510/meetingannouncement/515/paragraph

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Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind auf der Ebene des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht gegeben. Die Baufelder hatten seinerzeit die bestehenden Strukturen aufgenommen. Eine Weiterführung ist städtebaulich nicht sinnvoll. Daher musste ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Dieses bezieht sich auf die Grundstücksflächen sowohl nördlich als auch südlich der Alten Reifensteige. Der Gesetzgeber hat für derartige Maßnahmen vor einigen Jahren den sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Erschließungsträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen.  
 
Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind auf der Ebene des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht gegeben. Die Baufelder hatten seinerzeit die bestehenden Strukturen aufgenommen. Eine Weiterführung ist städtebaulich nicht sinnvoll. Daher musste ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Dieses bezieht sich auf die Grundstücksflächen sowohl nördlich als auch südlich der Alten Reifensteige. Der Gesetzgeber hat für derartige Maßnahmen vor einigen Jahren den sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Erschließungsträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen.  
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 10:18 Uhr

Sachvortrag:


Die Firma Otterbach & Partner aus Michelfeld hat vor kurzem das Grundstück des Fleckviehzuchtverbandes in der "Alten Reifensteige" erworben. Die Firma beabsichtigt, das bestehende Bürogebäude abzubrechen und durch eine zeitgemäße Wohnbebauung zu ersetzen.

Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind auf der Ebene des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht gegeben. Die Baufelder hatten seinerzeit die bestehenden Strukturen aufgenommen. Eine Weiterführung ist städtebaulich nicht sinnvoll. Daher musste ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Dieses bezieht sich auf die Grundstücksflächen sowohl nördlich als auch südlich der Alten Reifensteige. Der Gesetzgeber hat für derartige Maßnahmen vor einigen Jahren den sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Erschließungsträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen.

Aus Sicht der Verwaltung sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in bester Weise gegeben.

Oberbürgermeister Pelgrim spricht sich dafür aus, jetzt in das Verfahren einzusteigen, da es später noch genügend Einflussmöglichkeiten für den Gemeinderat geben wird.

Stadtrat Unser ist gegen die Bebauung in der geplanten Art und Weise. Ihm sei der Entwurf grundsätzlich zu groß. Wirtschaftliche Aspekte dürften hier nicht dominieren. Es gehe um eine Halbhöhenlage in einem hochsensiblen Bereich. Die gewachsenen Strukturen sollten erhalten werden - insbesondere das Grün und die lockere Bebauung. Man dürfe unser „fast perfektes“ Stadtbild nicht durch zu große Gebäude zerstören.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass für diesen Bereich ein Bebauungsplan bestehe, der in seinen Vorgaben für eine künftige eher Wohn- als Gewerbenutzung aber nicht mehr ganz passend sei.

Stadtrat Stein kritisiert das Vorgehen der Verwaltung in diesem Falle. BPA bzw. GR und städtische Bauverwaltung hätten vor dem Kauf und der Planung durch eine private Firma entsprechende Vorgaben darüber machen sollen, was man sich hier vorstellen könne und was nicht.

Stadtrat Baumann verweist auf die Notwendigkeit, mehr Stockwerksbauten in Schwäbisch Hall zu errichten. Für Menschen, die eine Wohnung und kein Haus suchen, sei das bestehende Angebot in unserer Stadt zu klein. Für die jetzt anstehende Bebauung regt er ebenfalls an, klare Vorgaben zu machen.

Stadtrat Lindner spricht sich für das geplante Projekt aus.

Stadträtin Niemann ist der Meinung, dass die Stadt ihre Planungshoheit nicht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus der Hand geben sollte.

Architekt Demut aus Künzelsau schildert anhand von Fotos und Plänen seine Sicht der Dinge. Der Hang sei stark durchgrünt. Allerdings wäre er an der Stelle, wo die Gebäude geplant seien, dicht besiedelt. Der First der vorgesehenen Häuser liege fast zwei Meter niedriger als das Dach des bestehenden Gebäudes. Es sei vorgesehen, die Flachdächer zu begrünen.

Im Falle einer Ablehnung der jetzigen Vorschläge wolle er in Absprache mit dem Bauträger einen neuen Entwurf ausarbeiten, der den Vorstellungen des Gemeinderats eher entspricht.

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat ermächtigt die Firma Otterbach & Partner prinzipiell, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Fleckviehzuchtverbandes auszuarbeiten. Die Abgrenzung des VP-Planes ist in einem Lageplan dargestellt.

(23 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen; Stadträtin Herrmann wegen Befangenheit abgetreten)

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