§ 243 - Bürgerfragestunde: Tafel zur Erläuterung historischer Bedeutung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Gerald Müller-Karschin, Schwäbisch Hall

Herr Gerald Müller-Karschin fragt, ob die Anbringung einer Tafel zur Erläuterung der historischen Bedeutung der Mohrenstraße noch erfolge.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass dieser Anregung seitens der Verwaltung nachgegangen wurde. Vor Anbringung einer solchen Tafel seien jedoch das Einvernehmen der Hauseigentümer einzuholen und ein Text zu entwerfen.

Herr Gerald Müller-Karschin schlägt die Installation eines mehrsprachiges Hinweisschildes vor.

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