§ 3 - Siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Teil A - Baugebiete "Ziegelhütte" und "Kühläcker" (Mittelhöhe IV) in Schwäbisch Hall - (öffentlich)

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Sachvortrag:


Entsprechend der Beschlusslage des Gemeinsamen Ausschusses wurde für die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil A - Langenfelder Ziegelhütte/Kühläcker (Mittelhöhe IV) die erste Anhörung Träger öffentlicher Belange sowie die 1. Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Während von Seiten der Bürgerbeteiligung keine Stellungnahme zu der Fortschreibung einging, hat sich im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange das Landratsamt Schwäbisch Hall - Untere Naturschutzbehörde - zur Flächennutzungsplanung geäußert. Das Landratsamt weist im Schreiben vom 18.06.2007 nach Ablauf der Anhörungsfrist darauf hin, dass aus seiner Sicht die Notwendigkeit besteht, im Flächennutzungsplan, im Rahmen der Umweltprüfung, Alternativlösungen aufzuzeigen.

Die Anregungen wurden vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall mit folgendem Ergebnis vorberaten:


Abwägungsvorschlag:

Diese Ansicht wird von der Stadt Schwäbisch Hall nicht geteilt.

Der Gesetzgeber hat das sogenannte Parallelverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) ausdrücklich so strukturiert, dass der Umweltbericht, dessen Erforderlichkeit nicht bestritten wird, entweder auf der Ebene des Flächennutzungsplanes oder auf der Ebene des Bebauungsplanes abgearbeitet wird.

Für das Bebauungsplanverfahren Langenfelder Ziegelhütte und das Bebauungsplanverfahren Kühläcker (Mittelhöhe IV) ist jeweils ein umfangreicher Umweltbericht ausgearbeitet worden. Der Umweltbericht wurde jeweils mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Im Fall der Langenfelder Ziegelhütte ist über die Umsetzung der jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt und dem Landratsamt abgeschlossen worden.

Insoweit erübrigt sich eine nochmalige Ausarbeitung des Umweltberichtes auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass es sich im Fall der Langenfelder Ziegelhütte lediglich um eine Ergänzung der bereits ausgewiesenen überbaubaren Fläche handelt. Aus topographischen und siedlungstechnischen Gründen gibt es hierfür keine Alternative. Auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes ist die Ausarbeitung der Alternativuntersuchungen entbehrlich.

Bürgermeister Stadel erläutert den jetzigen Verfahrensschritt (Vorziehen der Flächen Langenfelder Ziegelhütte und Kühläcker - Mittelhöhe IV in Hessental - vor die eigentliche 7. Fortschreibung) anhand der Sitzungsvorlage und der Pläne.

Bürgermeister König bittet darum, künftig bei notwendigen Flächenänderungen der "kleinen" Gemeinden identisch zu verfahren, d. h. flexible und kurzfristige Handhabung der Sitzungstermine.

B e s c h l u s s:

Teil A der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (betreffend die Bereiche Ziegelhütte und Kühläcker) wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs 1 endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend sind die Vorschläge der Planungsgruppe IKOS vom 09.05.2007 sowie die dazugehörenden Lagepläne Nr.A1 und A2 vom 08.05.2007.

Die Fa. IKOS wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

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