4918962/meetingminutes/5198494/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Gemarkungsgrenze Schw&auml;bisch Hall / Weckrieden verl&auml;uft gem&auml;&szlig; beiliegendem Lageplan. Die bestehenden Geb&auml;ude</p>
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Die bestehenden Geb&auml;ude</p>
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das im Bau befindliche Geb&auml;ude Crailsheimer Str. 85 (auf Flst. Nr. 72/4, k&uuml;nftige Wohnnutzung) mit derzeit insgesamt 81 Einwohnerinnen und Einwohnern geh&ouml;ren ihrer jetzigen&nbsp; Lage nach zum Teilort Weckrieden. Die vorgenannten Geb&auml;ude sind jedoch kein Teil der organischen Siedlungsstruktur Weckriedens, sondern st&auml;dtebaulich in die Kreuz&auml;ckersiedlung eingebettet. Das Erscheinungsbild der Geb&auml;ude (Bauk&ouml;rper, Geschossigkeit) verst&auml;rkt diese Einordnung.</p>
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mit derzeit insgesamt 81 Einwohnerinnen und Einwohnern geh&ouml;ren ihrer jetzigen Lage nach zum Teilort Weckrieden. Die vorgenannten Geb&auml;ude sind jedoch kein Teil der organischen Siedlungsstruktur Weckriedens, sondern st&auml;dtebaulich in die Kreuz&auml;ckersiedlung eingebettet. Das Erscheinungsbild der Geb&auml;ude (Bauk&ouml;rper, Geschossigkeit) verst&auml;rkt diese Einordnung.</p>
 
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Aufgrund der st&auml;dtebaulichen Gesamtbetrachtung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die betreffenden Grundst&uuml;cke der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall zuzuordnen.</p>
 
Aufgrund der st&auml;dtebaulichen Gesamtbetrachtung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die betreffenden Grundst&uuml;cke der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall zuzuordnen.</p>
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Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Auswirkungen keine Nachteile f&uuml;r die Funktionsf&auml;higkeit des Stadtteils Weckrieden haben.<br />
 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Auswirkungen keine Nachteile f&uuml;r die Funktionsf&auml;higkeit des Stadtteils Weckrieden haben.<br />
 
Die Verwaltung sichert zu, dass sich an der H&ouml;he des Teilortsbudgets f&uuml;r Weckrieden durch diese Ma&szlig;nahme nichts &auml;ndert.</p>
 
Die Verwaltung sichert zu, dass sich an der H&ouml;he des Teilortsbudgets f&uuml;r Weckrieden durch diese Ma&szlig;nahme nichts &auml;ndert.</p>
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Der Ortschaftsrat Weckrieden entscheidet &uuml;ber das Vorhaben in seiner Sitzung am 16.01.2013.</p>
 
 
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Der &Auml;nderung der Gemarkungsgrenze wird zugestimmt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass der Ortschaftsrat das Vorhaben in seiner Sitzung am 16.01.2014 vorberaten hat. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig <strong>gegen</strong> eine &Auml;nderung der Gemarkungsgrenze ausgesprochen. Die Mitglieder des Ortschaftsrates bef&uuml;rchten &Auml;nderungen im Gef&uuml;ge der Ortschaft. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim nimmt das Votum des Ortschaftsrates sehr ernst und m&ouml;chte nicht gegen den Willen der Ortschaft agieren und <strong>zieht diesen Tagesordnungspunkt zur&uuml;ck</strong>.</p>
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2014, 12:07 Uhr

Sachvortrag:

Die Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall / Weckrieden verläuft gemäß beiliegendem Lageplan. Die bestehenden Gebäude

  • Crailsheimer Str. 71 (Wohnnutzung),
  • Crailsheimer Str. 75 und 77 (jeweils gewerbliche Nutzung),
  • Weckriedener Str. 61 (Seniorenzentrum SHA / „Wohnanlage Kreuzäcker“),
  • Crailsheimer Str. 81 (Wohnnutzung),
  • Crailsheimer Str. 83 (künftige Wohnnutzung) sowie
  • das im Bau befindliche Gebäude Crailsheimer Str. 85 (auf Flst. Nr. 72/4, künftige Wohnnutzung)

mit derzeit insgesamt 81 Einwohnerinnen und Einwohnern gehören ihrer jetzigen Lage nach zum Teilort Weckrieden. Die vorgenannten Gebäude sind jedoch kein Teil der organischen Siedlungsstruktur Weckriedens, sondern städtebaulich in die Kreuzäckersiedlung eingebettet. Das Erscheinungsbild der Gebäude (Baukörper, Geschossigkeit) verstärkt diese Einordnung.

Aufgrund der städtebaulichen Gesamtbetrachtung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die betreffenden Grundstücke der Gemarkung Schwäbisch Hall zuzuordnen.

Die Änderung der Gemarkungsgrenze hat folgende Auswirkungen:

  • Die Wahlberechtigten der o. g. Gebäude (derzeit 76 Personen) wählen künftig im Wahlbezirk 5 (Grundschule Kreuzäcker). Für die Ortschaftsratswahl sind diese Personen nicht mehr wahlberechtigt. Die Größe des Ortschaftsrates Weckrieden bleibt hierdurch unverändert.
  • Die Nutzung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhöfe, Schulen, Betreuungsangebote) erfolgt in Schwäbisch Hall.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Auswirkungen keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Stadtteils Weckrieden haben.
Die Verwaltung sichert zu, dass sich an der Höhe des Teilortsbudgets für Weckrieden durch diese Maßnahme nichts ändert.

Anlage 1: Bild

Anlage 2: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass der Ortschaftsrat das Vorhaben in seiner Sitzung am 16.01.2014 vorberaten hat. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig gegen eine Änderung der Gemarkungsgrenze ausgesprochen. Die Mitglieder des Ortschaftsrates befürchten Änderungen im Gefüge der Ortschaft. Oberbürgermeister Pelgrim nimmt das Votum des Ortschaftsrates sehr ernst und möchte nicht gegen den Willen der Ortschaft agieren und zieht diesen Tagesordnungspunkt zurück.

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