§ 4 - Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 25.05.2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Nach dem Gesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können nicht Mitglieder des Ausschusses sein. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Der Gemeinderat wählt den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten oder Gemeindebediensteten. Als Vorsitzenden schlägt die Verwaltung den 1. ehrenamtlichen OB-Stellvertreter, Herrn Stadtrat Hans Reber vor, als Stellvertreter den für die Durchführung der Wahlen zuständigen Fachbereichsleiter Manfred Gentner. Bisher war es üblich, alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen. Dies ist auch für die kommende Wahl zweckmäßig. Deshalb empfiehlt es sich die Zahl der Beisitzerinnen/Beisitzer auf fünf festzulegen.

Von den Fraktionen wurden folgende Mitglieder und Stellvertreterinnen/ Stellvertreter benannt:

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Claus Unser
Mittelhöhe 53

Christa Ehrhardt
Hagenbacher Ring 266

SPD

Werner Hepp
Stauferstraße 102/2

Rudolf Schmid
Am Postgütle 2/11

FWV

Jürgen Mahl
Mühlwiesen 7

Roland Heckelmann
Hübscher Weg 20

FDP

Sigrid Müller
Kreuzwiesenweg 25

Prof. Dr. Reiner Blobel
Auf dem Klingenberg 18

Bündnis 90/ Die Grünen

Hanna Hald
Schönhutweg 13

Gabriele Labriga
 

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass sowohl er als auch Erste Bürgermeisterin Wilhelm für die Wahl des Kreistags kandidieren, aus diesem Grund ist die Verwaltungsspitze im Gemeindewahlausschuss nicht vertreten. Als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses wird der 1. ehrenamtliche OB-Stellvertreter, Herr Stadtrat Reber, vorgeschlagen, da dieser für die neue Wahlperiode nicht mehr kandidiert. Sein Stellvertreter soll Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner sein.

Vor der Abstimmung einigt sich das Gremium darauf über die Angelegenheit en bloc abzustimmen.

Beschluss:

  1. Zur Durchführung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wird ein Gemeindewahlausschuss mit fünf Beisitzerinnen/Beisitzern gebildet.
  2. Die oben vorgeschlagenen Personen werden gewählt.

(einstimmig - 39 -)

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