§ 4 - Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 25.05.2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Nach dem Gesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können nicht Mitglieder des Ausschusses sein. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Der Gemeinderat wählt den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten oder Gemeindebediensteten. Als Vorsitzenden schlägt die Verwaltung den ersten ehrenamtlichen OB-Stellvertreter, Herrn Stadtrat Hans Reber vor, als Stellvertreter den für die Durchführung der Wahlen zuständigen Fachbereichsleiter Manfred Gentner. Bisher war es üblich, alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen. Dies ist auch für die kommende Wahl zweckmäßig. Deshalb empfiehlt es sich die Zahl der Beisitzerinnen/Beisitzer auf fünf festzulegen.

Von den Fraktionen wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen benannt:

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Claus Unser, Mittelhöhe 53

Christa Ehrhardt, Hagenbacher Ring 266

SPD

Werner Hepp, Stauferstraße 102/2

Rudolf Schmid, Am Postgütle 2/11

FWV

Jürgen Mahl, Mühlwiesen 7

Roland Heckelmann, Hübscher Weg 20

FDP

Sigrid Müller, Kreuzwiesenweg 25

Prof. Dr. Reiner Blobel, Auf dem Klingenberg 18

Grüne

Hanna Hald, Schönhutweg 13

Gabriele Labriga, Alte Reifensteige 60

 

Beschluss:

  1. Wie vorgeschlagen, wird zur Durchführung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ein  Gemeindewahlausschuss mit fünf Beisitzerinnen/Beisitzern gebildet.
  2. Die oben vorgeschlagenen Personen werden gewählt.
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