§ 110 - Ostumfahrung, hier: Künftige Verkehrslösung für Altenhausen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


Bei der Diskussion um die Streckenführung der Ostumfahrung wurde frühzeitig erkannt, dass die direkte Verbindung von Altenhausen zur Kreuzäckersiedlung künftig nicht mehr erforderlich ist. Hierfür gibt es einen adäquaten, wenn nicht sogar besseren Ersatz in Form der Ostumfahrung. Die Wegstrecke ist zwar geringfügig länger, dafür aber erheblich komfortabler. Hinzu kommt, dass das Queren von Flugzeugen im Bereich des Verkehrslandeplatzes immer noch erlaubt ist und dieser Konflikt auf einer bestehenden Kreisstraße nicht gelöst werden kann. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Streckenabschnitt zwischen dem Verkehrslandeplatz und der Ortschaft Altenhausen für den Durchgangsverkehr zu sperren.

Neben der fehlenden Erforderlichkeit für die direkte Verbindung ist der Wunsch der Altenhausener Bürgerschaft der primäre Anlass für diesen Vorschlag. Die Altenhausener haben im Rahmen der Diskussion über die Trassenführung darauf hingewiesen, dass sie Verkehrslärm von Osten in Form der K2600 und vom nahe gelegenen Verkehrslandeplatz hinnehmen müssen. Zusätzlichen Lärm von der Durchfahrt Altenhausen, die nach ihrerAnsicht nicht erforderlich ist, wollten die Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptieren.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat sich ausgiebig mit dieser Thematik auseinander gesetzt und bei einer Enthaltung für die Sperrung der Durchfahrt Altenhausen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung plädiert.

Auch im Verkehrsbeirat wurde die Problematik erörtert. Polizei, Stadtbus und der Fachbereich Bürgerdienste als zuständige Verkehrsbehörde sprechen sich eindeutig für die Sperrung der Ortsdurchfahrt aus. Es gibt zwar einige Altenhausener, die weiterhin die Aufrechterhaltung der Durchfahrt wünschen, dies hat jedoch primär einen wirtschaftlichen Hintergrund. Es geht insbesondere um einen gastronomischen Betrieb, der um den Rückgang der Kundenfrequenz fürchtet. Die Verwaltung hat allerdings zugesagt, am Ortseingang von Altenhausen aus Richtung Tüngental einen Hinweis anzubringen, der auf die Benutzung der Straße bis zum Ortsende hinweist. Dies war für den gastronomischen Betrieb jedoch nicht befriedigend. In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist fest zu stellen, dass der mehrheitliche Wunsch der Altenhausener auf Reduzierung der Verkehrlärmimmissionen höherrangig zu bewerten ist, als die wirtschaftlichen Interessen einer gastronomischen Einrichtung. Dies kam in der Beschlussfassung des Ortschaftsrates klar zum Ausdruck. Gegebenenfalls kann durch eine gesonderte Ausschilderung des Gastronomie betriebes angemessen auf dieses Einzelinteresse reagiert werden.

Nachdem die Ostumfahrung bestehend aus Bauabschnitt I und II von der L2218 bis zur Raiffeisenstraße bis zum 15.06.2007 fertig gestellt sein wird, ist nun eine Entscheidung über die Zukunft der Ortsdurchfahrt erforderlich.

Stadtrat Gaukel spricht sich für das Vorhaben aus, plädiert aber dafür, die kleine Straße zwischen Veinau und Altenhausen zu erhalten.

Dies sagt Oberbürgermeister Pelgrim zu.

Die Stadträte Dr. Pfisterer und Schorpp teilen mit, dass die SPD- Fraktion ihre Meinung geändert habe und dafür sei, die Sperrung der Straße aufzuschieben, bis die Ostumfahrung ganz fertig gestellt ist. Dann sollten Verkehrszählungen in Auftrag gegeben werden, damit man anschließend aufgrund neuer und aktueller Zahlen endgültig entscheiden könne. Schließlich entstehe durch die Sperrung ein Um-/Mehrweg von ca. 900 m. Außerdem fänden Kreuzungen der Tüngentaler Straße durch Flugzeuge nur noch in geringem Umfang statt, da sich die Verlagerung des Flugverkehrs mehr nach Süden auswirke.

Stadtrat Baumann schlägt vor, die Angelegenheit möglichst noch einmal im Ortschaftsrat zu beraten und dort zu einer einheitlichen Empfehlung zu kommen. Er hielte es für kein Problem, jetzt noch einige Wochen oder Monate abzuwarten.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht die Gefahr bei wenig Verkehr im Ort, dass die Fahrzeuge besonders schnell fahren. Der Wunsch nach einer Sperrung kam aus der Altenhausener Bevölkerung. Bisher hätte es dort nur eine kritische Wortmeldung eines zugezogenen Betriebes gegeben. Ein Wirt befürchte Umsatzeinbußen, weil weniger Gäste durch Altenhausen fahren würden. Ggf. könne durch eine gesonderte Ausschilderung des gastronomischen Betriebes angemessen auf dieses Einzelinteresse reagiert werden.

Nach weiterer kurzer Aussprache wird der oben genannte Vertagungsantrag mit 25 Nein-Stimmen, bei 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat stimmt der Sperrung der Ortsdurchfahrt von Altenhausen bis zum Flugplatz zu. Dieser Beschluss erfolgt auf der Grundlage des vorgelegten Lageplans mit der entsprechenden Beschilderung.

(28 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

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