§ 114 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kastanienweg-Süd in Tüngental", hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der o. g. Bebauungsplan hat entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Zugleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planungsänderungen informiert.

Aus der Bürgerschaft gingen keine Anregungen ein.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, vorgebracht.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat diese Sitzungsvorlage per Umlaufverfahren vorberaten und empfiehlt einstimmig den Satzungsbeschluss.

B e s c h l u s s:

a) Der Bebauungsplan Nr. 2011-01 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 01.09.2006 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

b) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 01.09.2006. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2011-01.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 34 -)

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