493/meetingannouncement/495/paragraph

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Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind auf der Ebene des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht gegeben. Die Baufelder hatten seinerzeit die bestehenden Strukturen aufgenommen. Eine Weiterführung ist städtebaulich nicht sinnvoll. Daher musste ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Dieses bezieht sich auf die Grundstücksflächen sowohl nördlich als auch südlich der Alten Reifensteige. Der Gesetzgeber hat für derartige Maßnahmen vor einigen Jahren den sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Erschließungsträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen.  
 
Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind auf der Ebene des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht gegeben. Die Baufelder hatten seinerzeit die bestehenden Strukturen aufgenommen. Eine Weiterführung ist städtebaulich nicht sinnvoll. Daher musste ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Dieses bezieht sich auf die Grundstücksflächen sowohl nördlich als auch südlich der Alten Reifensteige. Der Gesetzgeber hat für derartige Maßnahmen vor einigen Jahren den sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Erschließungsträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen.  
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Aus Sicht der Verwaltung sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in bester Weise gegeben.  
 
Aus Sicht der Verwaltung sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in bester Weise gegeben.  
  
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Der BPA ermächtigt die Firma Otterbach & Partner prinzipiell, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Viehzuchtverbandes auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist in einem Lageplan dargestellt.  
 
Der BPA ermächtigt die Firma Otterbach & Partner prinzipiell, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Viehzuchtverbandes auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist in einem Lageplan dargestellt.  
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 10:17 Uhr

Sachvortrag:


Die Firma Otterbach & Partner aus Michelfeld hat vor kurzem das Grundstück des Fleckviehzuchtverbandes in der "Alten Reifensteige" erworben. Die Firma beabsichtigt, das bestehende Bürogebäude abzubrechen und durch eine zeitgemäße Wohnbebauung zu ersetzen.

Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind auf der Ebene des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht gegeben. Die Baufelder hatten seinerzeit die bestehenden Strukturen aufgenommen. Eine Weiterführung ist städtebaulich nicht sinnvoll. Daher musste ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Dieses bezieht sich auf die Grundstücksflächen sowohl nördlich als auch südlich der Alten Reifensteige. Der Gesetzgeber hat für derartige Maßnahmen vor einigen Jahren den sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Erschließungsträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen.

Aus Sicht der Verwaltung sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in bester Weise gegeben.

B e s c h l u s s:
- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der BPA ermächtigt die Firma Otterbach & Partner prinzipiell, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Viehzuchtverbandes auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist in einem Lageplan dargestellt.

(17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; Stadträtin Herrmann wegen Befangenheit abgetreten)

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