandlung der eingebrachten Anträge, die Stellungnahme der Verwaltung dazu sowie die Beschlussfassung vorgesehen.

Stadträtin Schumacher-Koelsch fragt, ob ein soziales Projekt, angelehnt an den Inhalt der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), in der Stiftung aufgenommen werden könne.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass dies eine mögliche Fördertätigkeit der Stiftung wäre, die allerdings nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stiftung umgesetzt werden könne. Gegenwärtig sei die Leistungskraft ausgeschöpft, es werden keine substanziellen Überschüsse erwirtschaftet. Für eine Änderung der Prioritäten, die in der Vergangenheit festgelegt worden sind, bedürfe es eines Antrags.

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